Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Fallstrang Verstopft
Verstopftes FallDas Fallrohr ist dasjenige, das in den Keller führt.
Abflussleitung verstopft - Miet- oder Vermieterbetrieb
Ich habe letzte Nacht die Waschküche gemacht, als ich die Maschine auspumpte, kam das ganze Waschwasser in die Wanne und hörte auf abzulassen. Dann ging ich rasch und kaufte Pfeifenreiniger - gegossen - heute Morgen war die halbe Wassermenge gerade abgeflossen. Pfeifenreiniger wieder eingekippt, aber auch das war erfolglos.
Liegt die Instandsetzung nun in der Verantwortung des Eigentümers oder des Pächter? Mit ihnen kommen wir sehr gut aus und haben es ihnen gleich gesagt. Zum Glück geht es jetzt wieder (Dusche), nach verschiedenen Experimenten mit Drano, bio-drain-frei, kochendem Salzwasser mit Essig-Essenz und Schnecke. Wenn Sie nicht exakt beweisen können, dass der installierte Ablauf so fehlerhaft konstruiert ist, dass er regelmässig verstopft und der Ablauf nie hätte installiert werden dürfen.
Ärgerlich finde ich auch, dass man zuerst Pfeifenreiniger kauft. Pfeifenreiniger werden mehr oder weniger regelmässig in die Wanne gekippt (z.B. einmal pro Halbjahr). Früher lebte ich in einem älteren Gebäude mit hauchdünnen und veralteten Drainagerohren, die bereits mit Ablagerungen belastet waren, das Subjekt war bekannt und wenn wir alle paar Wochen eine (unverschuldete) Blockade hatten, kam jemand.
Aber ich habe immer einen Kolben zu Haus - wenn es mal wieder schleppend geht, verwende ich ihn und alles ist wieder gut. In Wohngebäuden ist das eindeutig geregelt: Die "geraden" Innenrohre sind Sache der Mieter bei Blockaden, da die Ursache eindeutig zu erkennen ist: -- und wenn die Blockade in der Falllinie ist, dann geht das an alle -- aber auch an die Mietkosten.
Wenn Sie es nicht herausbekommen, schreibt der Pfeifenreiniger die Schicht und verursacht auf dem Wiederholungslauf. Nach meiner Ansicht kann fallstrang nicht an die Bewohner weitergegeben werden. laut II.BV, wenn es sich um eine VERSTOPPFUNG handelt, - natürlich nicht defekt. Warum sollten die anfallenden Entsorgungskosten an alle Bewohner weitergegeben werden?
Flächig "Verstopfung" wird natürlich klar ausgedrückt: es geht um eigenes Verschulden: ist die Sache nicht angemessener Umgang: OB' s darin, Bindung, zu viel Fette, Fremdkörper -- dann sind es die Mietkosten....... Wenn der Grund die Kalkbildung ist, etc. Eine Entscheidung von Fall zu Fall, je nach Anlaß. Inwiefern ist dieser Hinweis auf den Anspruch, die Ausgaben auf alle Bewohner zu umlegen?
Worin steht darin, dass die Ausgaben auf alle Bewohner abgewälzt werden können? "ist der Grund nicht der richtige Umgang: Ü-Wagen, Bindung, zu viel Fette, Fremdkörper -- dann sind es die Mietkosten...." Und zwar auf Rechnung des Pächters, der diese Blockade schuldig verursacht hat. Aber wir erörtern, wie die anfallenden Unkosten, die ein Pächter schuldig verursacht hat und damit auch er allein zu zahlen hätte, auf alle Pächter abgewälzt werden können?
Es wird aber wohl sowieso eine Angelegenheit für die Vermieter sein, denn das Rohr, das blockiert zu sein schien, ist in der Wanne - und wir können das Rohr nicht erreichen, weil die Wanne rundherum gekachelt ist und es wohl vernachlässigt wurde, eine Kachel lose zu haben.
Am gestrigen Tag habe ich am Haus eine Schnecke angeschraubt - mein Mann hat das Rohr in der Kueche abgeschraubt - alles gereinigt - aber sobald ich das Leitungswasser in der Kueche fliessen laesst, kommt es im Bad hoch und nicht ab.