Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Wasserschaden Schimmel Versicherung
FeuerschadenversicherungSchimmelpilze nach Wasserschäden - Gebäudeversicherungen
Hallo, durch einen unerkannten Fehler in einem Warmwassergerät unter der Wanne ist kein weiteres möglich. Zugleich wurde die Versicherung präventiv benachrichtigt. Wir haben vor 2 wochen einen modrigen Gestank im Nebenraum bemerkt, und nach dem Entfernen der Sockelleiste (hinter einem Schrank) haben wir die Gegenwart gesehen: Pilzbefall an der Mauer bis zu einer Größe von ca. 30 cm!
Die Versicherung wurde umgehend informiert, und heute wurde eine Feuchtemessung durch einen Experten durchgeführt. Anscheinend ging das Leitungswasser aus, etwa 50 Quadratmeter Boden sind getränkt, auch die angeschlossenen Mauern sind voll. Das Trocknen ist jedoch erst möglich, wenn der durch den Wasserschaden verursachte Schimmelbefall professionell aus diesem nahezu optimalen Brutgebiet entfernt wurde.
Jetzt habe ich in den Versicherungsbestimmungen festgestellt: "Der Schutz gegen Trinkwasser gilt NICHT für Beschädigungen durch Schwämme oder Schimmel, unabhängig von den mitverursachenden Ursachen". Die Verseuchung ist eine eindeutige Konsequenz der Wasserschäden, die wir umgehend melden konnten. Die Verseuchung ist eine eindeutige Konsequenz der Wasserschäden, die wir umgehend melden konnten.
Damit ist der Schimmelpilzbefall auch dann versichert, wenn es sich um Folgeschäden eines bedingten Leitungswasserschadens handelt. Herzlichen Glückwunsch, Nun habe ich in den Versicherungsbestimmungen festgestellt: "Der Schutz gegen Trinkwasser reicht NICHT für Beschädigungen durch Schwämme oder Schimmel, ungeachtet der mitwirkenden Ursachen". Damit ist der Schimmelpilzbefall auch dann versichert, wenn es sich um einen bedingten Trinkwasserschaden handelt (der Trinkwasserschaden war ein Pilzbefall durch erhöhte Feuchtewerte).
Dem kann der Versicherungsgeber auch widersprechen und der Beweis des Gegenteils kann schwer zu erbringen sein, da zwischen dem LW-Schaden und der Entdeckung des Schimmelpilzes nur zwei Wochen waren. Vielleicht stimmt der Versicherungsgeber aber mit Ihrer Meinung überein.... Mein Beitrag ist nur meine eigene Meinung und keine (Versicherungs-)Rechtsberatung.
Wenn ich Ihre Meinung richtig interpretiere, wären auch Versengungsschäden als Folgeschäden z.B. eines bedingten Brandes auszuschließen. Ich habe bereits eindeutig geschrieben: Und deshalb ist der Schimmelpilzbefall auch dann versichert, wenn es sich um Folgeschäden eines bedingten Leitungswasserschadens handelt. Die Ausschlusskriterien "Schimmel und Schwamm" bedeuten, dass der Versicherungsgeber nicht mehr und nicht weniger als einen Risikoausschluss von "Schimmel und Schwamm" hat.
Bei der Ausschlusskriterien "Schimmel und Schwamm" verursacht der Versicherungsgeber nicht mehr und nicht weniger als einen Risikoausschluss "Schimmel und Schwamm". Besteht die Möglichkeit von Leitungswasserschäden - so habe ich zumindest den Ausschnitt aus den Konditionen gelesen - sollten Schimmel- und Schwämmchenschäden vom Versicherungsvertrag auszunehmen sein.
Mein Beitrag ist nur meine eigene Meinung und keine (Versicherungs-)Rechtsberatung. Ok, wenn Sie wirklich davon überzeugt sind, dass - über solche Ausnahmen - der Folgeschaden eines bedingten Schadensereignisses auszuschließen wäre, möchte ich an dieser Stelle wissen, welche Qualifikationen Sie haben. Weil ich mich dann auch wundere, wo die zig Mio. Euro an Entschädigungszahlungen bis zum VGB 2008 verblieben sind, die von den Gebäudeversicherern für die Beseitigung von Schimmelpilzen nach einem Leitungswasserschaden ausgegeben worden sein sollen.
Mit freundlichen Grüßen, wie Sie richtig festgestellt haben, sind die sengenden Schäden von der Firma DEMHINGENHENG, die durch Brandschäden entstanden sind, mitversichert. Sie haben Recht mit der Wasserqualität, natürlich.....dann wundere ich mich auch, wo die zig Mio. Euro an Entschädigungszahlungen bis zum VGB 2008 geflossen sind, die die Gebäudeversicherer nach einem Leitungswasserschaden für die Beseitigung von Schimmel ausgegeben haben sollen.
Sie schreiben es selbst: " Schadenfrei. Schimmelpilz als Konsequenz eines LW-Schadens wird dann logisch geregelt! Aber nur so viel: Der von TE erwähnte Ausspruch lautet: "Schäden durch Schwämme oder Schimmel sind vom Versicherungsvertrag ausgeschlossen". Es steht nicht".... es sei denn, Sie sind Folgeschaden eines versicherungspflichtigen L.W.-Schadens...."
Und ich möchte, dass der TÜV zu uns zurückkommt und uns die Antworten des Versicherungsunternehmens gibt. Mein Beitrag ist nur meine eigene Meinung und keine (Versicherungs-)Rechtsberatung. Schließlich sind die Versicherungskonditionen entscheidend. Ich habe entweder nicht umfassend genug nach geeigneten Gerichtsentscheidungen recherchiert oder es gibt einfach keine, da die Versicherungen eine gleichlautende Auslegung der Versicherungskonditionen beibehalten, die wie folgt aussieht: Wie einige der verehrten Kolleginnen und Kollegen vielleicht bekannt sind, führt der GDV sowie alle mir bekannte Versicherungen seit vielen Jahren den Ausschluß "Schimmel und Schwamm" durch.
Bezieht sich dies auch auf Schimmelbefall infolge eines bedingten Schadensereignisses, so überrascht mich die Äußerung der Frauen Römstedt und Blumenfeld bei der R+V Versicherung AG: Bei Schäden durch Leitungswasser oder Überschwemmungen übernimmt in der Regel die Hausrat- oder Wohngebäude-Versicherung diese, wenn der Schimmel als Folgeschäden entstanden ist und erst später aufgedeckt wurde.
Tatsächlich sollte der Ausschluß nur "klärenden Charakter" haben - wohin das führen kann, sehen Sie an diesem Thread-Prozess....