Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Wasserschaden Mietwohnung wer Haftet
Der Wasserschaden an der gemieteten Wohnung, der haftetWasserschäden durch undichte Waschbecken: Wer haftet?
Liebe Kollegin W. Wenn der Wasserschaden am Fußboden der Mietwohnung durch einen Defekt in den Ver- oder Entsorgungsleitungen des Lavabo verursacht wird, ist der Vermieter nicht verantwortlich. Wenn Sie als Pächter durch den Wasserschaden auch Schäden am eigenen Haushalt erlitten haben, haben Sie vom Hausbesitzer eine Entschädigung in Höhe des Zeitwertes der Sachen (Wiederbeschaffungswert abzüglich alters-, nutzungs- oder verschleißbedingter Wertminderung).
Wenn Sie - wie gewohnt - einen Wasserschaden in Ihre private Hausrat-Versicherung aufgenommen haben, bieten wir Ihnen gar eine Versicherung zum Wiederbeschaffungswert an. Wenn Sie keine solche Hausrat-Versicherung haben, würde die Privathaftpflicht-Versicherung Sie nicht decken (Personenschaden). Wenn Sie als Pächter, eines Ihrer Familienmitglieder oder ein Gast für das austretende Gewässer aufgrund Ihrer Handlungen oder Unterlassungen haften, wird die Haftung für die daraus resultierenden Schäden durch Ihre persönliche Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Das wäre z.B. der Fall, wenn das Waschbecken durch Nachlässigkeit überläuft. Müssen ganze Flächen, Fußbodenbeläge etc. renoviert werden, wird bei der privaten Haftpflichtversicherung ein Abschreibungsabzug mitberücksichtigt. Dies bedeutet, dass Sie nur für den aktuellen Wert der geschädigten Bauteile aufkommen. Der Bauherr kann für die Unterschiedsbeträge zwischen Verkehrswert und Wiederherstellungswert seinerseits eine Bauwasserversicherung abschließen.
Wasserschäden im Untergeschoss einer Mietwohnung, wer haftet? Vermietungsrecht (Recht, Mieten)
In jedem Falle ist eine Selbstversicherung vor einer externen Absicherung erforderlich. Sie müssen den Sachschaden also zuerst bei Ihrer Hausratsversicherung eintragen. Bei Wasserschäden gibt es natürlich verschiedene Gründe für die Inanspruchnahme. Für Ihren Anwendungsfall haftet jedoch der Hauswirt oder seine Gebäudeversicherung. Wenn die Schäden an Ihrem Eigentum entstanden sind, kommt hier Ihre Haushaltswarenversicherung ins Spiel.
Von wem wird was für einen Wasserschaden bezahlt und wer wann haftet, kann auf der nachfolgenden Website nachgelesen werden. Sie haben den Hausherrn darüber aufgeklärt. Es wird den Hausschaden auffangen. Selbstverständlich ist Ihr Hauswirt dafür verantwortlich und muss sich um die Wartung und Pflege der Wohnung kümmer. Natürlich kann es immer wieder zu Wasserschäden durch verrostete Leitungen kommen.
Es ist wirklich fragwürdig, ob der Ihnen zugefügte Sachschaden auch vom Wohnhaus eingenommen wird. Sie tragen den Ihnen im Weinkeller zugefügten Sachschaden, auch wenn Sie ihn nicht zu vertreten haben.