Din en 1610 Grabenbreite

Lärm de 1610 Grabenbreite

Schützengräben für Kanalisation und Kanalisation. Minimale Grabenbreite (OD + x) in m des freien Grabens. ("Tabelle gilt nicht für Kanäle und Rohre nach DIN EN 1610). Verwendung von Montagekissen. Verlegung von Rohren.

Leitungsgräben

Nenndurchmesser oder Rohrschachtdurchmesser, der Grabungstiefe, des Rohrtyps. Für Gräben bis zu einer Wassertiefe von 1,25m, die eingegeben werden, in denen aber außer dem Seil kein Arbeitsplatz benötigt wird, z.B. für Seile oder Endloskabel, siehe Tab. 3. für der Durchlass, für der Stofftransport, für die Aufbewahrung von Werkzeugen und Materialien, für die Rettungsdienst.

Sind die horizontalen Bänder kleiner als 2,00 Meter über der Aushubbasis oder über der entsprechenden Verfüllungsoberfläche, wird der freie Raumabstand von der Bandvorderkante abgelesen.

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Gesprächsthema war und ist die Grabenbreite, da von dieser Maßnahme nicht nur die wirtschaftliche Effizienz, sondern auch die fachmännische Verlegung des Rohres betroffen ist. Im Jahre 1884 wurden für den Bau der Berliner Abwasserkanalisation die in der ( (Tabelle 1.6.1.1.1-1) festgelegten Mindestgrabenweiten in Funktion des Durchmessers der "Thon-Rohre" vorgeschrieben[Hobre84].

Tab. 1.6.1.1-1: Das 1902er Manual "Installation und Durchführung von Stadtentwässerungsanlagen"[König02a] fordert, "dass die Breite der Leitungsgräben für Rohre bis 100 Millimeter lichte Breite unten mind. 0,60 Meter und 0,60 bis 0,80 Meter lichte Breite für Rohre bis 500 Millimeter ist. Gemäß DIN 4033, Stand 05.1941[DIN4033a] musste die Grubenbreite so festgelegt werden, dass "bei normalem Aufbau ohne Wasserhindernis ein Freiraum von mind. 20 cm neben dem Rohr in Kampfflugzeughöhe ist.

Dementsprechend werden die in Tab. 1.6.1.1-2 aufgeführten minimalen lichte Grabenbreiten z. B. für Graben mit begehbarem Arbeitsbereich zum Verlegen und Prüfen von Kabeln vorgeschlagen. In der im Zuge der Europanorm entwickelten DIN EN 1610[DINEN1610a] ist die minimale Breite von Rohrgraben mit begehbarem Arbeitsbereich sowohl in Funktion der Nenndurchmesser DN als auch der Tiefe des Grabens (Tabelle 1.6.1.1-3) und (Tabelle 1.6.1.1-4) festgelegt.

Bei Rohren mit kleinen Nennbreiten, besonders in tieferen Graben mit vertikalen Wandungen, würden sich nicht gerechtfertigterweise kleine Arbeitskammerbreiten nach (Tabelle 1.6.1.1-3) einstellen, so ist der jeweilige grössere Betrag entscheidend. Tab. 1.6.1.1-3: Für OD + x ist x? der minimale Arbeitsraum zwischen Rohr und Schlitzwand bzw. Kanalverbau. wobei: Maske 1.6.1.1.1-4:

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