Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Undichtes Dach wer Zahlt
Ein undichtes Dach, das zahlt? Undichtes Dach, das die Nachlaufkosten trägt - Mieterrecht
Falls das Dach eines Miethauses bei starkem Niederschlag hinter der Verkleidung und auf das Schichtstofflaminat tritt, wer muss die Kosten (neue Verkleidung, neue Schichtstofflaminate) nach der Instandsetzung tragen? Hat der Hausherr die Verantwortung für die Wiederherstellung des Originalzustandes oder sitzt der Pächter darauf?
Bei einer Beschädigung des Eigentums des Vermieters haftet auch hier der Mieter. Wie soll der Hausherr von dem entstandenen Sachschaden wissen, wenn er nicht dort ist? Seit wann besteht der entstandene Sachschaden, bevor er ihm angezeigt wurde? Ist bekannt, dass das Dach schadhaft war oder war schon einmal Niederschlagswasser eingedrungen?
Insofern könnte es fragwürdig sein, ob der Hausherr seine Unterhaltspflichten verschuldet hat.... Andernfalls könnte die Hausratversicherung des Mietvertragspartners - sofern er eine hat - hier ggf. abgeschlossen werden, eine Mietzinsminderung bis zur Beseitigung des Mangels ist eine andere Sache, wenn die Nutzung der Mietobjekte beschränkt ist.
Die Tatsache, dass zum Beispiel "Sturm" der Grund für das Leck war. Fließt Niederschlagswasser durch ein Dachgewirr in die Wohnungen des Pächters, ist es nicht notwendig, lange nach einer verschuldeten Pflichtverletzung zu forschen. Das ist mit dem Wirt. Fließt Niederschlagswasser durch ein Dachgewirr in die Wohnungen des Pächters, muss nicht lange nach einer verschuldeten Pflichtverletzung gesucht werden.
Das ist mit dem Wirt. Wurde z.B. das Dach erst vor kurzem renoviert oder vom Hauswart regelmässig auf Beschädigungen überprüft, wäre die Sache meiner Meinung nach nicht so klar. Ausschlaggebend ist, dass das Dach leckt und der Pächter beschädigt wird. So lange der Pächter diesen nicht angerichtet hat, ist es Sache des Mieters.
Es wurde vermutet, dass die Laminate und Wandverkleidungen vom Pächter gestellt wurden und nicht zum Mietobjekt gehören. Weil, wenn der Pächter zum Beispiel das Schichtstofflaminat gelegt hat, § 535 BGB nichts damit zu tun hat. Es handelt sich dann nicht um einen Teil des Mietobjekts, der vom Eigentümer zu empfangen wäre, sondern um eine Entschädigung, die im vorliegenden Fall einen Fehler auslöst.
Ich vermute nach dem ersten Abschnitt des einleitenden Artikels nicht, dass das Dach gerade undicht ist.