Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Hausentwässerung Regenwasser
Hausabfluss RegenwasserAbsperrorgane - Rückstausicherung
Viele Weinkeller werden jedes Jahr von Stürmen durchflutet. Das passiert, wenn die Abwasserkanalisation durch die Regenwassermassen überbelastet wird und kein Rückstausicherungssystem eingebaut ist. Überflutete Weinkeller entstehen in der Regel, wenn bei Starkregen die öffentlichen Kanalisationen stark belastet werden und der Wasserspiegel im Kanalnetz den sogenannten Rückstaupegel erreicht.
Die Abwässer aus der Abwasserleitung können dann über alle Entwässerungspunkte im Haus, die unterhalb der Rückstauebene verlaufen (z.B. Sanitäranlagen oder Waschmaschinen im Keller), in das Haus zurückfließen. Gegen dieses Rückstauwasser schützt die Abwasserkanalisation nicht. Hauseigentümer mit Entwässerungspunkten im Untergeschoss sollten sich durch eine Sperrvorrichtung vor einem eventuellen Stau schützen.
Hausentwässerung - Selbstbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Emmendingen in Deutschland::::
97 Prozent der Grachten sind in den Abwasserkanälen von Emdingen in Abwasser und Regenwasser untergliedert. Aus technischer Sicht spricht man von einem "Trennsystem", da die verschiedenen Abwasserarten (Abwasser und Regenwasser) separat transportiert werden. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Privatgrundstücke zu trennen und einen separaten Grundstücksanschluß für Abwasser und Regenwasser zu unterhalten. Der Eigentümer des Grundstücks muss auf seinem Gelände einen Kanal und einen Regenschacht mit einem Querschnitt von 1 m errichten.
Im folgenden Schema sind aus Übersichtlichkeitsgründen nur Anlagenteile wiedergegeben. Sofern nicht andere Regenwasserentsorgungsvarianten ausgewählt oder erlaubt sind. Kann Regenwasser für die Bewässerung von Gärten nachgewiesen werden (siehe Variante 4), hat dies eine gebührenreduzierende Wirkung. Nur 80% der an eine Spülkastenanlage angebundenen Fläche (Mindestgröße 2 m3) werden dann in die Regenwasserabgabe einbezogen.
Wird das Zisternenwasser nicht zur Bewässerung des Gartens oder als Betriebswasser verwendet (siehe Option 4), gibt es keine Gebührenreduzierung, da das gesamte Regenwasser letztlich in die kommunale Abwasserkanalisation eingeleitet wird und hier entstehen anfallende Mehrkosten. Regenwasser, das von abgedichteten Oberflächen (Dach, Hoffläche, etc.) einer grünen Senke gespeist wird, sickert über eine so genannte "animierte Bodenschicht" ab.
Durch die animierte Bodenbeschichtung mit den in der freien Wildbahn lebenden Lebewesen wird eine bestimmte Entschlackung gewährleistet, bevor das Regenwasser ins Wasser eindringt. Abhängig von der Auslegung des Versickerungssystems wird es mit einem Überlauf an das Kanalnetz angebunden, um bei starken Regenfällen eine weitere Entwässerungsmöglichkeit zu schaffen. Grob geschätzt kann die Trogfläche aus ca. 10 - 15 Prozent der anschließenden Dichtfläche berechnet werden.
Nur 10% der an eine Versickerung mit Überlauf angebundenen Bereiche werden bei der Ermittlung der Niederschlagswassermenge mitberücksichtigt. Der Niederschlagswasserverbrauch kann so erheblich gesenkt und oft auch rückwirkend zu geringen Kosten realisiert werden. Der Regen sickert vollständig ab. Die Verringerung des Abdichtungsgrades und die damit verbundene Auslegung des Versickerungssystems macht einen Notfallüberlauf überflüssig.
Der Zulauf zum Versickerungssystem wird durch den Einsatz von versickerungsfähigen Pflastersteinen, z.B. Kiesrasen oder Fugenpflaster auf den Hofbereichen, mindert. Dadurch wird ein großer Teil des Niederschlagswassers gespeichert, eine gewisse Menge verringert und das Mikroklima durch Verdampfung wiederhergestellt. Aufgrund der vollständigen Infiltration von Regenwasser auf dem Gelände kann auf einen Regenwasseranschluß und damit auch auf einen Regenschacht verzichtet werden, sofern dieser bewilligt wurde.
Das Regenwasser sickert auf einem Teil des Grundstücks vollständig ab. Außerdem wird Regenwasser aus Teilbereichen in einer Betriebswasserzisterne gesammelt und zur Bewässerung von Gärten oder als Betriebswasser für die WC-Spül-/Waschmaschine wiederverwendet. Wenn Regenwasser nur zur Bewässerung von Gärten eingesetzt wird, hat dies eine gebührenreduzierende Wirkung. Bei regelmäßiger Entnahme von Wasser werden nur 80% der an die Spülkastenanlage angeschlossenen Fläche (Mindestgröße 2 m³) für die Regenwassergebühr einbehalten.
Wenn Regenwasser als Betriebswasser verwendet wird, hat dies folgende Auswirkungen auf die Gebührenreduzierung: Nur 40% der an eine Spülkastenanlage angebundenen Fläche werden dann in die Regenwasserabgabe einbezogen. Weil das eingesetzte Regenwasser letztendlich in das kommunale Abwassernetz eingespeist und in der Abwasserreinigungsanlage aufbereitet wird, muss ein geeignetes Messgerät (Zähler) für das eingesetzte Prozesswasser bereitgestellt werden.