Dichtheitsprüfung Kleinkläranlagen Sachsen

Lecktest Kleinkläranlagen Sachsen

erstreckt sich über den gesamten Landkreis Freiberg (Mittelsachsen). Sachsen/Thüringen und wurde mit dem Titel "Zertifizierter Fachbetrieb für die Instandhaltung von Kleinkläranlagen" ausgezeichnet. Alle Kläranlagen und Sammelgruben müssen nach dem Bau auf Dichtheit geprüft werden. Unterstützung von Kläranlagen in Sachsen-Anhalt. Lecktest von Kleinkläranlagen, Klärbecken und Sonderkonstruktionen.

Privatkläranlagen für Kleinkläranlagen

Die Kleinkläranlagen (KKA) oder die entwässerungsfreien Bergwerke (aG) - gemeinsam dezentralisierte Betriebe - werden für rund 10 Prozent der Sachsen vor allem im Land ein fester Teil der städtischen Abwasserentsorgung sein. Dies ermöglicht kleine Losungen ohne große Kanalisationsnetze, die in schwach bevölkerten Gegenden meist kostengünstiger sind als die zentralen, öffentlichen Losungen. Lediglich rund 1 Prozent der dezentralisierten Werke befinden sich in öffentlichem Besitz.

KKA und aG mussten bis Ende 2015 den neuesten Erkenntnissen der Verordnung über Kleinkläranlagen genügen, d.h. über zumindest eine Stufe der biologischen Reinigung verfügen oder alle Abwässer fachgerecht beseitigen. Die stofflichen Voraussetzungen für die Abwasserentsorgung nach dem neuesten Erkenntnisstand resultieren aus der Abwasser-Verordnung (AbwV), Anlage 1. Danach sind die beiden Kennwerte zumindest für das Abwasser aus Kleinkläranlagen zu beachten:

Gemäß AbwV-Anlage 1 Teil C Abs. 4 gilt die Anforderung der Grössenklasse 1 für kleine Einleitungen als erfüllt, wenn eine durch die Allgemeingenehmigung oder anderweitig nach nationalem Recht genehmigte Kläranlage in Übereinstimmung mit der Genehmigung errichtet und in Betrieb genommen wird. Die Genehmigung legt die für den ordnungsgemäßen Einsatz der Installation, den ordnungsgemäßen Einsatz und die Instandhaltung der Installation gemäß den Vorschriften von Anhang 1 fest.

Am 13. Juli 2007 ist mit der Bekanntmachung im Landesgesetzblatt die Verordnung über Kleinkläranlagen in Sachsen am 14. Juli 2007 in Kraft getreten. 2. Danach sollte die Umstellung aller Werke auf den neuesten technischen Standard bis längstens per Stichtag 30. September 2015 abgeschlossen sein. Es galt daher, die vorhandenen Kleinkläranlagen zu sanieren und auf den neuesten technischen Standard, d.h. mit einer biologischen Behandlungsstufe, umzurüsten.

Bei Neuanlagen ist dies vom Gesetzgeber vorgeschrieben, bei Altanlagen innerhalb einer angemessenen Frist. Regelmässige Funktionskontrollen durch den Anlagenbetreiber und die Instandhaltung durch einen spezialisierten Betrieb zwei- bis drei Mal pro Jahr sind für die dauerhafte Reinigung von Kleinkläranlagen unverzichtbar und werden deshalb regelmässig in der Bauartgenehmigung der Kläranlage festgeschrieben.

Gemäß der Kläranlagenverordnung sind diese vorgeschriebenen Betriebsvorschriften der Betriebserlaubnis einhalten. Das Einhalten dieser erforderlichen Kontrollen/Inspektionen (insbesondere die Instandhaltung von Kleinkläranlagen ) und die Beseitigung von Mängeln wird von den Gemeinden bzw. Abwasserverbänden kontrolliert, die bereits für die Entleerung dieser Einrichtungen verantwortlich sind. Das Land Sachsen hat den Umbau oder den Neubau von modernen Abwasserreinigungsanlagen (KKA) mit Zuschüssen für den staatlichen und nicht-öffentlichen Sektor gefördert.

Bis heute haben rund 73.000 KKA und aG zusammen 127 Mio. erhalten, davon rund 4000 Konzernlösungen (Stand per Stichtag31. Jänner 2017). Durch die Adaption der kommunalen Abwassereinleitung an den aktuellen technischen Standard wird der praktische Betrieb von kleinen Kläranlagen immer mehr in den Vordergrund gerückt. Deshalb wurde im Jahr 2013 ein Antrag des Bildungs- und Demonstrationszentrums für kommunale Abwasserreinigung (BDZ e. V.) und des Institutes für Siedlungswasserbau und Stadtwasserwirtschaft an der Hochschule für Wasserwirtschaft Leipzig (IWS) von der Sächsischen Landesregierung genehmigt und das Vorhaben mit Fördermitteln des Freistaats Sachsen begleitet.

In Summe wurden rund 17.000 Wartungsberichte von rund 4.250 Kleinkläranlagen in Sachsen bewertet. Prinzipiell können alle rein biologischen Kleinkläranlagen die Mindestanforderungen der Abwasserverordnung (150 mg CSB/l) erfüllen, und zwar verfahrenstechnisch nicht. Abgesehen von anderen Aktivierungsanlagen und kombinierten Anlagen wird die Mindestforderung von 150 mg CSB/l im Durchschnitt für alle anderen Prozesstechnologien erfüllt.

Nur 20 Prozent der Wartungsarbeiten erfüllten im Zuge der Untersuchung nicht die Mindestanforderungen der Abwasser-Verordnung von 150 mg CSB/l. Das in Sachsen installierte Monitoring-Konzept für die dezentralen Kläranlagen sichert den ordnungsgemäßen Ablauf privater Kleinkläranlagen.

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