Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Wasserschaden Waschmaschine
Waschmaschine für WasserschädenWasserschäden an der Waschmaschine | Wer bezahlt? Versicherungen? Mietreduktion?
Wie hoch sind die Wasserschäden durch eine kaputte Waschmaschine? Abhängig vom Umfang des Schadensausmaßes können die anfallenden Aufwendungen beträchtlich sein und der durch eine Waschmaschine verursachte Schaden muss nicht immer durch eine bestehende Hausrat- oder Haftpflicht-Versicherung gedeckt sein. Vielfach müssen die Bundesgerichte hier ein auf der Grundlage der bestehenden Situation und unter Beachtung der mietrechtlichen Sorgfaltspflicht des Pächters ergangenes Gerichtsurteil ergehen.
Im Beitrag wird aufgezeigt, wer für Wasserschäden zuständig ist, welche Versicherungen in der Regel zuständig sind und was die Sorgfaltspflicht des Pächters ist. Bei Mietvertragsabschluss nimmt der/die MieterIn eine Sorgfaltspflicht für die von ihm vermietete Immobilie wahr, die im Mieterrecht als Sorgfaltspflicht genannt wird.
Sorgfaltspflicht heißt für den Vermieter, dass er die Immobilie sorgfältig zu pflegen und so weit wie möglich vor Beschädigung zu schützen hat (BGH Nr. 108, S. 8). Eine Beschädigung der Ferienwohnung durch Verletzung der Sorgfaltspflicht des Mietinteressenten wird in der Regel gerichtlich durch grobe Fahrlässigkeit ahndet.
Gerade bei Wasserschäden durch eine Waschmaschine bedeutet dies oft, dass die Entfernung der verursachten Beschädigungen nicht durch eine bestehende Hausrat- oder Haftpflicht-Versicherung abgedeckt ist. Von wem wird der Wasserschaden durch eine Waschmaschine bezahlt? Wasserschäden durch eine fehlerhafte Waschmaschine im eigenen Haus werden in der Regel durch die Hausrat- oder Gebäudeschadenversicherung geregelt.
In der Regel ist die Haftpflicht für einen Wasserschaden bei den betreffenden Anwohnern verantwortlich. Dazu ist es erforderlich, die verantwortliche Versicherungsgesellschaft so schnell wie möglich nach Entdeckung des Gewässerschadens zu unterrichten. Je nach Grösse des von einer defekten Waschmaschine verursachten Wassers wird empfohlen, Bilder zu machen, um die Beweise zu erhalten. In einem ersten Arbeitsschritt übernimmt der Eigentümer die Haftung für Schäden am Gebäude, die durch einen Wasserschaden entstehen.
Der Mieter hat jedoch Anspruch auf Schadenersatz von demjenigen, der die ihm entstehenden Aufwendungen zu tragen hat, wenn der entstandene Schaden durch Nichtbeachtung der Sorgfaltspflicht des Vermieters verursacht wurde. Wenn der Wasserschaden durch eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung entsteht, haftet der Verschmutzer für alle entstehenden Schadensfälle. Achtung: Es dürfen jedoch nur die tatsächlichen Aufwendungen für die beschädigte Fläche auf den Verschmutzer umgelegt werden.
Beispiel: Eine undichte Waschmaschine hat einen Wasserschaden an einer Raumwand in der unteren Ebene hervorgerufen. Wünscht der betreffende Pächter, dass der gesamte Saal übermalt und mit Tapeten versehen wird, muss er in der Regel die übrigen Mauern selbst bezahlen. Rechtfertigen Wasserschäden durch eine Waschmaschine eine Mietreduktion?
Wasserschäden an der Zimmerdecke oder an der Hauswand, auch wenn sie durch eine undichte oder fehlerhafte Waschmaschine hervorgerufen werden, sind ein Defekt in der eigenen vier Wände. Damit hat der Pächter auch Anspruch auf einen Mietminderungsanspruch gegenüber dem Pächter, da dieser für den vertragsmäßigen Zustand des Appartements einsteht.
Wie hoch eine angemessene Mietzinsreduktion ist, hängt jedoch vom Umfang des Gewässerschadens ab. Bei einer feuchten Decke zum Beispiel erachtet das LG Hamburg eine Mietzinssenkung von 8% als sinnvoll (LG Hamburg, Az. 11 S 86/71). Wird jedoch nachträglich festgestellt, dass ein grobes Verschulden des Verursachers des Gewässerschadens vorliegt, ist der Leasinggeber befugt, diese Minderung vom Verursacher zurückzuverlangen.
Ab wann kann dem Vermieter grobes Verschulden vorzuwerfen sein? Bei Wasserschäden durch eine undichte Waschmaschine wird dem Vermieter ein mitwirkendes Verschulden zugerechnet, wenn er seine Sorgfaltspflicht nicht in ausreichendem Umfang erfüllt hat. Die Sorgfaltspflicht geht über die bloße Abwesenheit einer Waschmaschine im Haushalt hinaus.
Im Jahr 2004 urteilte das OLG Oldenburg zum Beispiel, dass ein Pächter durch einfaches Befestigen des Versorgungsschlauches der Waschmaschine mit einer Klemme für mehrere Jahre ohne geeignetes Aquastop-Gerät schwerwiegende Fahrlässigkeit begangen hat und dieser durch Materialmüdigkeit aus dem Hahn gerutscht ist. Das OLG Koblenz hat in einem anderen Verfahren zugunsten eines Pächters entschieden, der seine laufenden Waschmaschinen kurzzeitig allein in der Ferienwohnung gelassen, sich aber ausgesperrt hat.
Die Waschmaschine ist inzwischen ausgelaufen und das Waschwasser konnte erst nach zwei Std. abgeschaltet werden. Das Versicherungsunternehmen behauptete ein grobes Verschulden des Mieters, das dem Urteil des Gerichts widerspricht. U 1124/99 ) eine Ausfallzeit von 2-3 Std. während einer regulären Waschzeit der Waschmaschine kann nicht als Grobfahrlässigkeit betrachtet werden, wenn während dieser Zeit ein Wasserschaden durch eine undichte Waschmaschine auftritt.
Dagegen urteilte das Amtsgericht München, dass ein Pächter vor dem Fernsehgerät eingeschlafen sei und die Waschmaschine in dieser Zeit ausging. Infolge dieser Entscheidung konnte der verantwortliche Pächter für den Gesamtschaden aufkommen. Im Falle eines Wasserschadens durch einen Mangel an einer Waschmaschine kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Vermieter mitverschuldet ist.
Ob dem Verschmutzer ein grobes Verschulden vorzuwerfen ist, hängt davon ab, ob er seine Sorgfaltspflicht, die er als Vermieter der Immobilie übernimmt, erfüllt hat. Zur Sorgfaltspflicht gehört nicht nur, dass die Waschmaschine nicht unbemannt arbeitet, sondern auch, ob die Instandhaltung der verbundenen Leitungen erfolgt ist, sondern auch, wie lange eine Waschmaschine unbemannt war.
In Zweifelsfällen muss der Pächter jedoch immer beweisen, dass er seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt hat, die sich unter bestimmten Voraussetzungen als sehr schwer erweist. Sollten jedoch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Wasserschäden durch eine mangelhafte Waschmaschine auftreten, ist es empfehlenswert, sich sofort mit der Versicherungsgesellschaft und dem Hauswirt in Verbindung zu setzen, die Beweismittel zu beschaffen und eventuell < Beratung durch einen Rechtsanwalt oder die Mietervereinigung einholen.