Abfallentsorgung Nrw

Entsorgung Nrw

Die Höhe der Gebühren für die Abfallentsorgung kann ebenfalls eine Rolle spielen. Genehmigung und Genehmigung zur Abfallentsorgung. Der Landkreis verwaltet die Abfallentsorgung in seinem Gebiet nach den Vorgaben der. Abfall ist von der Abfallentsorgung der Stadt ausgeschlossen. Statut der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung.

Abfall und Umweltdienstleistungen

Die Zielsetzung des Umweltministeriums ist die Weiterentwicklung der Abfallbewirtschaftung zu einer umweltgerechten Kreislaufwirtschaft. 2. Die Verwertung von Abfallrohstoffen spielt natürlich eine wichtige Funktion in einer geschlossenen Wirtschaft. So werden in Nordrhein-Westfalen zunehmend Abfall als Rohstoff- und Energieträger eingesetzt. In einem bevölkerungsreichen und industrialisierten Bundesland wie Nordrhein-Westfalen sind die Verwertung von Abfallrohstoffen und die umweltgerechte Abfallbeseitigung besonders bedeutsam.

Bau- und Abbrucharbeiten führen zu Erdaushub, Bauschutt und Straßenbau. Bei Gewerbe- und Industriebetrieben fallen in der Fertigung und im Dienstleistungsbereich verschiedene Arten von Abfall an. Zahlreiche Umweltschutzmassnahmen wie die Aufbereitung von Schmutzwasser oder Fortluft und die Altlastensanierung erzeugen ebenfalls Abfall, der umweltgerecht zu entsorgen ist. In NRW werden die in den Abfallstoffen enthaltene Rohstoff- und Energiemenge über ein bundesweites Anlagennetz genutzt, in dem die verschiedenen Abfallarten recycelt oder umweltgerecht deponiert werden.

Das Land hat sich zum Ziel gemacht, die Kreislaufwirtschafts- und Abfallwirtschaftspolitik weiterzuentwickeln. Ökologische Abfallbewirtschaftung mit Ressourcenschonung durch Abfallvermeidung, vermehrte Wiederverwertung, stoffliche Wiederverwertung und Wiederverwertung soll ein wesentlicher Bestandteil unserer neuen Umweltökonomie und Klimastrategie werden.

Vergeudung - wer macht was?

Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sind private Haushalte an die öffentliche Abfallwirtschaft abzugeben. Gewerbliche und industrielle Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen ist auf privatwirtschaftlicher Basis geregelt. Für die Sammlung der Abfallstoffe im Landkreis sind die Kommunen und der Landkreis für die weitere Abfallentsorgung, d.h. für die Trennung, Aufbereitung, Verwertung u. Deponierung der Abfallstoffe selbst, selbstverantwortlich. Für die Sammlung und weitere Vernichtung der in ihrem Bereich entstehenden Abfallstoffe sind die Kommunen mitverantwortlich.

Für die Bewältigung dieser Aufgabe können die Gemeinden auch auf private Firmen zurückgreifen. Gewerbe- und Industrieabfälle werden in Nordrhein-Westfalen in der Regel außerhalb der öffentlich-rechtlichen Entsorgung beseitigt. Für die Entsorgung sind die entsprechenden Abfallverursacher und -besitzer zuständig. Großindustrielle Betriebe verfügen oft über eigene Werke, zum Beispiel Sondermüllverbrennungsanlagen oder Mülldeponien, um die in ihrer Herstellung entstehenden Abfallstoffe zu beseitigen.

Weitere Gewerbe- und Industriebetriebe lassen ihre Abfallstoffe hauptsächlich von Entsorgungsunternehmen recyceln oder entsorgen. Die Produzenten dieser "Produktabfälle" werden zur Verantwortung gezogen: Altverpackungen müssen außerhalb der Entsorgung gesammelt und recycelt werden. Verpackungshersteller übernehmen die Verpackungskosten durch Lizenzkosten für Doppelsysteme oder durch die Teilnahme an sgn.

Für die weitere Wiederverwertung und Beseitigung sind die Produzenten zuständig. Für die Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sind die öffentlichen Entsorgungsbehörden zuständig. Der Produzent organisiert die Rücknahme bei den Gemeinden und das weitere Recycling und andere Verfahren.

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