Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Parkett Wasserschaden Versicherung
Die Parkett WasserschadenversicherungWasserschäden - welche Versicherung bezahlt den Fußboden?
Qualitativ hochstehende Fußbodenbeläge wie Parkett aus echtem Holz oder Fußböden aus wertvollem Stein liegen im Trend. Natürlich sind sie auch in der Natur. Wasserschäden sind rasch und können das Ende für kostspielige Holzfußböden sein. Deshalb empfiehlt es sich, den noblen Fußbodenbelag zu sichern. Aber welche Versicherung ist die passende? Eine Spezialversicherung, die nur den Fußbodenbelag versichert, gibt es nicht.
Welcher Versicherer für Sie in Frage kommt, ist von mehreren Seiten abhängig. Es kommt unter anderem darauf an, ob ein Mietvertrag vorliegt und wie der Fußbodenbelag verbaut wurde. Ist der Fußbodenbelag gut mit dem Bauwerk verklebt, so ist die Wohngebäude-Versicherung haftbar. Weil der Fußbodenbelag nach 94 Abs. 2 BGB zu den wichtigsten Bauteilen eines Bauwerks zählt, da er ein zur Erstellung des Bauwerks eingesetzter Gegenstand ist.
Daher muss immer festgestellt werden, ob der Fußbodenbelag mit dem Fußboden des Hauses verklebt ist, z.B. durch Kleben oder direkt auf den Untergrund. Wenn der Fußboden auf einem Fußboden liegt, kann keine feste Bindung angenommen werden. Parkett, Schichtstoff und fester geklebter Fußboden, der vom Besitzer mitgebracht wird, ist über die Wohngebäude-Versicherung mitversichert.
Fußbodenbeläge, die der Pächter mitbringt, sind in der Regel über die Hausrat-Versicherung mitversichert. Grundsätzlich sind nach den Hausratversicherungs-Bedingungen (VHB) Bauteile, die eine ortsfeste Anbindung an das Haus erfordern, nicht mitversichert ( " 1 Nr. 6 VHB"), es sei denn, es sind Gegenstände, die der Garantienehmer als Pächter oder Miteigentümer auf eigene Rechnung vermittelt oder in das Haus eingebracht hat und für die er das in Absprache mit dem Hauswirt oder der Eigentümergemeinschaft das Verlustrisiko übernimmt (§ 1 Nr. 4 VHB).
Schäden an Bodenbelägen: Wohneigentums- und Hausratversicherung
Auch bei der Auswahl der Fußbodenbeläge wird großer Wert gelegt: Die Fußböden sollen dazu dienen, eine wirkliche Wohlfühl-Atmosphäre zu erzeugen. Oben sind Parkettfußböden aus echtem Holz. Auch Laminatfußböden und Teppichböden sind auf dem Vormarsch. 2. Nicht immer sind die Beschaffung und Verlegung der Fußböden kostengünstig.
Besonders wenn so wunderschöne Fußböden gelegt wurden, ist es ärgerlich, wenn sie geschädigt sind. Nässe: Durch undichtes oder undichtes Leitungswasser können einige Fußbodenbeläge schwer geschädigt werden. Steinfußböden sind in der Regel unempfindlich, Laminat-, Parkett- und Teppichfußböden können sich verformen und müssen ausgetauscht werden. Brände: Brände können auch Fußbodenbeläge leicht zersetzen. Ähnlich verhält es sich hier: Sobald nur ein Teil des Bodenbelages geschädigt ist, gibt es oft keine andere Möglichkeit, als ihn vollständig zu erneuern.
Teilreparaturen sind oft nicht möglich. Bei fester Befestigung am Bauwerk (Parkett und Teppichböden werden oft verklebt) wird es als Teil des Bauwerks gezählt, weshalb Ansprüche über die Hausratversicherung abgewickelt werden müssen.