Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Wasserrohrbruch Versicherung Zahlt nicht
Die Wasserrohrbruchversicherung zahlt nichtdurch einen Rohrbruch oder eine defekte Trinkwasserleitung.
die Versicherung zahlt nicht?
Sobald viel frisches Trinkwasser im Hause ist, ist der Schlag meistens groß. Die Erschütterung ist noch größer, wenn die Versicherung nach einem Wasserverlust nicht zahlt. Natürlich sieht der Versicherte oft, wenn Versicherungsunternehmen anders bezahlen müssen als diese. Nachfolgend eine kurze Einleitung zu Wasserschäden. Ohne Versicherung übernimmt die Versicherung den entstandenen Schaden nicht!
Vor der Deckung von Wasserschäden überprüft eine Versicherung, ob das Risko überhaupt erstattet wird. Die Versicherung überprüft, ob die Versicherungssendungen beschÃ?digt oder vernichtet wurden. Beim Thema versichertes Gut kann grob zwischen Immobilie und Bestand unterschieden werden. Der Grundbesitz, d.h. alle Bauten, einschließlich Halle, Scheune, Garage, Parkplatz, Stall usw., sind über eine Hausrat- oder Hausratversicherung abgesichert.
Die Inventarisierung erfolgt über eine Hausratversicherung oder eine (Firmen-)Hausratversicherung. Dies sind die Objekte, die sich in den jeweiligen Objekten und nicht in den jeweiligen Objekten wiederfinden. Es gibt immer wieder Streitigkeiten, ob beispielsweise eine Küche zum Bestand oder zum Haus gehörte. Gewöhnlich haben die Bewohner keine Hausratversicherung und die Eigentümer keine Hausratversicherung.
Zu jedem Objekt, d.h. zu jedem Haus oder Hausrat, muss eine geeignete Versicherung vorhanden sein. Auch gibt es keine Pauschalversicherung "Wasser" - es wird zwischen unterschiedlichen Gefahren differenziert. Sind Wasserschäden am Bauwerk vorhanden, z.B. durch starken Regen (starker Regen lässt die Umwelt das anfallende Regenwasser nicht aufsaugen, weshalb der Weinkeller über das Kellerschaufenster läuft) oder durch den Gebäudeinhalt?
Ist Überschwemmungen die Quelle von Wasserschäden an einem Bauwerk oder am Gebäudeinhalt (Fluss sprengt seine Ufer)? Ein geplatztes Rohr kann auch die Folge des Hauswassers sein (Leitungswasserversicherung) oder ein Rohr bricht die Maschine ab und das Leitungswasser kann auslaufen. Bei jeder Dusche kann ein wenig Spritzwasser in den Fußboden und die Gebäudewände eindringen und es kommt zu einem kriechenden Wasserverlust, den der Versicherungsgeber nicht bezahlen will.
In der Duschwanne gibt es keinen Leitungsbruch - Sie müssen sorgfältig prüfen, ob dieses Problem mitversichert ist oder nicht. Derjenige, der eine Hausratversicherung abschließt, hat nicht zwangsläufig eine Leitungswasser- oder Hochwasserversicherung im Sinne einer Naturgefahrenversicherung. Gebäudeversicherungen werden als "Vollkaskoversicherungen", oft auch " VGV " genannt, da die verschiedenen Gefahren in einem Kontrakt "verbunden" sind.
Zu den unterschiedlichen Gefahren gehören in der Hausratversicherung meist Brand-, Wasser-, Unwetter- und Naturgefahren. Ein Bauherr will sein Haus nur gegen Brandschäden absichern, ein anderer nur gegen Naturgefahren und andere nur gegen Brände, Stürme und Naturgefahren. Bei Vertragsabschluss müssen Sie sorgfältig überprüfen, ob Sie alle Gefahren abgesichert haben und Sie wollen auch alle Gefahren absichern, die jedes der versicherten Gefahren einen eigenen Kostenbeitrag hat.
Wer es billig will, kann nicht jedes einzelne mitversichern. Es ist daher nicht richtig zu sagen, dass jeder, der eine Hausratsversicherung hat, immer einen Schutz gegen Wasserschäden hat. Das Gleiche trifft auf die Hausrat- oder sonstige Inhaltsversicherung zu. Zum Schadenseintritt war der Verletzte gegen das tatsächliche Schadensrisiko (Überschwemmung, Leitungsbruch, starker Regen etc.) und die versicherten Objekte (Haus, Bestand, Maschine, Auto, Halle etc.) mitversichert.
Wasserschäden durch andere - zahlt Ihre eigene Versicherung noch? Besondere Aufmerksamkeit muss den von anderen verursachten Wasserschäden geschenkt werden. Spült der Bewohner einer Ferienwohnung beispielsweise seine Waschküche in der Maschine, rutscht der Wasserschlauch ab und es kommt zu Wasserschäden in der Unterwohnung.
Dies ist jedoch kein Versicherungsanspruch, sondern ein ganz normales Entschädigungsverfahren. Selbst wenn der Verschmutzer eine Haftpflicht-Versicherung hat, handelt es sich nicht um einen versicherten Schadensfall, sondern um einen Normalfall der zivilrechtlichen Entschädigung. Die Geschädigten können in einem solchen Falle aber auch ihre Forderungen bei ihrer Versicherung durchsetzen, wenn sie eine angemessene Leitungswasser-Versicherung unterhalten.
