Dichtheitsprüfung Mönchengladbach

Lecktest Mönchengladbach

Auskünfte der Stadt von Mönchengladbach on leak testing - information from MUNLV-NRW - Mönchengladbacher Straßen in Wasserschutzzonen. Möchengladbach, um die Fristen für die Dichtheitsprüfung von Privatpersonen zu ändern. Also with Klaus Lau in Mönchengladbach. Abwasserreinigung - Umweltschutz - Rohrreinigung - Dichtheitsprüfung - Kostenschätzung - Kanal-TV/Prüfungen - Reparatur. Lecktest in Bergisch Gladbach und Umgebung.

Dichtigkeitsprüfung

Die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserkanälen ist in Mönchengladbach nach wie vor ein wichtiges Zukunftsthema für alle Hausbesitzer. Daher folgt die Aufforderung, sich mit dem Problem bekannt zu machen und zu einem späteren Zeitpunkt die Dichtheitsprüfung - jetzt Zustands-/Funktionsprüfung genannte - einzuleiten. Doch um das Grund- wasser bestmöglich vor Verunreinigungen durch häusliche und gewerbliche/industrielle Abwässer zu bewahren, sind auch dichte private Kanalanschlüsse und erdverlegte Leitungen erforderlich.

Gemäß 60 Abs. 1 WHG müssen Kläranlagen, gleichgültig ob innerhalb oder außerhalb eines Gewässerschutzgebietes, so gebaut, betrieben und instand gehalten werden, dass die Voraussetzungen für die Abwasserentsorgung erfüllt sind. 61 Abs. 2 S. 1 WHG bestimmt, dass jemand, der eine Kläranlage betreibend ist, deren Beschaffenheit, Funktionstüchtigkeit, Wartung und Bedienung sowie die Abwasserart und die Abwassermenge selbst zu kontrollieren hat.

Dementsprechend ist nach Bundesrecht jeder Grundstückseigentümer für alles zuständig, was seine Kanalisation(en) angeht, also auch für die notwendigen Überwachungs- und Inspektionsarbeiten, die er durchführt. Die Forderungen an den Zustand und die Funktionstüchtigkeit von Abwasserrohren sind nicht ganz unbekannt. Hinsichtlich der gesetzlichen Auflagen zur Prüfung von Privatabwasserleitungen ist am 16. März 2013 die vom Landestag NRW in seiner Tagung vom 27. Februar 2013 verabschiedete Novelle des LWG in Kraft gesetzt worden (GV NRW 2013, S. 133ff.).

F.) mit Genehmigung des Landtags eine neue Überwachungsverordnung für öffentliche und private Kläranlagen. Am 17. Oktober 2013 hat der Landestag den Gesetzentwurf "Verordnung über die Eigenüberwachung von Kläranlagen - Eigenkontrollverordnung für Abwässer - SüwVO Abw" verabschiedet. Teil 2 der VO regelt alle Details der Funktionsprüfungen für private Abwasserkanäle, z.B. Termine, Prüfverfahren, Prüfzeugnisse.

Nur Abwasserrohre, die zum Auffangen oder Transportieren von Abwasser oder damit vermischtem Regenwasser (Mischwasser) verwendet werden, fallen unter die Untersuchungspflicht. Vorsicht: Da die Versorgungsleitungen zu kleinen Kläranlagen und entwässerungsfreien Schächten auch Abwasserkanäle sind, die der Sammlung oder dem Transport von Abwasser oder Mischwässern dienten, sind auch diese Strecken prüfpflichtig.

Abwasserrohre von neuen Gebäuden oder Rohrleitungen nach einer wesentlichen Veränderung sind sofort nach der Verlegung / Veränderung auf ihre Beschaffenheit und Funktionalität zu überprüfen, gleichgültig ob sie sich innerhalb oder außerhalb eines Gewässerschutzgebietes befinden. Folgende Termine sind für diese Zeilen nicht gültig! In Gewässerschutzgebieten (WSG) muss die Erstinspektion bestehender Abwasserkanäle, die vor dem 01.01.1965 (für häusliches Abwasser) bzw. vor dem 01.01.1990 (für industrielle oder gewerbliche Abwässer) verlegt wurden, bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden.

