Doppelzahlung

zweifache Zahlung

Das Doppelte - auch wenn es versehentlich geleistet wurde - ist umsatzsteuerpflichtig. Wenn wir eine Zahlung als Doppelzahlung identifizieren, werden wir versuchen, Ihnen den überbezahlten Betrag zurückzuerstatten. Zahlreiche übersetzte Beispielsätze mit "double payment" - Polnisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von polnischen Übersetzungen. Viele Satzbeispiele mit "Doppelzahlung" - Italienisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von Übersetzungen ins Italienische. Durch die Aufnahme entsprechender Rückstellungen in den Fertigungsauftrag kann das Risiko einer Doppelzahlung jedoch deutlich reduziert werden.

Saldo: Was tun bei doppelten Zahlungen?

Wenn ein Unternehmen im Jahresabschluß 2010 feststellt, daß ein Debitor aus Versehen zweimal bezahlt hat, ergibt sich die Fragestellung, was in der Konzernbilanz zu verbuchen ist und welche steuerlichen Folgen diese Doppelzahlung haben wird. Eine unbeabsichtigte Bezahlung hat keinen Einfluss auf den Jahresüberschuss 2010. Der Grund dafür ist, dass den Erträgen in der Konzernbilanz eine Verpflichtung aus der Rückzahlungspflicht gegenübersteht.

Erträge würden nur dann erzielt, wenn innerhalb der kommenden zwei Jahre - aus welchen GrÃ?nden auch immer - keine RÃ?ckzahlung an den Auftraggeber erfolgt. Dann müßte die Schuld zur Gewinnsteigerung aufzulösen sein. Das Doppelte - auch wenn es zufällig erfolgt ist - ist steuerpflichtig.

Einziges Feature: Die Mehrwertsteuer wird nur zurückerstattet, wenn die doppelte Zahlung an den Käufer zurückgegeben wird. Hinweis: Doppelte Zahlungen sind in der Regel keine Ausnahme. Wenn es sich um doppelte Zahlungen handeln, kontrollieren die Steuerbehörden auch die Mehrwertsteuer. Der Widerspruch an das Steueramt ist innerhalb der Frist von einem Monat hilfreich.

Mehrwertsteuer: Doppelte Zahlungen und Überzahlung

In der Geschäftswelt zahlen unsere Kundinnen und Kunden fälschlicherweise doppelte Rechnungen an Unternehmen oder transferieren mehr als den eigentlichen Betrag. Vor diesem Hintergrund erhebt sich die Fragestellung, ob solche Doppel- und Mehrzahlungen der Mehrwertsteuer unterworfen sind. Nach dem BFH ist zu differenzieren, ob es überhaupt einen steuerbaren Prozess gibt. Wird eine fehlerhafte Überweisung ohne vorherige Dienstleistung durchgeführt, steht die Gebühr nicht in direktem Bezug zu einer Dienstleistung.

Erfolgt dagegen eine Doppel- oder Mehrzahlung bei einer steuerpflichtigen Dienstleistung, so sind die zum Zahlungseingang erhaltenen Gebühren die Veranlagungsgrundlage für die Mehrwertsteuer nach dem Bundesfinanzhof. Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Teil der zuviel gezahlten Beträge zurückerstattet, wird die Bemessungsgrundlage herabgesetzt (§ 16 UStG). Bei Unwiederbringlichkeit wird die Bemessungsgrundlage auf den verbleibenden niedrigeren Betrag ermäßigt.

Dem BFH zufolge kann im Falle einer Doppel- oder Überbezahlung nichts anderes zutreffen. Hinsichtlich der grundsätzlichen Regelungen des Umsatzsteuersystems scheint das Urteil des BFH jedoch schwierig, da die Umsatzsteuerpflicht anhand der erhaltenen Zahlung zu bestimmen ist, während der Dienstleistungsempfänger nur die auf der Abrechnung angegebene Mehrwertsteuer als Eingangssteuer beanspruchen kann.

Die Mehrwertsteuer wäre also im jetzigen Falle keine bloße Verbrauchssteuer - dies würde sowohl dem Verhältnis zwischen Dienstleistung und Vergütung zuwiderlaufen als auch die Steuerneutralität der Mehrwertsteuer in Zweifel ziehen. Außerdem könnte das Urteil des BFH gegen das EU-Recht verstoßen, da keine Doppelzahlungen oder überhöhte Zahlungen für den Erhalt der Leistungen erfolgt.

Nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs sind solche Vergütungen nicht von Anfang an mehrwertsteuerpflichtig.

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