Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Wasserschaden Keller wer Zahlt
Ein Wasserschaden im Keller.Immobilienverwaltung oder Versicherungen? LAMIE-Blog
Irgendwann kommt durch eine Kellermauer hindurchsickern. Der Keller ist seit Wochen überschwemmt. Die Schäden bleiben lange unbeachtet. Mietende werden viel zu früh benachrichtigt. Beim Vor- und Zurückspielen von Versicherungen und Hausverwaltungen - eine echte Story eines Lesers des LAMIE-Blogs. Die Hausmeisterin eines gemieteten Hauses informierte im vergangenen Monat den Hausverwalter, dass durch eine Kellermauer im Gebiet der Telefonleitung Trinkwasser eindringen würde.
In der Folge wurde der Keller für mehrere Tage überflutet und die persönliche Habe in den Kellerräumen der Bewohner geschädigt. Zur Bekämpfung der Überschwemmungen wurden von der Liegenschaftsverwaltung Trocknungsanlagen installiert. Unglücklicherweise ohne Ergebnis. Zufällig stellte Katrin, Lektorin des LAMIE-Blogs, zwei Wochen später fest, dass das Mineralwasser in ihrem Kellerraum noch 3 cm hoch war.
Katrin musste fast ihre Immobilienverwaltung betteln, um nähere Angaben zur Sache zu bekommen und die anderen Bewohner zu informieren. Daher erreichten die Angaben die Bewohner erst dann, wenn der Sachschaden bereits vorlag. Das Abdichten und Entleeren des Weinkellers dauerte noch mehr Zeit. Eine Entschädigung der Bewohner aus der Hausratversicherung der Hausverwaltungen war für sie bedauerlicherweise nicht zu befürchten, da ausländische Hausratbestände nicht gedeckt waren.
Als ob die ganze Sache nicht genug wäre, überwies die Immobilienverwaltung ihre Bewohner an ihre eigene Hausratversicherung. Auch die Hausratversicherung von Katrin wies den Sachschaden zurück, da es sich nicht um einen Wasserschaden handelte. Sie hat uns diese Story erzählt und uns um Beratung in Rechts- und Versicherungsfragen gebeten.
Darauf haben wir geantwortet: Die Weigerung der Hausratversicherung von Katrin ist in diesem Falle recht. Bei der Hausratversicherung ist in der Regel nur der Leitungswasser-Schaden (z.B. durch Rohrbruch) gedeckt; nicht jedoch, wenn durch ein Leck in der Hauswand oberirdisches Leitungswasser in den Keller eintritt. Für Schaden, der durch eine Pflichtverletzung am Objekt entsteht, übernimmt die Objektleitung die Haftung.
Der Hausverwalter hätte seine Wartungspflicht verletzen können, wenn er z.B. bei der Kabeleinführung - z.B. weil offenbar ein Leck in der Außenwand vorhanden war - die Leckage festgestellt hätte oder hätte erkennen müssen und er nichts dagegen unternahm. Eine solche Pflichtverletzung konnte im Rückblick nicht mehr festgestellt werden.
Es ist daher recht schwer, eine Verantwortlichkeit der Immobilienverwaltung nachweisbar. In einem solchen Falle sollten Sie sich vergewissern, dass Sie fotografieren, mit den anderen Hausbewohnern reden und, falls nötig, die Verwaltung mitverantwortlich machen. Zum Beispiel durch die Zusendung eines Schadenschreibens an den Verwalter; der entstandene Sachschaden sollte in der Regel durch die bestehende Haftpflicht-Versicherung des Verwalters erstattet werden.
Auch Sie haben einen vergleichbaren Sachverhalt erfahren oder hatten bereits Probleme mit Ihrer Immobilienverwaltung?