Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Was machen bei Wasserschaden
Vorgehensweise bei WasserschädenWie kann man bei Wasserschäden vorgehen?
Wasserschäden sollten rasch, aber nicht voreilig behoben werden. Das Wichtigste: die Beseitigung der akuten Störungen durch den Schaden. Im Falle von Wasserschäden am eigenen Eigentum ist vor allem eines wichtig: Schnelles Agieren und nichts Böses. Melden Sie die für den Wasserschaden verantwortlichen Versicherungsgesellschaften unverzüglich und gehen Sie nicht auf eigene Initiative vor!
Auch wenn Sie für den entstandenen Sachschaden versichert sind - nicht vereinbarte Reparaturen werden selten von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft übernommen. Beseitigen Sie akuten Sachschaden, insbesondere wenn der Wasserschaden außerhalb der Öffnungszeiten Ihres Versicherungsunternehmens auftritt. Die Versicherungsgesellschaft kann ein Sachverständigengutachten erstellen lassen, insbesondere bei Großschäden.
Wenn mehrere Versicherer, z.B. Gebäude- und Hausratversicherungen, für die Reparatur von Schadensfällen aufkommen müssen, ist es unerlässlich, dass Sie Ihr Verfahren mit allen Betroffenen besprechen. Empfohlen wird auch eine exakte, beste Fotodokumentation aller Beschädigungen. Welcher Versicherungsschutz ist für Ihren Wasserschaden verantwortlich? Welcher Versicherungsschutz für den Wasserschaden und seine Folgen besteht, kann nur im Hinblick auf die jeweilige Lebenssituation eruiert werden.
Das kann z.B. ein Überflutungsereignis, ein Wasserschaden durch starke Stürme oder Überschwemmungen sein. Die Gebäudeversicherungen decken auch ausschließlich Gebäudeschäden ab. Der Hausratversicherer haftet dann für Hausratschäden im Umfang der Versicherungssumme. Folglich sind in der Regel nicht versicherte Gewässerschäden am Bauwerk nicht mitversichert.
In der Regel umfasst diese Versicherungen eine Vielzahl von Wasserschäden am Bauwerk, wie z.B. Wasserschäden durch Becken oder Strudel, austretendes Erdöl, Eisschäden, Schäden durch das Eindringen von durch die Decke oder Wand eindringendem Regenwasser sowie Abwässer. Welche Leistungen im Einzelnen gedeckt sind, ist abhängig von der entsprechenden Police; beim Vertragsabschluss sollten Sie exakt festlegen, welche Verluste Sie im Hinblick auf Ihr Risikoprofil absichern wollen.
Seien Sie auch vorsichtig, wenn Sie die Ursache des Schadens selbst beheben. Wenn zum Beispiel eine Rohrleitung verfällt und die Gebäudeversicherungsgesellschaft für Parkettschäden aufkommt - das heißt nicht immer, dass auch die Reparaturkosten für die Rohrleitung oder für Mauerwerk/Lackierung oder Sanierungsarbeiten gedeckt sind. Wenn der Wasserschaden durch Baumängel verursacht wurde, übernimmt keine Ihrer Versicherungsgesellschaften die Haftung.