Oberflächenwasser Schacht

Oberirdisches Wasser Schacht

Schachtanlagen und unterirdische Schachtanlagen sind vielseitig einsetzbar. Die Zulaufleitung ist frostsicher zu verlegen, der Zulauf muss oberhalb des maximalen Wasserspiegels im Schacht angeordnet sein. sowie Oberflächenwasser aus Grünflächen oder dem Straßenbereich In der Regel Schwellen oder die Gestaltung des Geländes mit einem Gefälle. Das Oberflächenwasser besteht aus einem Schacht mit einem oberen Teil. Die Welle muss in einen relativ durchlässigen Boden eingelassen werden.

Mannlöcher für viele Anwendungen

Schachtanlagen und unterirdische Schachtanlagen sind vielseitig nutzbar. Für den Regelschacht, Infiltrationsschacht, Pumpen-, Medien-, Sedimentationsschacht, Filtrationsschacht und bei Bedarf auch als Kellerbehälter kann ein Polyethylenschacht verwendet werden. Aqua-Solid 950-l-Brunnen. Spülkasten aus qualitativ hochwertigen, umweltfreundlichen und schlagfesten Polyäthylen.... Schacht Aqua-Solid 1000 L. Spülkasten aus qualitativ hochwertigen, umweltfreundlichen und schlagfesten Polyäthylen (PE)....

Schacht Aqua-Solid 2000 L. Spülkasten aus qualitativ hochwertigen, umweltfreundlichen und schlagfesten Polyäthylen (PE)....

Sickergrube für das ganze Gebäude - Die Sickergrube für Niederschlagswasser

Dichtflächen stören den natÃ?rlichen Wasserhaushalt, da groÃ?e Regenwassermengen nicht natÃ?rlich in den Erdboden eindringen können, sondern in KanÃ?le oder BÃ?che abflieÃ?en. Um so mehr Niederschlagswasser unmittelbar dort versickert, wo es sich ansammelt, um so mehr Ströme und Wasserläufe werden entspannt und der Grundwasserstand auf natürlichem Wege wiederhergestellt.

Das Versickern von Niederschlagswasser in einem Versickerungsschacht auf dem eigenen Grundstück ist für Grundbesitzer auch finanziell vorteilhaft, da es weniger Entgelte für die Abwasserentsorgung gibt. Der Vorteil eines Versickerungsschachtes liegt darin, dass er sehr wenig Platz benötigt und kaum Nutzungseinschränkungen für den Bauherrn hat. Beim Bau eines Versickerungsschachtes ist ein minimaler Sicherheitsabstand von zehn Meter zu den eigenen Trinkwasserquellen zu beachten; je nach örtlicher Gegebenheit wird ein grösserer Sicherheitsabstand von 40 bis 60 Meter vorgeschlagen.

Auch von Kellergebäuden muss ein Mindestabstand von dem Anderthalbfachen der Aushubtiefe eingehalten werden. Es ist zu berücksichtigen, dass nur (leicht verschmutztes) Wasser in einen Versickerungsschacht abfließen kann. Prinzipiell wird zwischen zwei Typen von Versickerungsschächten unterschieden: solche, bei denen die Infiltration über den Schachtboden stattfindet und solche, bei denen das Niederschlagswasser über perforierte Seitenwandungen in den Untergrund eindringen kann.

Auf jeden Fall muss der Mindestabstand zwischen Schachtboden und Grundwasserstand einen Wert von einem m haben. Ein Sickerschacht muss einen Durchmesser von mind. einem m haben. Bei der Verlegung der Grube ist zu beachten, dass eine Filterlage aus Sandstein mit einer Dicke von mind. 50 cm unter den Boden des Versickerungsschachtes gelegt werden kann.

Das Verfüllen des Schachts sollte bis zur unteren Kante des Einlaufrohres mit Schotter durchgeführt werden. Die Zulaufleitung muss frostsicher verlegt werden, der Einlauf muss über dem maximal zulässigen Wasserstand im Schacht liegen. Während der Bauphase müssen Maßnahmen getroffen werden, um Erosion am Schachtboden zu verhindern, z.B. durch die Anbringung eines Pralltellers.

Ein Schmutzfänger oder Schmutzfilter muss vorhanden sein, um das Eindringen von Blättern oder anderen groben Verschmutzungen in den Schacht zu vermeiden. Die Infiltrationsfähigkeit wird durch die Ablagerung beeinträchtigt, weshalb der Schacht nach starkem Regen auf Verschmutzung überprüft werden muss. Das Versickern von Regenwasser mit Gebäuden im Ortsbereich ist baurechtlich genehmigungspflichtig, dies gilt auch für Versickerungsschächte.

Auf dem Land ist die Aussickerung von nicht schädlichem Wasser nicht genehmigungspflichtig. Die ÖNORM B 2506 findet Anwendung bei der Projektierung und Dimensionierung von Regenwasserversickerungsanlagen; in früheren Bauvorschriften war noch die Pflicht zur Ableitung von Niederschlagswasser in einen Abwasserkanal enthalten, wenn es da war. Die Bauverordnung schreibt seit 1997 vor, dass kein Niederschlagswasser mehr in die Abwasserkanäle eingeleitet werden muss, es sei denn, eine Sickerung ist nicht möglich.

Mehr zum Thema