Wasserschaden in der Wohnung wer Haftet

Der Wasserschaden in der Wohnung, der haftet

Wenn der Mieter jedoch davon wusste, haftet der Vermieter nicht. Prinzip auch für verschiedene Wohnungseigentümer im selben Haus. Müssen der Mieter oder der Vermieter zahlen? Ein Rohrbruch oder eine undichte Waschmaschine - all das kann eine Wohnung überfluten. Es gab Wasserschäden im Badezimmer dieser Wohnung.

Haftpflicht bei Wasserschäden: Die Eigentümer von Eigentumswohnungen sind verpflichtet

Ein Wasserschaden durch Anwohner ist keine Ausnahme. Es ist daher verwunderlich, dass erst jetzt der BGH (Urteil vom 24. November 2013; Az.: V ZR 230/12) eine solche Rechtssache entschieden hat. Im Sterilisationssaal eines Ambulanzbetriebes in Aachen wurde in der Nacht auf den 08.06.2007 eine Schlauchleitung gelöst.

Von der Operationszentrale im dritten Stock dringt das eingedrungene Nass in die darunter liegende Sprechzimmer. Daraus resultierte ein Sachschaden von fast 166.000 EUR in den Übungsräumen. Der verunglückte Arzt entschädigte den entstandenen Schmerz, verklagt dann aber den Operator des OPZ. Hinsichtlich des Verhältnisses zwischen den Grundstückseigentümern von Nachbargrundstücken wird in der Rechtssprechung erkannt, dass dem betroffenen Grundeigentümer oder seinem Pächter ein unverschuldeter Anspruch auf Entschädigung zuerkannt wird.

Dasselbe gilt für das Eigentumsverhältnis der besonderen Besitzer eines Hauses - oder in diesem Falle des Mieters -, denn das besondere Objekt ist "Grundbesitz", auf den allein der Stockwerkeigentümer Anspruch hat. Die Sondereigenschaft ist als eine Form von Ersatzeigentum zu betrachten, die Stockwerkeigentümer sind daher nach dem Recht als Besitzer von Nachbargrundstücken zu betrachten.

Damit kann die Ärzteversicherung vom Operationszentrum eine Entschädigung in der Größenordnung von rund 166.000 EUR fordern. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs gibt es jedoch keinen verschuldensunabhängigen Rechtsanspruch zwischen den Mietenden, wenn derselbe Vermieter Zimmer an verschiedene Vermieter gemietet hat. Das Beispiel verdeutlicht, dass Benutzer, Anwohner und Besitzer von Zimmern, die von unterschiedlichen Besitzern oder Bewohnern benutzt werden, zwingend eine Hausratversicherung haben.

Derjenige, der einen solchen Mangel schuldhaft oder unverschuldet anrichtet, haftet dafür. Bei Vermietern von Eigentumswohnungen decken die meisten Haftpflichtversicherer auch Schäden an Mietobjekten mindestens bis zu den vertraglichen Begrenzungen innerhalb der Deckungssumme, teilweise auch bis zur vollen Deckungssumme. Eine Geschäftshaftpflichtversicherung wird jedoch für gewerbliche Grundbesitzer und deren Bewohner empfohlen.

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