Kanal Verstopft

Ärmelkanal verstopft

Wir zeigen Ihnen hier, was Sie gegen einen verstopften Kanal tun können und wer für die Kosten einer Reparatur aufkommen muss. Klauenberg GmbH informiert Sie über die Rechtslage bezüglich der Kostenübernahme, wenn ein Kanal gesperrt ist und unser Notdienst Ihnen helfen muss. Diese Verstopfung kann viele Ursachen haben. Der erste Schritt besteht darin, festzustellen, wo sich die Verstopfung befindet, in der öffentlichen Kanalisation auf der Straße oder in den privaten unterirdischen Leitungen des Grundstücks. Die Ursachen für Rückstau aus dem Kanal sind extreme Niederschläge und/oder verstopfte Kanäle.

Wurde der Wurzelkanal blockiert? Bezahlt der Pächter oder der Wirt?

Werden wir von unseren Auftraggebern zur Durchführung einer Leitungsreinigung hinzugezogen, stellt sich oft die Fragen der Selbstkostenübernahme. Weil bei der Beauftragung als Vermieter oft nicht feststeht, wer die anfallenden Gebühren zahlt. Die Reinigung von Rohren kann kostenpflichtig sein, insbesondere wenn Sie unseren Notfalldienst außerhalb der Öffnungszeiten in Anspruch nehmen.

Unten finden Sie Informationen, wer bezahlen muss, wenn ein Channel gesperrt ist und Sie deshalb unsere fachliche Unterstützung benötigen. Dieser muss nach dem Mieterrecht vom Mieter in einem ordnungsgemäßen und brauchbaren Zustand belassen und auch in diesem aufbewahrt werden. Für den Hausherrn gibt es jedoch keine Verpflichtung, Rohre, die sich in Ihrer Ferienwohnung befinden, regelmässig kontrollieren zu lassen. 2.

Wenn Sie feststellen, dass die Kanalisation schlecht fließt, sollten Sie daher umgehend reagieren und Ihren Hausbesitzer benachrichtigen, bevor die Leitung vollständig blockiert wird. Dafür wird er Ihnen danken, denn in diesem Falle können vorsorgliche Maßnahmen oft große Beschädigungen verhindern, die auftreten, wenn ein Wurzelkanal blockiert wird. Nur wenn Sie die Blockade verursachen, müssen Sie als Pächter die Reinigungskosten tragen.

Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie in der Toilette Babywindeln, Binden, Futterreste oder Streu abgespült haben und diese den Abfluss verstopfen. Diese missbräuchliche Nutzung muss Ihnen der Hauswirt jedoch zunächst beweisen, um Ihnen die anfallenden Arbeits- oder auch die unmittelbaren Servicekosten überweisen zu können.

Wenn er diesen Beweis nicht erbringt, übernimmt er die anfallenden Mehrkosten. Das Gleiche trifft natürlich zu, wenn die Blockade durch unsachgemäßen Einbau, z.B. durch starke Kalkablagerung, verursacht wurde. Dabei muss der Eigentümer den eingetretenen Mietschaden einem konkreten Pächter zuweisen. Kann er dies nicht tun, übernimmt er die anfallenden Mehrkosten.

Außerdem ist es dem Mieter in einem solchen Falle nicht gestattet, die Kanalreinigungskosten auf alle Mieter umzulegen. Sind also die Hausrohre fest und der Hausherr kann nicht eindeutig beweisen, wer die Blockade herbeigeführt hat, muss er die anfallenden Gebühren aufbringen. Die Kanalreinigungskosten müssen Sie nur dann tragen, wenn Sie selbst für eine Rohrverstopfung verantwortlich sind und der Hausherr Ihnen dies auch nachweist.

Also nichts, was nicht in die Toilette oder in den Waschbeckenablauf gehört, um überflüssige Ausgaben und Blockaden zu verhindern.

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