Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Revisionsschacht auf dem Grundstück
Inspektionsschacht auf dem GrundstückKontrollschacht
Die Hauptrohre werden in den außerhalb der Häuser liegenden Schachtanlagen zusammengefasst. Es ist für jede der angeschlossenen Primärleitungen ein separater Prüfraum mit einem durchgehenden Kanal zu errichten. Bei Rohren bis DN 150 müssen zusätzliche Wellen mit einem maximalen Achsabstand von 40 Metern und bei Rohren bis DN 200 mit 60 Metern eingebaut werden. Die Inspektionsschächte sollten als vorgefertigte Kammern mit gelenkig miteinander verbundenen Verbindungsteilen und Dichtungen (Schachtauskleidung) für das jeweilige Rohrwerkstoff ausgelegt sein.
Um einen problemlosen Zugang zu den Schächten zu gewährleisten, sollten diese eine freie Breite von mind. DN 1000 haben. Bei geöffneten Deckeln müssen die Schachtabdeckungen mit seitlichen Harscheisen oder festen Leitern und bei geöffneten Deckeln mit Schmutzfangkorb ausgestattet sein. In der untersten Zone der Schachtanlage müssen geöffnete, halbrunde Kanäle sein, die in gerader Linie lateral im Bermenbereich (Seitenansicht, Böschung) bis zur Scheitelhöhe gezogen werden.
Wellen mit inneren oder äußeren Stürzen sollten nicht benutzt werden. Sämtliche Rohre müssen in den Schachtkanal eingeführt werden. Die Verbindung zum Gehäuse des Inspektionsschachtes muss mit Rohrleitungen mit einer Nenndurchmesser von mind. DN 150 hergestellt werden. Bei mehreren seitlichen Einläufen im Schaft muss für jeden Einlauf ein separater Kanal im unteren Teil des Schachtes vorgesehen werden.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Seiteneinläufe immer dann mit den Schächten verbunden werden müssen, wenn eine Erhöhung zum Schachtkanal beibehalten wird (bei unterschiedlichen Rohrabschnitten, Spitzengleichheit). Sie dürfen nicht mit Erde bedeckt oder gepflastert sein und sollten in der Regel über Belüftungsöffnungen verfügen. Wenn der Abstand zwischen Fenster, Tür oder Terrasse weniger als 5 Meter ist, können die Deckel auch zugedeckt werden.
Bei Überflutungsgefahr oder einem möglichen Rückstau aus dem Kanalnetz müssen wasserdichte Deckel eingebaut werden. Müssen die Schachtanlagen aus Platzgründen innerhalb des Bauwerks platziert werden, verfügen sie über einen geschlossenen Kanal mit Abreinigungsöffnung. Wenn möglich, sollten die Basisrohre innerhalb dieser Wellen verlegt werden.
Sind die Kanäle offen, müssen die Deckel der Schachtabdeckungen gasdicht, geruchs- und rückstausichert sein.