Wassergesetz Nrw

Gewässerschutzgesetz Nrw

Auch der aktuelle Kommentar zum neuen Landeswassergesetz NRW enthält alle wesentlichen Erläuterungen zum Wasserhaushaltsgesetz. Gewässerschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen -. Gewässerschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen -. Nordrhein-Westfalen ist Vorreiter gegen das geplante neue Landeswassergesetz. Das Landeswassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen setzt das Wasserhaushaltsgesetz in Landesrecht um.

Wasserhaushaltsgesetz für das Bundesland Nordrhein-Westfalen| Queitsch / Koll-Sarfeld / Wandbaum| Loseblattbuch mit zwölfter Auflage

Die aktuelle Kommentierung trägt der in den Jahren 2014 und 2015 erlassenen Rechtssprechung zum Abwasser- und Abwasserabgabenrecht Rechnung. Im Mittelpunkt des Kommentars stehen insbesondere die Themenbereiche: Wasser/Trinkwasser ( 47 ff. LWG NRW), Abwasserentsorgung (§ 53 LWG NRW: Abwasserkonzept, organisatorische Formen, Anschluss- und Nutzungspflicht, Nutzungsbedingungen, externe Wasserprobleme), Zustands- und Funktionstest für Privatkanäle ( 61 LWG NRW, SüwVO Abw NRW 2013), örtliche Regenwasserentsorgung ( 51 a LWG NRW), Abwasserentsorgung ( 64 ff. LWG NRW), Kompensation der Wasserversorgung, Gewässerentwicklung, Wasserpflege ( 87 ff. LWG NRW), Überschwemmungsschutz (§§ 112 ff. LWG NRW).

Die Anlage trägt auch der am Stichtag des Inkrafttretens der Verordnung über die Zuständigkeit für den Schutz der Umwelt (ZustVU) Rechnung. Adressaten: Für alle vom Wassergesetz betroffenen Behörden, Unternehmen, Vereine, Organisationen, Personen und Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen - insbesondere für Kommunen und Kommunen, Wasserwerke, Anwälte, Wirtschaft, Handel, Agrarwirtschaft, Ingenieurbüros, Architekten.

Communal- und Schul-Verlag Baden-Württemberg - Wasserrecht für das Bundesland Nordrhein-Westfalen

Auch der aktuelle Bericht zum neuen Landeswasserhaushaltsgesetz NRW beinhaltet alle wichtigen Erklärungen zum Landeswasserhaushaltsgesetz. Das neue Landeswasserhaushaltsgesetz NRW ist am 16. Juli 2016 in Kraft getreten. 2. Das LWG NRW wurde mit dieser großen Veränderung an das Bundeswasserhaushaltsgesetz (WHG) angepaßt. Neben dem derzeitigen Rechtstext, Zusammenfassungen zu den alten/neuen und neuen/alten Gesetzen und einer detaillierten Einführung beinhaltet das Buch einen umfassenden Text zum LWG NRW; eventuelle Anmerkungen werden in naher Zukunft vorbereitet.

In den Kommentaren findet sich auch der Beitrag zur Abwicklung der Abwicklung der AbwAG-NRW. Der Kommentarband ist aus der praktischen Anwendung eine nützliche Arbeits- und Orientierung für alle vom Wassergesetz betroffenen Behörden, Unternehmen, Vereine, Menschen und Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen - insbesondere für Kommunen, Wasserwirtschaftsämter, Anwälte, Wirtschaft, Handel, Agrarwirtschaft, Ingenieurbüros und Architektur. Dr. Peter Queitsch, Hauptberater für Umweltschutzrecht im Kommunalverband NRW, Geschäftsführerin der Kommunalagentur NRW GmbH, Claudia Koll-Sarfeld, Kommunalagentur NRW, Viola Wallbaum, Kommunalagentur NRW.

Gegen das geplante NRW-Wasserrecht ist die Ökonomie wegweisend - die Ökonomie.

Nordrhein-Westfalen ist gegen das Wassergesetz. "Es ist ein weiterer Beweis dafür, dass durch überzogene Umweltauflagen in Teilen der Staatsregierung die Erhaltung und Entstehung von Industriearbeitsplätzen gefährdet wird", bemängelte Horst-Werner Maier-Hunke, Vorsitzender der NRW-Wirtschaftsverbände, am heutigen Tag in Düsseldorf. Die rot-gruene Koalition geht mit dem Landeswasserrecht wieder ueber den Bundesstandard hinaus.

Zukünftig sollen Betriebsbewilligungen für Kühlanlagen und wassertechnisch aufwändige Produktionsverfahren nur noch für einen begrenzten Zeitraum erlangt werden. Maier-Hunke plädierte angesichts der im Vergleich zu anderen Bundesländern rückständigen wirtschaftlichen Entwicklung in NRW für einen "Turnaround" und einen "Stopp der ökonomischen, ökologischen und sozialen Regulierung". Es ärgert die Unternehmen, dass das staatliche Wassergesetz ohne die so genannte Clearing-Stelle verabschiedet wurde. Im Ausschuss, der sich aus Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, Verbänden und Gebietskörperschaften zusammensetzt, werden in der Regel seit 2013 alle für kleine und mittlere Unternehmen relevanten Rechtsvorschriften im Vorfeld zur Begutachtung vorgelegt.

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