Wasserschaden Haftpflicht Mieter

Gewässerschadenhaftung Mieter

Zuerst muss geklärt werden, ob der Mieter überhaupt für den Schaden verantwortlich ist. Im Falle einer Beschädigung des Mietobjektes ist jeder Mieter verpflichtet, die Kosten zu tragen. Ausgenommen sind Wasserschäden, für die der Mieter verantwortlich ist. Für Schäden, die der Verursacher anderen Personen oder Haushalten zufügt, haftet die Haftpflichtversicherung für die Folgeschäden durch Ihre Privathaftpflichtversicherung.

Wasserschäden durch eigenes Verschulden, bezahlt die Haftung

Hallo, es gab einen Wasserschaden im Haus meines Nachbarn (unter mir). lch ging shoppen und ließ die Maschine anlaufen. Die Kanalisation war blockiert und das Schwimmbad war leer. Jetzt hat mein Nachbar die Zimmerdecke angefeuchtet. Bezahlt der Haushalt oder die Haftung dafür? Keine VorwÃ??rfe, ich weiÃ?, dass man sie nicht loslassen sollte und musste mir in dieser Hinsicht auch schon etwas anhören.

Hallo, das ist in der Regel das, was Ihre Haftpflicht-Versicherung erstattet. Das hängt von den Bedingungen ab, soweit ich weiß, war die Grobfahrlässigkeit in der PH vor einigen Jahren noch nicht versichert, was mich jetzt wahrscheinlich überrascht. Auch in der bisherigen Praxis war Grobfahrlässigkeit kein Haftungsausschluss. Vor kurzem gab es vor dem Gerichtshof einen Prozess wegen eines Wasserschadens durch eine Maschine.

Sie müssen also beim Waschen nicht neben der Maschine sitzen. Deshalb ist es nicht nachlässig gewesen, dass Sie Ihr Haus verließen und somit die Haftung bezahlen müssen. Hallo, versuchen Sie, den Sachschaden vorab über den Haushaltsgegenstand zu melden, wenn das Mobiliar beschädigt ist oder Sie oder Ihr Nachbar auf eigene Rechnung umzubauen haben.

Ihr Nachbar sollte das Gleiche tun, ihr Haushaltsgut wird es dann von Ihrer Haftung zurücknehmen. Pluspunkt: Der Hausratersatz immer auf den neuen Wert, ganz besonders dann, wenn z.B. das defekte Sofa bereits 10 Jahre alt ist. Eine Haftung dagegen würde Sie nur für den aktuellen Wert entschädigen, der möglicherweise wesentlich geringer ist.

Es ist nicht zum Schaden deines Nachbarn, sondern zu deinem eigenen Nutzen. vg, m. Du vermischt persönliche Haftung und Haushaltskram. Die Haftpflichtversicherung deckt bereits grobes Verschulden ab. Die Haftpflichtversicherung für die in meinem Haus gemachten Beschädigungen bezahlte die Hausratsversicherung. Meine Mieterin hat die Maschine selbst aufgestellt.

Unglücklicherweise löste sich der Wasserschlauch in der Nacht (das Leitungswasser war nicht abgestellt) und die untere Wohneinheit war überflutet. Die Mieterin musste 3 Wohnwochen im Haus bleiben. Die Schäden in der Unterwohnung wurden von der Leitungswasser-Versicherung der Gebäudeversicherung getragen. Für die Schäden in meiner Ferienwohnung wurde eine Mieterhaftpflichtversicherung abgeschlossen.

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