Rückfahrwarner Gabelstapler

Reversierwarnung Gabelstapler

Ist es Gesetz/Pflicht etc., dass Gabelstapler mit einer Rückfahrwarneinrichtung ausgestattet sein müssen? Mehr Informationen über Back-up-Warnung für Gabelstapler. Sie finden hier den passenden Rückfahralarm für Ihren Gabelstapler, alle Spannungen, wählen Sie aus und bestellen Sie einfach online. Startseite - Piepser - Rückfahralarm - ' zurück zur Übersicht.

Blaues Sicherheitslicht - optische Rückfahrwarneinrichtung

Als optisches Rückfahrwarnsystem für die Warnung vor sich nähernden Lkw fungiert das blaue Sicherheitslicht und ist damit völlig lautlos. Der Blick eines Gabelstaplerfahrers ist beim Reversieren eingeschränkt. Und weil die Menschen den Gabelstapler nicht verstehen. Zur Vermeidung wird das blaue Rückfahrwarnsystem verwendet.

Ein leuchtend blauer Leuchtkegel, der weit vor dem Gabelstapler auf den Fußboden geworfen wird, macht heranfahrende Fahrzeuge weitsichtig. Es kann für alle handelsüblichen Gabelstapler eingesetzt werden. Mit dem optischen Rückfahrwarnsystem Blue Safety Light werden alle Lkw-Fahrer und Lagerarbeiter sicher und zuverlässig vor allem in großen Lagern oder in verwirrenden Umgebungen geschützt.

Muß ein Gabelstapler mit einer Rückfahrwarneinrichtung ausgerüstet werden?

Ich wüsste gerne, ob es gesetzlich/obligatorisch etc. ist dass Gabelstapler mit einer Rückfahrwarneinrichtung ausgerüstet sein müssen? Der Gabelstaplerhändler macht deutlich, dass dies nicht erforderlich ist, es sei denn, die BG hat es für Unternehmen verschrieben oder empfiehlt es. Falls eine Rückfahrwarneinrichtung (Licht/Hupe) obligatorisch ist, können Sie mir mitteilen, in welchem Gesetz/Vorschrift etc. diese zu sehen ist?

Ein generelles Erfordernis für eine Rückfahrwarneinrichtung ist dort nicht erforderlich. Das Handbuch zur Direktive 2006/42/EG erklärt, dass der Fahrzeugführer während der Arbeit eine ständige Sicht auf den Bereich um die Maschinen herum haben muss. Dies gilt vor allem für Menschen, die sich während der Bewegung in der Umgebung der Anlage aufhalten.

Bei Sichtbeeinträchtigungen des Fahrzeugführers durch Maschinenelemente oder die Last müssen Vorrichtungen vorgesehen werden, die die Sichtbarkeit des Fahrzeugführers gewährleisten. - Bei Nacht oder schlechter Sichtverhältnisse, - auf unebenem Gelände, - wo Fussgänger sind, - wo andere Geräte unterwegs sind, - mit vielen Antriebsfrequenzen (hin- und herschalten, vor- und zurückfahren).

Zusammenstöße mit Menschen oder anderen Geräten können durch den Gebrauch von Radar, Infrarot oder Sonographie verhindert werden. So wird sichergestellt, dass Menschen im Gefahrbereich frühzeitig erfasst, die Anlage angehalten oder der Bediener warnt. Doch wie in der Erwiderung erwähnt, schreibt die Direktive selbst keine allgemeine Verpflichtung für eine Warneinrichtung vor.

Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich aus der Arbeitsschutzverordnung und den geltenden UVV Vorschriften für den Unternehmer hinsichtlich der Sicherheitsvorkehrungen beim Reversieren ergaben. Die Ausführungsanweisung erklärt, dass "die Voraussetzung für eine ausreichende Sichtbarkeit der Straße gegeben ist, zum Beispiel, wenn das Flurförderfahrzeug so verladen wird, dass der Fahrzeugführer die Straße über die Ladung sehen kann.

Sind die Sichtverhältnisse nicht ausreichend, sind nach Herstellerangaben Hilfsgeräte wie Spiegel, Kameras und Monitore, optische und hörbare Warnungen, Sensorik zur Erfassung von Menschen oder Objekten, erhöhte oder drehbare Sitze zulässiger. Wenn ein Flurförderzeug mit einer über dem Boden angehobenen Ladung gefahren werden darf (nicht nur zum Heben und Senken der Ladung), ist die Voraussetzung für eine ausreichende Sichtbarkeit der Fahrbahnoberfläche auch dann gegeben, wenn der Fahrzeugführer die Fahrbahnoberfläche unter der Ladung sehen kann.

Wenn in Ausnahmefällen eine große Ladung, die die Durchsicht auf die Straße behindert, mit einem Frontstapler aufgehoben und verfahren werden muss, muss der Fahrzeugführer umkehren. Weil die Belastung beim Reversieren nicht zu beobachten ist, sollten über den Stapler hinausragende Belastungen nicht nach hinten abgelenkt werden. Häufige Rückwärtsfahrten sollten vermieden werden, da die Rückenlehne des Autofahrers durch Verdrehen, besonders in Kombination mit Schwingungen, überlastet werden kann.

"Ob eine Rückfahrwarnvorrichtung notwendig ist, muss daher vom Auftraggeber im Zuge der Risikobeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Es wird empfohlen, beim Neukauf eines Flurförderzeugs die Anforderung an eine Rückfahrwarnvorrichtung mit allen Betroffenen, einschließlich des Herstellers, vor dem Erwerb zu abklären, damit der Nachrüstbedarf nicht erst im Anschluss an die Risikobewertung ermittelt wird.

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