Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Grundstücksentwässerung Drainage
Entwässerung von Grundstücken EntwässerungÜberflutung von Parzellen
Die folgenden Beiträge beziehen sich nicht auf Überschwemmungen, die durch Überschwemmungen hervorgerufen werden. Für Schutzvorkehrungen und Konsequenzen ist in der Regel der Eigentümer mitverantwortlich. Vorbeugung durch Rückstausicherung. Rückstausicherung für Abwässer und Regenwasser. Rückstaueinrichtungen für Niederschlagswässer dürfen nicht für Abwässer verwendet werden. Die Rückstausicherung muss nachweislich eingehalten werden. Der Eigentümer der Immobilie ist selbstverantwortlich.
Die Wasserversorgung erfolgt über Entwässerungssysteme auf dem betreffenden Gelände, dann liegt die Verantwortung bei den Eigentümern. Durch Niederschläge, die auf die Grundstücksflächen fallen, ist der Eigentümer für die Konsequenzen haftbar, denn die Erfahrung hat gezeigt, dass er seine Grundstücksoberfläche so auslegen muss, dass das aus ihr abfließende Regenwasser unbeschadet um das Gebäude abfließen kann.
Manchmal jedoch haben die übergeordneten Anrainer oder einzelnen Bewohner keine Chance, sich vor Überschwemmungen zu bewahren, wenn dies eine gemeinsame Problemlösung erforderlich macht. So übertrifft beispielsweise der erforderliche Aufbau eines Gezeitengrabens über eine Ortschaft die Chancen der betreffenden Bevölkerung. Dann, so meine ich, ist der Verantwortliche für die Beseitigung des Regenwassers derjenige. Hochwasserstraßen vertreiben, die Bevölkerung über die besondere Gefährdung aufklären, Hochwasserkanäle bauen und bewirtschafte.
Der Bedarf an der Identifizierung und Entwicklung von Hochwasserwegen ist spätestenfalls dann vorhanden, wenn es in der Geschichte zu Überschwemmungen gekommen ist. Seit mindestens 80 Jahren ist die Planung von Hochwasserstraßen eine der Grundvoraussetzungen für eine gute wasserwirtschaftliche Grundausbildung. Vgl. auch: Detailliertere Abschätzungen von Überschwemmungen müssen von Fall zu Fall durchgeführt werden.
Stadtteilentwässerung Frankfurt am Main - Grundstücksentwässerung
Der SEF ist verpflichtet, das Abwasser an allen Standorten im Stadtbereich zu entsorgen und bietet zu diesem Zweck seine Entwässerungssysteme und Fäkalienentsorgung als öffentlich-rechtliche Einrichtungen an. Das Entwässerungsgesetz der Landeshauptstadt Frankfurt am Main bestimmt das rechtliche Verhältnis zwischen dem Grundeigentümer und der städtischen Verwaltung Frankfurt am Main. Der Grundbesitzer ist der Besitzer der Grundstücksentwässerungssysteme auf dem Land und des Verbindungskanals auf dem Land bis zum Wasser.
Der Eigentümer ist für die Errichtung, Pflege und Wartung seiner Anlage nach den technischen Vorschriften zuständig und trägt die dafür anfallenden Gebühren (Satzung § 7 Abs. 1 bis 8, § 8 und § 9). Auf Wunsch des Eigentümers oder seines Planers stellt die SEF eine Anschlussgenehmigung für die Entwässerung von Liegenschaften an das Entwässerungssystem aus.
Im Regelfall bestehen die Grundstücksentwässerungsanlagen aus Bodenrohren, die alle Abwasserleitungen aus dem Haus und dem Gelände übernehmen und in einen Kontrollschacht einleiten. Bei der Randbebauung (Gebäudeaußenkante = Grundstücksgrenze) wird auf die Schachtkonstruktion verzichtet. Der Grundstücksentwässerung dienen ausschliesslich der Abwasserentsorgung. Entwässerungsleitungen zur Ableitung von Grundwässern aus dem Bauwerk dürfen daher nicht an das staatliche Entwässerungssystem angebunden werden (Satzung § 11).
Jede Liegenschaft ist separat an das Kanalisationsnetz anzuschliessen, ohne die Nutzung des Systems eines benachbarten Grundstücks (§ 6 Abs. 1). Starke Regenfälle - aber auch Blockaden - können zu Stauwasser in der Kanalisation der Gemeinde werden. Der höchste Rückstaupegel ist die Oberkante der Straße an der Stelle des Straßenanschlusses am Strassenkanal (Rückstauebene, Gesetz § 8 Abs. 1).
Jeder Eigentümer muss sich gegen das Rückstauwasser durch eine Rückstauabsicherung absichern ("Rückstauabsicherung") (Satzung § 8 Abs. 1). In einem gemischten System (d.h. gemeinsame Ableitung von Abwasser und Regenwasser) erfolgt der Anschluss von der Schachtkonstruktion auf dem Privatgrundstück an den Strassennetz. Wird das Privatgebäude bis zur Begrenzung des Grundstücks zum Öffentlichen Raum ausgebaut (Grenzausbau), wird der Verbindungskanal von der Eigentumsgrenze zum Öffentlichen Strassenkanal festgelegt.
Die Anschlussleitung wird mit einem Verbindungselement (auch Einlaufstutzen genannt) an das Entwässerungssystem angeschlossen. Das Verbindungselement ist Teil des staatlichen Entwässerungssystems und bildet die Schnittstelle zwischen der privaten und der kommunalen Verantwortung.