Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Kanal Verstopft
Ärmelkanal verstopftDer Kanal ist verstopft? Bezahlt der Pächter oder der Wirt?
Werden wir von unseren Auftraggebern zur Durchführung einer Leitungsreinigung hinzugezogen, stellt sich oft die Fragen der Selbstkostenübernahme. Weil bei der Beauftragung als Vermieter oft nicht feststeht, wer die anfallenden Gebühren zahlt. Die Reinigung von Rohren kann kostenpflichtig sein, insbesondere wenn Sie unseren Notfalldienst außerhalb der Öffnungszeiten in Anspruch nehmen.
Unten finden Sie Informationen darüber, wer bezahlen muss, wenn ein Kanal gesperrt ist und Sie deshalb unsere fachliche Unterstützung benötigen. Dieser muss nach dem Mieterrecht vom Mieter in einem ordnungsgemäßen und brauchbaren Zustand belassen und auch in diesem aufbewahrt werden. Für den Hausherrn gibt es jedoch keine Verpflichtung, Rohre, die sich in Ihrer Ferienwohnung befinden, regelmässig kontrollieren zu lassen. 2.
Wenn Sie feststellen, dass die Kanalisation schlecht fließt, sollten Sie daher umgehend reagieren und Ihren Hausbesitzer benachrichtigen, bevor die Leitung vollständig verstopft ist. Dafür wird er Ihnen danken, denn in diesem Falle können vorsorgliche Maßnahmen oft große Beschädigungen verhindern, die auftreten, wenn ein Kanal blockiert wird. Nur wenn Sie die Blockade verursachen, müssen Sie als Pächter die Reinigungskosten tragen.
Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie in der Toilette Babywindeln, Binden, Futterreste oder Streu abgespült haben und diese den Abfluss verstopfen. Diese missbräuchliche Nutzung muss Ihnen der Hauswirt jedoch zunächst beweisen, um Ihnen die anfallenden Arbeits- oder auch die unmittelbaren Servicekosten überweisen zu können.
Wenn er diesen Beweis nicht erbringt, übernimmt er die anfallenden Mehrkosten. Das Gleiche trifft natürlich zu, wenn die Blockade durch unsachgemäßen Einbau, z.B. durch starke Kalkablagerung, verursacht wurde. Dabei muss der Eigentümer den eingetretenen Mietschaden einem konkreten Pächter zuweisen. Kann er dies nicht tun, übernimmt er die anfallenden Mehrkosten.
Außerdem ist es dem Mieter in einem solchen Falle nicht gestattet, die Kanalreinigungskosten auf alle Mieter umzulegen. Sind also die Hausrohre fest und der Hausherr kann nicht eindeutig beweisen, wer die Blockade herbeigeführt hat, muss er die anfallenden Gebühren aufbringen. Die Kanalreinigungskosten müssen Sie nur dann tragen, wenn Sie selbst für eine Rohrverstopfung verantwortlich sind und der Hausherr Ihnen dies auch nachweist.
Also nichts, was nicht in die Toilette oder in den Waschbeckenablauf gehört, um überflüssige Ausgaben und Blockaden zu verhindern.