Wasserschaden Nachbar Haftpflicht

Gewässerschäden Nachbarhaftung

Berichten Sie es Ihrer Privathaftpflicht und der Nachbar unter Ihnen meldet den Schaden an seiner Hausratversicherung. Wenn Ihr Nachbar den Wasserschaden verursacht hat, kommt auch seine Privathaftpflichtversicherung ins Spiel und verursacht dort einen erheblichen Wasserschaden. des Nachbarn), gilt auch seine Privathaftpflichtversicherung.

Wasserschäden bei Nachbarschaft "verschuldet"(?) und keine Haftung

vielleicht weiß jemand, wie es geht: mein Kollege hat sich am gestrigen Tag abgespült (zweimal das Waschbecken gespült ). Unglücklicherweise hat er aber nicht gemerkt, dass das Ablaufrohr sehr leck war (aus welchem Grund auch immer. es gab nie Wasserlecks). Das Rohr lief in den Wandschrank und dann aus dem Wandschrank in die Nachbarwohnung, die ebenfalls eine Holzverkleidung an der Zimmerdecke hat, die nun entfernt werden muss).

der nachbar sagte, dass er den beschädigten Gegenstand durch seine eigene haushaltsversicherung regulieren lässt. ist das überhaupt möglich? oder bekommen sie dann das ganze finanziell von meinem freund "alles" oder nur den aktuellen Marktwert zurück?

Er würde auch dem Nachbar bei der Renovierung behilflich sein und die Kosten für Tapeten oder Farben und Materialien übernehmen. Vielleicht haben einige von euch einen Rat, wie man es am besten reparieren kann. wie gesagt, er würde für den entstandenen Verlust auf einmal aufkommen.

Dank für Ihre Antwort. ich weiss nicht, was mit der Versicherungspolice passiert und so weiter. Das wird sich wohl nur klären, aber mein Mann hat gerade unseren Freund an die Hand und für ihn mit einer Versicherungspolice übernommen, wo immer wir sind, eine Haftpflichtpolice, die ab morgen um 0 Uhr gültig sein wird.

Haftpflichtversicherung muss keinen Wasserschaden an den Nachbarn bezahlen.

Der hilfsbereite Nachbar muss trotz einer vorhandenen Haftpflichtversicherung nicht für einen von ihm angerichteten Wasserschaden büßen. Dies hat das OLG Koblenz beschlossen. Die Gebäudeversicherungsgesellschaft des Klägers hatte Klage erhoben, die den entstandenen Sachschaden beglichen und dann ihr Kapital zurückforderte. Ein netter Nachbar war durch seine Hilfe fast zum Scheitern verurteilt. Er wurde unter anderem aufgefordert, den Garten zu gießen.

Die Nachbarin erfüllte ihre Pflichten gewissenhaft. Eines Tages hat er jedoch vergessen, den Hahn abzudrehen, an dem der Gärtnerschlauch war. Die folgende Übernachtung war so hoch im Rohr, dass er sich schliesslich vom Hahn löste und der Keller des Gebäudes überflutet wurde. Die Schäden betrugen knapp 12.000 EUR.

Der Geschädigte bezahlte den Schadensersatz und verlangte danach das Entgelt vom mutmaßlichen Täter zurück. Der befreundete Nachbar stimmte jedoch nicht zu und beantragte beim OLG Koblenz eine Urteil. Hierin entbindet das Landgericht den Verursacher von der Verantwortung für den eingetretenen Sachschaden. Die von letzterem geschlossene private Haftpflichtversicherung war auch kein Anlass für die Gebäudeversicherungsgesellschaft, ihr Kapital zurückzufordern.

Eher wurde die Bezahlung der Hausratversicherung als ein anderer Faktor gesehen, warum der Nachbar nicht für den entstandenen Verlust aufkommt. Lediglich bei grobem Verschulden oder vorsätzlichem Handeln hätte das Landgericht den Nachbar zur Kasse gebeten. Obwohl es sich um eine geringfügige Vernachlässigung handelt, wurde bedacht, dass die Gartenbewässerung eine rein nachbarschaftliche Angelegenheit war, die er mit gutem Willen durchgeführt hatte.

Sollten Schäden durch hilfreiche Nachbarschaft solche Folgen haben, würde es bald keine unbezahlte Unterstützung mehr für die Nachbarschaft mehr geben. Daher sollten nach Auffassung des OLG Koblenz hilfreiche Anwohner nur dann zur Zahlung aufgefordert werden können, wenn sie einen Sachschaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz herbeigeführt haben, und zwar ungeachtet dessen, ob eine Privathaftpflicht-Versicherung vorliegt oder nicht.

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