Rohrverstopfung Kosten

Kosten der Rohrverstopfung

Dadurch trägt der Vermieter oder seine Versicherung die Kosten für blockierte Rohre. Hat der Vermieter für die Reinigung bei Rohrverstopfung zu zahlen? Ab wann sind auch Mieter verpflichtet und wie können hohe Kosten vermieden werden? Es kann nicht jede Verstopfung von Hand beseitigt werden. Rohrverstopfungskosten können sehr unterschiedlich sein.

Die Kosten für die Verstopfung der Rohre übernimmt der Hausherr.

Für alle Anlagen wie Wasser-, Gas- oder Elektroinstallationen ist prinzipiell zu beachten, dass sie Teil des Mietobjekts sind und der Leasinggeber sie dem Leasingnehmer in einem brauchbaren gebrauchsfertigen Zustand aushändigt. Er muss die Anlagen auch während der Mietdauer in diesem Zustand aufrechterhalten. Die Kosten für blockierte Leitungen übernimmt der Leasinggeber oder seine Versicherungsgesellschaft.

Aber auch wenn der Pächter den entstandenen Verlust nicht bezahlen muss, sollte er ihn immer frühzeitig anzeigen, wenn das Abwasser nicht mehr richtig abfließt. Die Kosten für die Reinigung der Rohre trägt der Wirt nicht.

Wird das Mietobjekt nicht vertragsgemäß genutzt, ist der Leasingnehmer für die Sperrung zuständig und muss daher auch die Reinigung der Leitungen bezahlen. Wurde die Toilettenanlage als Müllsammelschacht mißbraucht oder wollte der Pächter Binden runterspülen, haben selbst die am besten gewarteten Leitungen keine Chancen. Für alle diese Fälle ist der Pächter für die Sperrung mitverantwortlich.

Damit die Kosten für die Sanierung der verstopften Abwasserleitungen jedoch auf den Pächter umgelegt werden können, muss der Pächter eindeutig beweisen können, dass die Sperrung durch einen konkreten Pächter herbeigeführt wurde. Deshalb sind in Mietverträgen häufig Bestimmungen wie "Kann die Schadensursache bei Kanal- oder Rohrverstopfungen nicht festgestellt werden, so sind alle Bewohner für die Kosten der Schadensbehebung proportional haftbar" inbegriffen.

Von wem werden die Kosten für Rohrverstopfungen nach dem Mietvertragsrecht getragen?

Müssen die Hauswirte für die Säuberung von blockierten Abwasserleitungen aufkommen? Im folgenden Beitrag möchten wir Ihnen einen kurzen Einblick vermitteln, wie Sie höhere Kosten einsparen. Die Schäden sind rasch mit hohem Aufwand verbunden, wenn ein Sachverständiger zur Säuberung der verschmutzten Leitungen beigezogen werden muss. Hausherr oder Pächter? Bei allen diesen Anlagen gilt: Der Eigentümer muss sie dem Pächter in einem brauchbaren und für die Dauer der Mietdauer in diesem Zustand vorhalten.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Betreiber die Kläranlagen regelmässig überprüfen muss. Die Vermieterin hat diese Verpflichtung nur für Rohre, die außerhalb der Ferienwohnung verlegt werden. Pächter sollten sich unverzüglich benachrichtigen lassen, wenn das Abwasser nicht mehr richtig abfließt. Viele Wirte sind froh, über eine einsetzende Blockade der Abwasserleitungen unterrichtet zu werden.

Muss der Hausherr immer mitmachen? Man könnte jetzt meinen, dass der Hausherr immer für die Kosten der Endreinigung der verstopften Leitungen aufkommen muss. Falls der Kunde für die verstopfte Leitung haftet, hat er auch die Kosten der Rohrreinigung zu übernehmen. Für alle diese Fälle ist der Pächter für die Sperrung mitverantwortlich.

Im Übrigen ist der Pächter auch für die Betreuung der Personen mitverantwortlich. D. h., die Messebesucher bewirken die Obstipation auch, dass der Pächter die Verantwortung dafür hat. Die Kosten kann der Hausherr jedoch nicht immer auf den Pächter abwälzen. Möchte der Hausherr die Kosten für die Sanierung der verstopften Abwasserleitungen auf den Pächter abwälzen, muss er zweifellos beweisen, dass die Sperrung durch einen gewissen Pächter entstanden ist.

Im Falle von Gegenständen mit mehreren Appartements kann diese Erkennung sehr schwer werden, z.B. wenn die Blockade im Regenfallrohr eintritt. Für Baumängel ist der Pächter ebenfalls nicht verantwortlich: Selbst in augenscheinlich klaren Situationen bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass der Pächter für die Reinigung verantwortlich ist und zahlt.

Falls der/die VermieterIn nicht klar nachweist, dass der/die MieterIn die Blockade durch unsachgemäßen Gebrauch der Anlage hervorgerufen hat, muss er/sie die Kosten für die Endreinigung aufbringen.

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