Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Zahlt Haftpflichtversicherung Rohrverstopfung
Bezahlt Haftpflichtversicherung für RohrverstopfungenPrivathaftpflicht und Rohrverstopfung
Bei uns ist eine Rohrblockade aufgetreten, weil unglücklicherweise ein duftender Stein in die Toilettenspülung gelangt ist. Weil unsere Haftpflichtversicherung auch Schäden an Mietobjekten abdeckt, haben wir das Ganze vorgelegt. Unglücklicherweise lehnte die Versicherungsgesellschaft aus folgenden Gründen ab: Der geltend gemachte Anspruch ist ein Personenschaden oder kein materieller Schaden. Versicherte sind Sachschäden an Dritten.
D. h. in diesem Falle nur die durch Obstipation verursachten Folgeschäden. Weil eine bloße Sperrung jedoch keinen materiellen Schaden im Sinn der Bestimmungen bedeutet, können wir in diesem Falle keinen Schutz bieten. Trotzdem würde mich interessiert, ob eine solche Rohrverstopfung prinzipiell keinen materiellen Schaden anrichtet. Der Grund dafür ist, dass keine Schäden durch die Verschmutzung der Rohre auftraten.
Andererseits ist die Toilette nicht mehr benutzbar, so dass es zu indirekten Sachschäden kam. Unglücklicherweise hat mir Googles Ergebnis nicht eindeutig gezeigt, ob eine Rohrverstopfung ohne Folgeschäden prinzipiell nicht abgesichert ist. Im Schadensfall wird daher davon ausgegangen, dass es sich um einen selbst verursachten Verlust handelt. Falls Sie den entstandenen Verlust selbst verursachen, zahlt die Krankenkasse nicht.
Hätten Sie also die Toiletten in der Ferienwohnung eines Bekannten weggeworfen, würde Ihre Krankenkasse für den von Ihnen verursachten Verlust büßen. In meinem Falle sind also Schäden an Mietobjekten in der Haftpflichtversicherung enthalten. Deshalb gilt die Police bereits, wenn ich in meiner Mietwohnung einen Vermögensschaden anrichte.
Es geht vielmehr um die Fragestellung, ob das Verstopfen ein Sachbeschädigung ist. Die Versicherungen sagen, es ist kein Eigentum. Meiner Meinung nach könnte man es auch als materiellen Schaden einschätzen, da, wie gesagt, die Toilette wegen der Obstipation nicht mehr benutzbar ist.... Insofern habe ich aber im Internet nichts darüber herausgefunden, ob Blockaden als Mietschäden generell auszuschließen sind....
Sie wurden nicht verletzt. Nur wenn man die Hütte abgespült und untergetaucht hätte, hätte es einen Schatten gegeben oder der Felsen hätte das Rohr verschrottet. He brach meine Glühlampe, weil ich sie zu oft benutzt habe --> bezahlen...... Ein verstopftes WC ist so stark geschädigt, dass es als Sachbeschädigung bezeichnet werden kann.
Zuerst muss festgestellt werden, ob das Rohr oder die Toilettenanlage beschädigt wurde. Es ist also eine Frage der Interpretation, ob eine blockierte Toilettenkabine ein Vermögensschaden ist. Unsere Toiletten waren natürlich nicht mehr benutzbar, da das Badewasser bis zum Rande war und selbst aus der Wanne der ganze Schmutz aufkam. Es wäre daher von Interesse zu prüfen, ob nicht alle Versicherungsgesellschaften Blockaden als Schäden am Mietobjekt ansehen.
Keine materiellen Schäden. Wenn die Toilette überlaufen wäre, wäre der entstandene Verlust nicht die Toilette, sondern die Folgeschäden wie z. B. das beschädigte Fertigparkett oder dergleichen. Die SSD: OS: Natürlich ist es ein Vermögensschaden. Ihre Versicherungsgesellschaft bestimmt nicht, was es ist. Wäre es kein Vermögensschaden, würde die Krankenversicherung eines Unbekannten nicht für die Kosten von Kloverstopfern aufkommen.
Übrigens, Sie sollten Ihre Krankenkasse nachfragen. Entweder Selbstbeschädigung oder keine Sachbeschädigung. In Wikipedia:"[....] Sachschäden im Sinn von 1 der Allgemeinen Haftungsbedingungen sind alle Auswirkungen auf den Beschaffenheitszustand einer Sache, die deren wirtschaftlichen Nutzen für den beabsichtigten Verwendungszweck beeinträchtigen.
Ich habe nie gelesen/gehört, dass ein verstopfte Rohr von einer Versicherungsgesellschaft als Haftpflichtanspruch freigegeben wurde und ich bin in der Immobilienwirtschaft tätig. Ein solcher Schaden an Ihrem eigenen Mietobjekt wird nicht von Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung übernommen! Dass eine verstopfte Leitung von einer Versicherungsgesellschaft als Haftpflichtanspruch freigegeben wurde, habe ich nie gelesen/gehört und bin in der Immobilienwirtschaft tätig.
Ein solcher Schaden an Ihrem eigenen Mietobjekt wird nicht von Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung übernommen! An die Krankenkasse habe ich geschrieben, dass es auf jeden Fall kein Personenschaden ist, aber ich habe meinen Hausherrn beschädigt, weil die Toiletten von mir angemietet wurden. Weil der Schaden am Mietobjekt in meiner Haftung mitversichert ist, sollte der springende Punkt nicht der sein.
Vielmehr geht es darum, ob eine solche Blockade ein Mietschaden ist. Der Versicherer muss mir klar nachweisen, dass eine Rohrverstopfung nicht gleichzusetzen ist. Ich habe es der Versicherungsgesellschaft aufgeschrieben. Erklären Sie es nachvollziehbar und beweisen Sie, dass ein solcher Verlust nie gedeckt ist, habe ich keine Schwierigkeiten, die zu erstatten.
Nun, wenn die Versicherungsgesellschaft mir ihre Konditionen präsentiert und nicht nur sagt, dass dies kein Vermögensschaden ist, kann ich damit anders umzugehen.