Wasserschaden Laminat Mietwohnung

Laminat-Wasserschaden Mietwohnung

Schichtstoff (aufgrund von Wasserschäden oder unsachgemäßer Reinigung). In der Regel müssen Laminatböden bei Wasserschäden (Waschmaschine, Verstopfung, etc.) entfernt oder komplett erneuert werden. Wasserschäden am und am Laminat traten sehr schnell auf. Die Dreiecksverhältnisse bei Wasserschäden in der Mietwohnung.

Haftpflicht: Wer zahlt den Schaden in der gemieteten Wohnung?

Wasserschäden - welche Versicherungen bezahlen den Fußboden?

Wasserschäden sind rasch und können das Ende für kostspielige Holzfußböden sein. Deshalb empfiehlt es sich, den noblen Fußbodenbelag zu sichern. Eine Spezialversicherung, die nur den Fußbodenbelag versichert, gibt es nicht. Es kommt unter anderem darauf an, ob ein Mietvertrag vorliegt und wie der Fußbodenbelag verbaut wurde.

Ist der Fußbodenbelag gut mit dem Bauwerk verklebt, so ist die Wohngebäude-Versicherung haftbar. Weil der Fußbodenbelag nach 94 Abs. 2 BGB zu den wichtigsten Bauteilen eines Bauwerks zählt, da er ein zur Erstellung des Bauwerks eingesetzter Gegenstand ist. Daher muss immer festgestellt werden, ob der Fußbodenbelag mit dem Fußboden des Hauses verklebt oder direkt auf den Untergrund aufgetragen wurde.

Wenn der Fußboden auf einem Bodenbelag liegt, kann keine sichere Verlegung angenommen werden. Parkettboden, Laminat und festverleimte Teppiche, die vom Besitzer mitgebracht werden, sind über die Wohngebäude-Versicherung abgesichert. Fußbodenbeläge, die der Pächter mitbringt, sind in der Regel über die Hausrat-Versicherung mitversichert. Grundsätzlich sind nach den Hausratversicherungs-Bedingungen (VHB) Bauteile, die eine ortsfeste Anbindung an das Haus erfordern, nicht mitversichert ( " 1 Nr. 6 VHB"), es sei denn, es sind Gegenstände, die der Garantienehmer als Pächter oder Miteigentümer auf eigene Rechnung vermittelt oder in das Haus eingebracht hat und für die er das in Absprache mit dem Hauswirt oder der Eigentümergemeinschaft das Verlustrisiko übernimmt (§ 1 Nr. 4 VHB).

Entschädigung des Mieters bei Beschädigung des Laminatbodens

Fordert der Hausherr beim Verlassen der Immobilie den Austausch eines mitvermieteten Laminatfußbodens im Zuge der vom Bewohner durchzuführenden kosmetischen Reparaturen (der Bewohner hat Schadensersatz zu zahlen, weil der Fußboden geschädigt ist), so liegt dies in der Regel nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters, wenn der Fußboden im Verlauf der Jahre normaler Weise verschlissen ist.

Gewöhnliche Nutzungsspuren auf einer solchen Etage, die durch eine vertragsgemäße Nutzung der Mietwohnung verursacht wurden, liegen stets im Zuständigkeitsbereich des Mieters. Wenn ein solcher Fußboden nach Jahren seinen ursprünglichen Schimmer verliert, hat der Mieter die entsprechenden Aufwendungen zu tragen. Dazu gehören auch "normale" Kratz- und Scheuerstellen, die im Zuge der normalen Nutzung einer Ferienwohnung auftreten.

Farbabweichungen (z.B. auf früheren Möbelregalen oder weil ein Bodenbelag auf dem Laminat lag) sind ebenfalls üblich. In allen FÃ?llen normaler Beanspruchung des FuÃ?bodens kann der Hausherr keinen Anteil an den Kosten fÃ?r neue Laminate beanspruchen, Schadensersatz beanspruchen oder die Anzahlung vorenthalten. Sollte der Vertrag eine Bestimmung beinhalten, dass der Pächter das Laminat als kosmetische Reparatur ersetzen muss, wäre dies ineffizient.

Hat jedoch der Pächter einen Bodenschaden angerichtet, kann der Pächter eine Entschädigung einfordern. Dies sind z.B. Verbrennungen, heftige, tiefgreifende Verkratzungen im Untergrund ("Haustiere"), geschwollenes Laminat (Wasserschäden oder unsachgemäße Reinigung). Für die volle Beschädigung des Laminatfußbodens aufkommen, auch für den Umtausch? Im Falle eines solchen Schadens (der Eigentümer hat das Recht auf ein gleichmäßiges Aussehen des Bodens) müsste der Pächter nicht 100-prozentig die entstandenen Aufwendungen tragen.

Die Vermieterin muss einen Abschlag "neu für alt" vornehmen. Das ist immer dann der Fall, wenn der Belag bereits sehr veraltet ist, die gewohnte Lebenserwartung erfüllt hat (je nach Güte ca. 8-15 Jahre). Ein solcher Parkett hat dann keinen Materialwert mehr, der Preis geht gegen 0 EUR und der Pächter hat sehr gute Aussichten, dass ein Schadensersatz nicht zu zahlen ist.

Im Schadensfall müssen Sie den Schaden bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung einreichen.

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