Für alle anderen vorhandenen Kanäle innerhalb der WSG wird die Prüffrist bis zum 31.12. 2020 verlängert. Auf dieser Seite erhalten Sie eine aktualisierte Liste aller Parzellen der Stadt Mönchengladbach in einer festen WSG. Bis zum 31.12.2020 sind außerhalb der WSG nur noch die vorhandenen Abwasserrohre mit industriellem oder gewerblichem Schmutzwasser zu überprüfen, wenn die Voraussetzungen für dieses Industrieabwasser in den Anlagen der Bundesabwasserverordnung (AbwV) spezifiziert sind.

Bei privaten Kanälen außerhalb von Gewässerschutzgebieten, die nur häusliche Abwässer befördern, gibt es daher keine gesetzliche Prüfungsfrist. sind in der folgenden Übersicht dargestellt: Zeiträume, die durch gesetzliche Verordnung geregelt sind. Gewässerschutzgebiete nach der Verordnung der Landesregierung Düsseldorf - bei Neuregelungen sind Erstuntersuchungen innerhalb von 7 Jahren nach ihrer Ausweisung erforderlich, sofern sie noch nicht bestehen.

Für die Instandsetzung von Abwasserrohren gilt: a) Bei größeren Beschädigungen, wie z.B. kollabierenden Wasserleitungen, ist in der Regel eine kurzzeitige Instandsetzung notwendig b) Bei mittleren Beschädigungen muss die Abwasserkanalisation innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren durchgeführt werden. Bei privaten Abwasserkanälen, die nach dem Stichtag der Inspektion nach dem Stichtag der Inspektion überprüft wurden, ist keine Erstinspektion notwendig, sofern die Inspektion und das Inspektionszertifikat den zum Inspektionszeitpunkt gültigen Vorschriften entsprechen.

Für das Gelände Mönchengladbach gibt es keine Absichten über die Vorschriften des LWG und der neuen RVO für Zustands- und Funktionsprüfungen hinaus. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass eine Zustands-/Funktionsprüfung von Abwasserrohren nur von ausgewiesenen Sachverständigen durchführbar ist. Die bundesweite Aufstellung kann auch bei der Gemeinde, Umweltministerium, Amt für Umweltschutz, Börse 11 c, 41236 Mönchengladbach oder bei der NEW AG, Amt für Liegenschaftsentwässerung, Voltastrasse 2, 41061 Mönchengladbach nachgelesen werden.

Generelle Informationen, zum Beispiel zur Begrenzung von Gewässerschutzgebieten und -terminen, sind bei der Landeshauptstadt Mönchengladbach, Umweltamt, unter der Telefonnummer 02161/25 - 8217 erhältlich Informationen zu technischen und technischen Fragestellungen sind bei der NEW AG unter der Telefonnummer 02166/675-8950 erhältlich, wobei neben Hauseigentümern auch Immobilienunternehmen oder Gewerbetreibende gesetzlich verpflichtet sind, die Abwasserkanäle ihrer Liegenschaften zu prüfen und ggf. zu instandhalten oder zu rehabilitieren.

Als industrielles oder gewerbliches Schmutzwasser gelten besonders Produktionsabwässer von Industrie- und Handelsunternehmen, die sich in ihrer Beschaffenheit grundlegend von den sogenannten Haushaltsabwässern durch den darin enthalten Schadstoffgehalt unterscheiden. Hinweis für Käufer und Verkäufer von Immobilien: Bei jedem Kauf/Verkauf einer Liegenschaft sollte immer ein (vorzugsweise aktuelles) Zertifikat über den Beschaffenheit der Abwasserrohre vorgewiesen werden.

Hinweis für neue Bauherren: Nach DIN EN 1610 müssen neue Abwasserrohre immer mit Wasser- oder Druckluft auf Leckagen überprüft werden. Als Dichtigkeitsnachweis genügt eine Sichtprüfung in Gestalt einer TV-Inspektion nicht! Vergewissern Sie sich deshalb vor jeder Bauprüfung, dass Sie von der Baufirma ein entsprechendes Dichtheitszertifikat haben. Überprüfen Sie in der Hausratversicherung, ob auch die Reparatur von defekten Abwasserkanälen abgedeckt ist.

Steuerrechtliche Hinweise: Handwerkerleistungen können ab dem 01.01.2009 für steuerliche Zwecke in Anspruch genommen werden. Inwiefern dies auch für die Zustands-/Funktionsprüfung und anschließende Renovierung von Privatkanälen zutrifft, klärt sich am besten gleich mit Ihrem Steueramt.

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