Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Rohrreinigung Steuerlich Absetzbar
Pfeifenreinigung Steuerlich absetzbarSteuertipp: Steueramt bezahlt den Kunsthandwerker
Die Absaugglocke für 4,99 EUR aus dem Heimwerkermarkt kann noch mehr. Die beiden Männer von der Rohrreinigungsgesellschaft haben einen ganzen Tag lang versucht, die Blockade - weil nicht bekannt - mit verschiedenen Geräten zu beheben. Der Einsatz kostet etwas weniger als 300 EUR. Der Bund hat die Steuerprämie zum Stichtag 31. Dezember 2006 zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit einführt.
Der Steuerpflichtige muss jedoch bestimmte Vorschriften einhalten. Zum Beispiel: Meine Pfeifenputzer haben 250 EUR als reines Gehalt festgelegt. Als Steuerpflichtiger kann ich 20 % davon einbehalten. Das sind in diesem Falle 50 EUR, die ich mit meinem steuerlichen Gutachten vom Steueramt erhalte. Ein Exemplar der Banküberweisung oder des Kontoauszuges ist der Erklärung und der Faktura beizufügen.
Im nächsten Jahr wird es jedoch eine weitere Verschlankung der Steuererklärung für 2008 geben: Die Abzugsfähigkeit ist eng begrenzt. Pro Haus können bis zu 600 EUR Handwerksleistungen in Abzug gebracht werden - insgesamt also 3000 EUR zu 20 vH. Die Steuerzahlervereinigung würdigt grundsätzlich die Abzugsfähigkeit von Handwerksleistungen, hält aber noch Verbesserungspotenzial für möglich.
Umzugsfirmen wollen Geld in der Zwischenzeit und Schlosser zahlen gern gleich vor der Haustür", so Anita Käding, Steuerberaterin des BdSt. Eine weitere nicht steuerbegünstigte Ausnahme: Handwerksarbeiten im Zuge eines Neubauprojekts. Die Steuervergünstigung für Serviceleistungen, die keine Renovierung sind, sondern im Haus durchgeführt werden (z.B. Hausreinigung oder Fensterreinigung), kann ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
Das sind weitere 600 EUR pro Jahr (20 von 3000 EUR). Der Kübel kostete knapp 80 EUR. Auch wenn sie sinnvoll sind, gehört sie nicht in eine Abgabe.
Rohrreinigung
Dann können Sie 20% der Lohnnebenkosten (maximal 1.200 ?) abziehen. Hinweis: Wenn zwei Einzelpersonen in einem Haus wohnen, kann der Maximalbetrag nur einmal als Steuervergünstigung verwendet werden. Nur wenn Sie die anfallenden Aufwendungen durch eine ordnungsgemäß ausgestellte Abrechnung belegen können, wird Ihnen das Steueramt eine angemessene Steuerminderung gewähren. Richtig heißt: Die Abrechnung (oder eine beigefügte Anlage) muss den genauen Arbeits- und Reisekostenanteil angeben - ganz oder in Prozent.
Sie können die rein materiellen Kosten nicht steuerlich beanspruchen. Falls Arbeits- und Reisekosten nicht deutlich sichtbar sind, fordern Sie eine neue - komplette - Rechnung an. Auf Verlangen des Finanzamtes sind die Leistungen des Handwerkers durch die Rechnungsstellung und den dazugehörigen Kontoauszug zu dokumentieren. Dafür verrechnet der Auftragnehmer 500 inkl. 19% USt.