Unverschuldeter Wasserschaden Mietwohnung

Ungerechtfertigter Wasserschaden an der Mietwohnung

In der gemieteten Wohnung geht es um den Boden, der im Falle eines unverschuldeten Wasserschadens dem Vermieter obliegt. Ein Wasserschaden entsteht also ohne eigenes Verschulden, und so sollte ich meinen eigenen Schaden ohne eigenes Verschulden bezahlen. Bei Wasserschäden ohne Verschulden des Vermieters haftet der Mieter nicht für den Wasserschaden.

? Unbeklagter Wasserschaden in der Mietwohnung und seine Konsequenzen - Mieterrecht

Nehmen wir an, es gab einen Wasserschaden in der Mieterwohnung A, der durch Reparaturen in der obigen Eigentumswohnung auftrat. Weil auch andere Appartements in Mitleidenschaft gezogen werden, entscheidet sich die Objektleitung für jedes Unternehmen, das den Schaden behebt (z.B. Entwässerung der Mauern und des Fußbodens mit anschließendem Tapezieren).

Wenn der Wasserschaden die Kueche betraegt. Pächter A wird von der Gesellschaft informiert, dass die Entleerung ca. 2-3 wochenlang dauern wird und in dieser Zeit ein Ventilator in der Kueche steht. Zusätzlich muss die Kücheneinheit bewegt werden und kann durch die Hausratversicherung geschädigt werden. Die Kacheln müssen ebenfalls vom Fußboden entfernt und durch andere Kacheln ausgetauscht werden, die nicht zusammenpassen.

Was für Rechte oder Chancen hat Pächter B? Müssen Sie meine eigene Hausratversicherung bezahlen und wird diese aufgewertet? Können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, z.B. für Lärmbelastung, die anfallenden Kosten und die Unbrauchbarkeit der Küchen? Was macht Pächter Ein mit den Kacheln, die später vom Hausherrn gekündigt werden können? Wofür steht "wurde verursacht"?

Ist der Wasserschaden von jemandem hier entstanden? Andernfalls übernimmt die eigene Haushaltsversicherung den Wasserschaden und es gibt auch keine "Nachrüstung". Das anfallende Abwasser wurde bei der Reparatur in der obigen Ferienwohnung mitverursacht. Der Betrieb selbst wird von der Hausratsversicherung mitversichert. Hat das Unternehmen den entstandenen Sachschaden verschuldet, so ist neben der eigenen Hausrat-Versicherung auch die Haftpflicht-Versicherung für den entstandenen Sachschaden haftbar.

Können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, z.B. für Lärmbelastung, die anfallenden Kosten und die Nichtverwendbarkeit der Küchen? Was macht Pächter Ein mit den Kacheln, die später vom Hausherrn gekündigt werden können? Sie sollten wegen der Kacheln fotografieren. Sie sollten den Hauswirt auch in schriftlicher Form informieren (per Einschreibebrief/Empfangsbestätigung oder per Kurier).

Ihre eigene Haushaltsversicherung muss hier gar nichts bezahlen. Dies gilt nur für die Hausratsversicherung und den Verursacher des Schadens. Die Hausrat-Versicherung muss meiner Ansicht nach noch bezahlen und kann dann das Kapital vom Verursacher zurücknehmen.

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