Wasserschaden Haftung

Haftung für Wasserschäden

Das Eindringen von Wasser kann zu erheblichen Schäden führen. Wasserschäden in einem Mehrfamilienhaus können teuer sein. Für Wasserschäden haftet der Mieter in vollem Umfang, wenn er das Risiko fahrlässig unterschätzt hat. Die einzige Lösung: Mögliche Haftung der Hausverwaltung. Der Beklagte und sein Nachbar sind sich einig, dass die Haftung des Beklagten für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.

Wasserschäden durch undichte Waschbecken: Wer ist haftbar?

Liebe Kollegin W. Wenn der Wasserschaden am Fußboden der gemieteten Wohnung durch einen Defekt in den Ver- oder Entsorgungsleitungen des Lavabo verursacht wird, ist der Vermieter nicht verantwortlich. Wenn Sie als Pächter durch den Wasserschaden auch Schäden am eigenen Haushalt erlitten haben, haben Sie vom Hausbesitzer eine Entschädigung in Höhe des Zeitwertes der Sachen (Wiederbeschaffungswert abzüglich alters-, nutzungs- oder verschleißbedingter Wertminderung).

Wenn Sie - wie gewohnt - einen Wasserschaden in Ihre private Hausrat-Versicherung aufgenommen haben, bieten wir Ihnen gar eine Versicherung zum Wiederbeschaffungswert an. Wenn Sie keine solche Hausrat-Versicherung haben, würde die Privathaftpflicht-Versicherung Sie nicht decken (Personenschaden). Wenn Sie als Pächter, eines Ihrer Familienmitglieder oder ein Gast für das austretende Gewässer aufgrund Ihrer Handlungen oder Unterlassungen haften, wird die Haftung für die daraus resultierenden Schäden durch Ihre persönliche Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Das wäre z.B. der Fall, wenn das Waschbecken durch Nachlässigkeit überläuft. Müssen ganze Flächen, Fußbodenbeläge etc. renoviert werden, wird bei der privaten Haftpflichtversicherung ein Abschreibungsabzug mitberücksichtigt. Dies bedeutet, dass Sie nur für den aktuellen Wert der geschädigten Bauteile aufkommen. Der Bauherr kann für die Unterschiedsbeträge zwischen Verkehrswert und Wiederherstellungswert eine Bauwasserversicherung abschließen.

Wasserschadenhaftung - Forumsrecht

Die Wohnungseigentümer - die die Wohnungen vermieten - schließen in der Regel Gebäudeversicherungen ab, die sie mit den laufenden Kosten abrechnen. Dies ist eine Hausratversicherung, d.h. die Versicherungen decken ALLE Gebäudeschäden, die NUR durch Wasserleitungen, Rohre usw. entstehen. Sie müssen den entstandenen Sachschaden selbst tragen.

Für die Beschädigungen in der unteren Ferienwohnung ist seine Hausratversicherung ERSTENS haftbar, wenn Beschädigungen an den Wänden (d.h. keine Anstriche oder Tapeten) durch die Hausratversicherung gedeckt sind. Ein Irrglaube zu denken, dass Sie - auch wenn Sie Versicherter sind - Ihre Versicherungen oder SIE zuerst aufschreiben. Der Eigentümer, der unter Ihnen lebt, MUSS gewissermaßen "herausspringen", d.h. er ist für IHN verantwortlich.

Die Hausratversicherung (falls das Haus beschädigt ist) kann die Höhe des Schadens durch den Einsatz von RÜCKZAHLUNG bei Ihnen geltend machen, da Sie keine Versicherungen haben. Ein Missverständnis vieler ist, dass - wenn SIE mitversichert sind - IHRE Versicherungen den entstandenen Sachschaden decken. Zuerst hat meine Versicherungsgesellschaft versucht, mir zu erläutern, dass die Versicherungsgesellschaft meines Nachbars das Sagen hat.

Aber das war nicht so, MEINE Versicherungen MÜSSEN MEINEN Schadenersatz zahlen. Das gleiche trifft auf Verkehrsunfälle zu, wenn Sie einen Verkehrsunfall mit dem Auto herbeiführen und es zu Verletzungen kommt, dann muss der Verunfallte "IHRE" Versicherungen einklagen.

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