Wasserschaden wer Haftet Mieter oder Vermieter

Gewässerschäden bei Mietern oder Vermietern

Jetzt hat der Vermieter den Mieter in Anspruch genommen. Was sind die typischen Ursachen für Wasserschäden und wer haftet in der Regel? Der Vermieter kann auch bei einfacher Fahrlässigkeit keine Ansprüche gegen den Mieter geltend machen. Dies ist ein Problem, denn als Mieter sind Sie gefordert.

Anwaltliche Pauschale

Wasserschäden - haftet der Mieter oder Vermieter?" In unmittelbarer Nähe mieten wir eine Ferienwohnung. Die Mieterin der Ferienwohnung hat beim Anschluss ihrer Wohnküche keine Wasserleitung richtig verschraubt und somit ist kein Trinkwasser entwichen. Diese verlief bis in die Eigentumswohnung im Erdgeschoss und zerstörte Wand, Decken und Garderobe.

Aber die Besitzerin wandte sich an meine Haftung oder meinen Haushalt und wollte ihr etwa die halbe Höhe des Schrankwertes (ich glaube, den Zeitwert) auszahlen. Sollte sie das nicht ohnehin ihrem eigenen Haushalt haben?

Kann ich die Bezahlung überhaupt verweigern? Aufgabe 2: Danach heuerte sie einen Anwalt an und wir erhielten am gestrigen Tag einen Brief vom Hof mit einem beigefügten Brief von ihrem Anwalt. Er beschreibt, dass der Mieter den Wasserschaden von oben bis zum Überlaufen verursacht hat. Nach der Lektüre einer Menge weiss ich, dass der Mieter den entstandenen Aufwand von oben bezahlen muss und nicht von uns.

Ist doch nicht richtig, oder? Der Grund dafür ist, dass der Mieter den entstandenen Sachschaden deutlich gemacht hat, unabhängig davon, ob die Senke überlaufen oder die Leitungen falsch angeschlossen waren. Sie kommt also im Grunde gar nicht damit durch und muss sich an den Mieter richten, oder? Er muss entweder seine Haftung bezahlen oder er selbst, wenn er keine hat.

Nach dem Mietrecht ist der Mieter im Zuge seiner Sorgfaltspflicht zur regelmässigen Akustik- und Sichtkontrolle der Haushaltsgeräte verpflichtet. Der Mieter ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Schläft der Mieter während des Fernsehens ein, während andere Haushaltsgeräte in Gebrauch sind, und entsteht z.B. ein Wasserschaden, so ist dies auf Nachlässigkeit zurückzuführen; er haftet für den Gesamtschaden. Die laufenden Anlagen müssen in kurzer Zeit schalltechnisch und optischer Hinsicht überwacht werden, die Anlage darf während des Betriebs nicht stehen bleiben, die Wasserversorgung muss immer unterbrochen werden, wenn das Aggregat nicht in Funktion ist.

Wenn in der oberen Wohneinheit kein Trinkwasser mehr vorhanden ist und bei Mietern der niedrigeren Wohneinheit ein Wasserschaden entsteht, haftet der Vermieter insofern, als er den Bauschaden zu beheben hat, gleichgültig, ob er wiederum von dem den Wasserschaden verursachten Mieter erstattet wird. Schadenersatzansprüche gegen den Mieter (Hausrat, Geräte) können jedoch nicht gegen den Vermieter erhoben werden, es sei denn, der Vermieter ist für den entstandenen Sachschaden mindestens grobfahrlässig selbst verantwortlich (siehe untenstehendes Beispiel-Urteil).

Der Vermieter hat seine vertragliche Haftpflicht jedoch in der Regel auf grobe fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen begrenzt. Schadenersatzansprüche können jedoch gegen den Mieter erhoben werden, der den Mangel mindestens grobfahrlässig verschuldet hat. Aber was ist das mit der Ablehnung der Bezahlung oder so? Tatsache ist: Der entstandene Sachschaden MUSS vom Verschmutzer, d.h. Ihrem Mieter, getragen werden.

Hat er eine persönliche Haftung, so deckt diese den entstandenen Schadens. Da es sich um eine Pflichtversicherung handelt, muss die Krankenkasse aufkommen. Rückblickend kann die Versicherungsgesellschaft dann überprüfen, ob dem Versicherten Nachlässigkeit vorgeworfen werden kann und ggf. den Mieter um Schadenersatz bitten. Ist der Mieter nicht versichert, muss er aus eigener Kraft zahlt.

Die Geschädigten können natürlich die Auszahlung verweigern, wenn sie den Vergleich nicht für zweckmäßig halten oder begründete Bedenken hinsichtlich der Berechnung des Schadens haben. Der Mieter hat den entstandenen Sachschaden allein zu vertreten. "Ermittelt die Versicherungsgesellschaft bei der UNO ein Verschulden, so kann sie die von der UNO geleistete Entschädigung einfordern.

"Zitat: Die Krankenkasse muss bezahlen, da es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Zitat: Deutschland ist ein bürokratisches Land und man kann gegen alles Berufung eingelegen. Zitat: Hätte sie das nicht ohnehin ihrem eigenen Haushalt mitteilen sollen? Zitat: Und können Sie die Bezahlung überhaupt verweigern?

Wem wird das Geld ausgezahlt? Ungerechtfertigte Behauptungen können ebenso abgelehnt werden wie legitime. Zitat: und wir erhielten am gestrigen Tag einen Brief vom Gerichtshof mit einem beigefügten Brief von ihrem Anwalt. Wie lautete der Brief des Gerichts? Von wem verlangt der Anwalt in dem Brief? Andernfalls würde die Haftpflicht-Versicherung nie für Schäden büßen.

Zur ersten Frage: Man kann natürlich nie ausschließen, dass man ohne jeden Anlass geklagt wird oder dass es einen gibt. Der Vermieter muss sich jedoch gegen eine solche Anklage verteidigen und kann sie nicht schlichtweg ausblenden. "Zitat: Wenn sie eine hat...."

Warum hat sie überhaupt probiert, das ganze Budget durch unseren Haushalt zu bringen? Zitat: Was steht in dem Brief des Gerichts? Von wem verlangt der Anwalt in dem Brief? Sie wurde zu einem Termin vor Gericht eingeladen und legte einen Brief des Anwalts bei, in dem sie den Sachverhalt beschreibt und den vollständigen Kaufbetrag vom Küchenschrank verlangt.

Ich frage mich nur, was für einen geldgierigen Anwalt die Dame haben muss, die glaubt, mit so einem hoffnungslosen Prozess zu siegen. Letztendlich wird die Ehefrau alles selbst bezahlen, weil vom Täter nichts zu bekommen ist, weil er Sozialleistungen erhält und sich diese nicht bezahlen kann. Das ist der einzigste Weg, warum sie es durch den Vermieter versuchen will, also mein Liebster.

Sonst beurteile ich das alles völlig falsch? Was? "und das ist der einzigste Weg, warum sie es durch den Vermieter ausprobiert."

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