Dichtheitsprüfung Gasleitung Gesetz

Prüfgasleitungsgesetz

Die Dichtheitsprüfung bezieht sich nicht nur auf die Dichtheitsprüfung des Rohrsystems, sondern auch auf das gesamte Rohrsystem. (z.B. nach der Dichtheitsprüfung). für die Last- und Dichtheitsprüfung der Gasleitung.

Lecktest unerkannter Verbindungen . Das Rohr muss mit dem Fördergut einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden.

Ist die Dichtheitsprüfung von Gaspipelines zu den laufenden Kosten hinzuzurechnen?

Das WGG basiert nach der ständigen Rechtsprechung zu § 14 Abs. 1 Nr. 7 WGG und der geltenden Lehre auf keinem anderen als dem MRG. Nicht inbegriffen sind die Aufwendungen für die Dichtheitsprüfung von Gasrohren. Quintessenz: Die Liste der laufenden Ausgaben gemäß 21 Abs. 1 MRG ist steuerpflichtig und darf nicht durch umfangreiche Interpretationen auf Rechnung der Nutzer ergänzt werden.

Das WGG basiert nach der ständigen Rechtsprechung zu § 14 Abs. 1 Nr. 7 WGG und der geltenden Lehre auf keinem anderen als dem MRG. Nicht inbegriffen sind die Aufwendungen für die Dichtheitsprüfung von Gasrohren. OGH: Im konkreten Falle wurde ein gemeinnütziger Bauverband als Vermieter mit der Prüfung der Dichtigkeit der Gasverteilungsleitungen und der Verbraucherleitungen in den jeweiligen Bestandsgebäuden und der Wäscherei beauftrag.

In der Betriebskostenrechnung wurden die daraus resultierenden Ausgaben als "verschiedene kommunale Einrichtungen" erfasst. Die Klägerin beantragte sodann eine Erklärung, dass diese Ausgaben keine Betriebskosten darstellen. Dass die WGG auf einem anderen Betriebskostenkonzept beruht als die MRG, widerspricht sowohl der Jurisprudenz zu § 14 Abs. 1 Nr. 7 WGG als auch der herrschenden Lehre.

21 MRG führt die mit dem gesamten Objekt verbundenen Nebenkosten des Eigentümers auf, die als Nebenkosten an die Bewohner eines Gebäudes weitergegeben werden können. Prinzipiell dürfen nur regelmässig anfallende Spesen als Betriebsaufwand, d.h. "Betriebskosten", in Rechnung gestellt werden. 21 Abs. 1 MRG nennt nicht die anfallenden Prüfkosten für eine Dichtheitsprüfung von Gaspipelines; Z1 erster S. zitiert explizit nur die regelmäßigen wiederkehrenden Prüfkosten für die Wasserversorgung und die anfallenden Prüfkosten der Wasserpipelines.

Insoweit ist es nicht erforderlich, die Kosten für die Dichtheitsprüfung von Gaspipelines mit dieser Kostenart zu vergleichen. Obwohl 14 Abs. 1 WGG die Vergütung unter Beachtung des Kostendeckungsgrundsatzes reguliert, ist dies durch den Hinweis in 14 Abs. 1 Nr. 7 WGG auf die Regelungen des Mietrechts für die laufenden Kosten begrenzt.

Insoweit kann der Verein nur Betriebskostenbeiträge nach dem MRG geltend machen.

Mehr zum Thema