Landeswassergesetz

Wasserhaushaltsgesetz

Lieferung; Kommentar: Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz - LWG -). Gewässerschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG). Staatsgesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei Landtagswahlen und zur Änderung anderer Gesetze. Wasserhaushaltsgesetz (LWG) für den Bau oder die wesentliche Änderung von Anlagen in und auf Oberflächengewässern.

Gesetzesentwurf zur Änderung des Wasserrechts des Landes.

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Das Landeswasserrecht ist ein Gesetz der Bundesländer, das die Wasserver- und -entsorgung (Schutz, Verwendung, Wasserver- und -entsorgung, Wasserklassifizierung) betrifft und die Bundeswasserverordnung ergänzt und konkretisiert. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) trat am 11. Juli 1957 in Kraft, es gab kein Einheitswassergesetz in Deutschland. Einige Bundesländer haben bereits im neunzehnten Jh. begonnen, eigene wasserrechtliche Regelungen zu erwirken.

Sie blieben bis zum Jahr 1957 im Wasserhaushaltsgesetz der BRD und 1963 im Wasserhaushaltsgesetz der DDR[1] Auf der Basis des Rahmengesetzes über die Wasserwirtschaft verabschiedeten die Staaten der BRD zwischen 1960 und 1962 ihre heute noch geltenden Wasserhaushaltsgesetze; die nach der Vereinigung Deutschlands beigetretenen Staaten haben dies bis 1994 getan.

Das Bundeswasserhaushaltsgesetz in der seit dem 01.03.2010 gültigen Version ist eine vollständige Regelung. In der Wettbewerbsgesetzgebung nach Artikel 72 Abs. 3 Nr. 5 GG können die Bundesländer nur zum Teil abweichende Regelungen im Landeswasserrecht treffen und die Öffnungsklausel des WHG anwenden. Das WHG war bisher ein durch das Landeswasserrecht konkretisiertes Regelwerk.

Mit der Umsetzung des WHG in eine Vollverordnung wurden die Wassergesetze des Landes ab 2010 überarbeitet und neu gefasst. Dies ist in einigen Ländern, z.B. in Thüringen, noch heute (Stand: Aug. 2015) anhängig.

Wasserhaushaltsgesetz NRW

In zweiter Lesung diskutierte der nordrhein-westfälische Landtag das neue Landeswassergesetz und verabschiedete es am 16. Juni 2016. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung umfasst ein revidiertes Landeswassergesetz (LWG), ein unabhängiges Umsetzungsgesetz zum Abwasserabgabegesetz des Landes und die Novellierung der Spezialgesetze für die neun großen Wasservereine in Nordrhein-Westfalen. Seit das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit seinen vollständigen Regelungen durch die Föderalismus-Reform im MÃ?

In ihrem Konzept hat sich die Staatsregierung an der Struktur und Ordnung des WHG orientier. Der Arbeitskreis der Wasserwirtschaftlichen Verbände in Nordrhein-Westfalen (agw), dem die WTV als Mitglied angeschlossen ist, hat am 24. Juli 2015 bei der Verbandsanhörung eine ausführliche Stellungnahme abgegeben.

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