Entwässerung Kontrollschacht

Ablaufkontrollschacht

Jedes bebaute Grundstück hat eine Entwässerung für Gebäude und Grundstücke. Eine Steuerwelle hat einen oder mehrere Eingänge und nur einen Ausgang. Wellen, die als Vereinigungswellen bezeichnet werden, werden nun zu Steuerwellen. Die Kontrollschächte sind der einzige Zugang zu diesen Leitungen. Der Grundstücksanschluss für Schwerkraftkanäle sind die Leitungen vom Kanal in der öffentlichen Straße zum Kontrollschacht.

Inspektion sschacht Spülschacht Plastikschacht DN 400 Kanalschacht bestellen im TECHBÖRSE Heimwerkerbereich

Die im Boden verlegte Kanalisation kann durch unseren Kontrollschacht DN 400 aus Plastik durchströmt werden. Durch diesen Kontrollschacht - durch das Schaftrohr - kann auch eine Messsonde / Fotoapparat in das Kanalnetz geführt werden, um Beschädigungen oder Blockaden zu lokalisieren. Die Kunststoffschächte DN 400 sind leicht - auch für den Einbaufall.

Als Spülkammer und Steuerkammer ist in den meisten Anwendungsfällen die Baugröße DN 400 völlig ausreicht. Die Schachtröhre wird in den Schachtsockel eingesetzt. Ein Verschlussdeckel schließt das Schaftrohr an der Oberfläche. Der Schacht DN 300 ist eine optimale Erweiterung des Entwässerungssystems. Über diesen DN 300 kann auch eine Messsonde / Fotoapparat in das Abflussrohrsystem eingesetzt werden, um Beschädigungen oder Blockaden zu erkennen.

Landanschlüsse und Entwässerungssysteme - Abwasserzweckverband Erdeingermoos

Bei den Grundstücksanschlüssen für Schwerkraftkanäle handelt es sich um die Linien vom Abwasserkanal in der Gemeindestraße zum Kontrollschacht. Der Baustellenanschluss gehört zum Entwässerungssystem des Abwasserverbandes Erdeinger-Moor, sofern der Baustellenanschluss und der Kontrollschacht im Bereich des Privatgrundstücks vom Wasserzweckverband in Auftrag gegeben wurden und der Kontrollschacht nicht mehr als 15 m Rohrleitungslänge vom Abwasserkanal der Bundesstraße ist.

Hat der Eigentümer des Grundstücks den Bau des Baustellenanschlusses und des Revisionsschachtes in Auftrag gegeben, so ist der Teil des Baustellenanschlusses im Bereich der Öffentlichen Straßen zu den Entwässerungsanlagen zu zählen. Die Liegenschaft im Bereich des Privateigentums einschließlich des Kontrollschachts ist nur dann Eigentum der öffentlich-rechtlichen Anstalt, wenn die folgenden Mindestvoraussetzungen zutreffen: 1: Die Länge des Kontrollschachts darf nicht mehr als 15 m von der Kanalisation auf der Gemeindestraße oder mehr als 3 m von der Straßengrenze sein.

Die Inspektionskammer darf nicht zu stark gebaut oder abgedeckt sein und muss stets gut erreichbar sein. Es dürfen keine weiteren Verbindungen oder Abzweigungen zwischen dem Kontrollschacht und dem Kanal auf der Gemeindestraße sein. Sind die oben genannten Mindestvoraussetzungen erfüllt, erfolgt die Entwässerung des Geländes erst nach dem Kontrollschacht und reicht bis zum Bauwerk.

Bei Nichteinhaltung der oben genannten Mindestvoraussetzungen startet das Grundstücksentwässerungssystem an der Grundstücksgrenze zur Gemeindestraße.

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