Die Versicherung kann ihrerseits den Schadensverursacher in Anspruch nehmen. 3. Für den Verletzten hat dies den Nachteil, dass er nur den aktuellen Wert der Schäden einfordern kann. Bezahlt seine Hausrat-Versicherung jedoch den entstandenen Sachschaden, bekommt er den Wiederbeschaffungswert der Schäden. Besitzt der Verunglückte keine Hausrat-Versicherung, zahlt die Versicherung nicht (er hat keine).
Unternehmen haben in der Regel neben einer Hausratversicherung eine Hausratversicherung für alle Betriebsobjekte, wenn sie Eigentümer des Firmengebäudes sind. Oftmals wird dies mit einer so genannten "Betriebsunterbrechungsversicherung" kombiniert, die wirksam wird, wenn der Geschäftsbetrieb durch den Wasserverlust ausfällt. In den meisten Fällen zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung den durch Wasserschäden verlorenen Schaden an den Unterhaltspflichtigen.
Es gibt zwei Formen der Betriebsunterbrechungs-Versicherung für Wasserschäden, die so genannte Kleinbetriebsunterbrechungs-Versicherung und die so genannte Großbetriebsunterbrechungs-Versicherung, die auf diverse andere Gefahren (neben dem Wasserschadensrisiko) ausgedehnt werden kann. Sie zahlt dann den Unterbruchschaden nicht nur bei einem Wasser-, sondern - falls auch versichert - auch bei einem Feuerschaden, einem Elementarschaden, einem Einbruchschaden oder einem Sturmschaden.
Und wenn die Versicherung den Schaden nicht bezahlt - was dann? Zahlt die Versicherung keinen Schaden, sollte unverzüglich ein Rechtsanwalt für das Versicherungsgesetz eingeschaltet werden. Versicherungsgesellschaften sind Experten im Ablesen ihrer eigenen Versicherungskonditionen, sie wissen jeden Ausschluß sehr gut. Oft wissen sie auch, dass sie bezahlen müssen und immer noch nicht bezahlen und verweisen auf Ausschlussregelungen, die im Einzelfall nicht relevant sind.
Erst Anwälte, die sich regelmässig mit dem Wasserschaden befassen, wissen, welche Schäden die Versicherten haben und wie diese Schäden schnell, zuverlässig und kosteneffizient geltend gemacht werden können. Bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Versicherungsgesellschaften besteht ein großes Hindernis darin, dass die Pflicht zum Nachweis, welche Sachen gerade geschädigt oder vernichtet wurden, beim Versicherten liegt.
Oftmals können die Policeninhaber dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Der Versicherte muss zudem beweisen, dass ein versicherter Schaden eingetreten ist (Leitungswasser, Überschwemmungen, Starkniederschläge etc.) und dass dies auch zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrags eingetreten ist. Im Falle eines Wasserschadens ist der Beweis der geschädigten Objekte noch früher möglich als im Falle eines Feuerschadens. Hier werden die Versichertengegenstände meist vollständig abgebrannt und es ist nicht mehr nachprüfbar, dass sie sich überhaupt im Haus befanden.
Im Falle eines Wasserschadens können die geschädigten und vernichteten Objekte unverzüglich wiederverwertet werden. Gelegentlich wird dies auch von Versicherungsgesellschaften vorgeschlagen. Eine dringende Warnung vor einer verfrühten Endlagerung von beschädigtem oder zerstörtem Versicherungsgut wird ausgesprochen. Alles sollte vor der Endlagerung rechtlich festgehalten werden, nicht nur, welche Ware wann und zu welchem Betrag veräußert wurde, wo sie stand und wie hoch die Kosten für den Ersatz sind.
Das Fotografieren von jedem Objekt ist das Wenigste, was Sie tun sollten. In Zweifelsfällen ist ein öffentlicher und beeidigter Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens über den Grad der Zerstörung der Objekte zu betrauen. Die Behauptung, dass das eingegangene Schadensrisiko überhaupt nicht gedeckt ist (z.B. Rohrbruch außerhalb des Hauses, aber innerhalb der Baustelle) oder dass das Schadensrisiko zum Schadenzeitpunkt nicht gedeckt war (da die Brause ausgelaufen ist und das ausgelaufene Nass nicht überprüfbar ist und da die Versicherung erst seit einem Jahr besteht, d. h. nach dem Gebäudeerwerb (oder Versicherungswechsel), ist es höchstwahrscheinlich, dass der Schaden bereits vor Beginn der Versicherung entstanden war).
Abzüge werden angedroht und die Versicherungsgesellschaft bemüht sich um eine günstige Regelung für die Versicherungsgesellschaft. Später werden wir auf dieser Webseite separate Homepages zu allen Einzelrisiken und den individuellen Versicherungsfragen einrichten.
Sollten Sie jedoch bereits eine Frage haben, weil Ihre Versicherung für einen Wasser-Schaden nicht aufkommt, können Sie uns gerne anrufen, uns eine E-Mail schicken oder uns auf andere Weise kontaktieren, z.B. über das untenstehende Mailing. Gerne hören wir von Ihnen und machen vor allem Ihre Forderungen gegen die Versicherung auf Ersatz des entstandenen Wassers geltend.