Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Haus ohne Kanalanschluss
Wohnhaus ohne Kanalanschlusswird (regelmäßig) ohne Garantie verkauft. Dies bedeutet eine effiziente Installation ohne teure Arbeitsstunden.
Ein Haus ohne Abfluss?
Ich habe gerade ein Haus in einer Annonce mit der Aufschrift:? Die Kläranlage ist nicht an die Abwasserleitung angebunden, das Schmutzwasser wird über ein Drei-Kammer-System gereinigt. Unabhängig vom Lebensalter gibt es oft Reibungsstellen zwischen Mutter und Kind. Mit dem Welt-Bestseller "The Secret of Happy Children" können Sie Ihre Verständigung und Ihr gemeinsames Leben erleichtern.
Kann man ein Haus ohne Kanal errichten? Bautätigkeiten ( "Hausbau, Grundstücke, Baurecht")
Vorhandene Faulgruben mussten stillgelegt und ein Kanalanschluss hergestellt werden. Es kann sein, dass dies von Staat zu Staat verschieden ist. Das würde ich nur mit der Gemeinschaft klären. Bei Bauprojekten muss die Entwicklung in der Regel abgesichert werden, aber - Ausnahmefälle bekräftigen die Regelung.... Nichtsdestotrotz, wenn es kein Wasser, keinen Strom usw. (neben dem Kanal) gibt, empfehle ich davon ab.
Eine Klärung ist also in jedem Falle unbedingt notwendig. Wieso gibt es dort keinen Graben? Die grundsätzliche Fragestellung ist dann, ob es hier ein Gebäude gibt. Lass es die Stadtverwaltung zuerst überprüfen. Befindet er sich außerhalb, gibt es kein Recht zum Bauen, außer für die Privilegierten. In jedem Falle sind für die Nachklärbecken, Sandfilterbecken, Sandfilterbecken, Sickergrube oder Pflanzenbeet vorzusehen.
Das Haus hat keinen Kanalanschluss, wer hat Recht - Liegenschaftsrecht
Zuerst ist er nicht mit dem Graben verbunden, dann ist er es, aber er arbeitet nicht richtig - wie kann man durch ihn klettern? Ein Verdichtungsversuch, wenn nötig korrigieren: Erstbesitzer B1 baute 1980 ein Feriendomizil mit Sickergruben. Ihr überlauf ist an die Abwasserleitung angebunden, arbeitet aber aufgrund eines falschen Gefälles nicht.
Sie haben nicht über Abwasserkanäle gesprochen und es steht nichts im Auftrag. B2 wußte nichts über den Fehler und konnte ihn daher nicht böswillig verbergen. Eigentümer B3 erwirbt das Feriendomizil von B2, wobei das Haus inklusive Abwassersystem (korrekt) ausgebaut und vertragsgemäß vergütet wird. Eine funktionierende (!) Anbindung an die Abwasserentsorgung ist daher selbstverständlich.
Bisher hat B2 der B3 eine Qualität zugesichert, die das Haus einfach nicht hat. Seit nur 6 Monaten kann B2 von B1 Garantie in Anspruch nehmen, wenn die Abwasserkanalisation eine garantierte Beschaffenheit hat. Möglicherweise bleibt es nur ein betrügerisch verborgener Fehler, wenn B1 weiß, dass dies nicht funktioniert.
Wenn er das nicht wüsste, kann er nicht dafür büßen. Wenn es sich um eine Maßnahme um 1980 handelt, dann verjähren die Forderungen gegen den Bau (Firma) oder die Bauleitung (?, Behörde), glaube ich. Vorläufige Schlussfolgerung: B2 verdankt B3 die Anlieferung eines funktionierenden Kanalanschlusses, weil sie dies stillschweigend sicherstellt hat. Das hat B2 jedoch nicht böswillig verschleiert und war nicht schuld.
Die B1 hat keinen einwandfreien Kanalanschluss gewährleistet, daher hat die B2 keinen Anpruch. Wäre B1 den Fehler betrügerisch verschleiert worden, wären die Forderungen B2 gegen B1 nicht Verjährung geworden und müssten nicht geprüft werden. Eine nicht funktionierende Kanalverbindung ist für mich nicht annehmbar, wenn ein Kanalanschluss sichergestellt ist.