Wasserschaden durch Handwerker

Handwerkerschäden

Guten Tag, in der Wohnung über uns waren auch im Auftrag des Vermieters Handwerker. oder zum Beispiel ein Handwerker hat den Schaden verursacht. Die Nachlässigkeit der Handwerker macht es manchmal noch schlimmer. Der Wasserschaden wird von der Wohnungsversicherung übernommen. Vergessen Sie, den Haupthahn abzudrehen und das verursacht Wasserschäden.

Von wem werden die Handwerker entschädigt? Tipps und Tricks

Von wem wird der von den Handwerkern verursachte Schaden bezahlt? Im Wohnbereich sind von Zeit zu Zeit Sanierungsmaßnahmen erforderlich, die teilweise vom Nutzer und teilweise vom Eigentümer veranlasst werden. Es kann aber auch sein, dass ein Schaden repariert werden muss oder dass der Eigentümer eine Immobilie vor dem Einzug eines neuen Mieters sanieren möchte. Gerade wenn es um weitergehende Massnahmen oder besondere Leistungen geht, werden oft Handwerker in Auftrag gegeben.

Eine zu feste Verschraubung kann einen unansehnlichen Riss in der neuen Glas-Duschwand hervorrufen, der neu ausgebesserte Geschirrspüler kann Wasserschäden hervorrufen, der Handwerker kann beim Anbohren auf eine Stromzufuhr stoßen oder der dicke Werkzeugkasten kann im Parkettboden tief greifende Risse zurücklassen. Erst dann aber ergibt sich die Fragestellung, wer für die von den Handwerkern verursachten Beschädigungen tatsächlich verantwortlich ist.

Für Beschädigungen ist prinzipiell der Unternehmer verantwortlich. Selbst wenn ein Handwerker vorsichtig und verantwortungsbewusst handelt, kann es zu einem Unfall kommen. Doch in der Realität sind Beschädigungen nicht nur lästig, sondern führen oft auch zu Konflikten. Denn die Person, die den entstandenen Sachschaden verursachte, ist nicht immer diejenige, die für den Sachschaden haftbar ist und ihn zu bezahlen hat.

Ein so genannter Werklieferungsvertrag kommt zwischen dem Kunden und dem Unternehmer zustande. Hierdurch ist der AN zur Erbringung der Leistung in dem vereinbarten Ausmaß und mit dem vereinbarten Resultat gezwungen. Darin ist der Unternehmer zur Berücksichtigung der gesetzlichen Belange und der Belange des Bauherrn angehalten, wozu z.B. auch der sorgfältige Umgang mit den Geräten zähle.

Verstößt der AN gegen diese Verpflichtungen, ist er für den entstehenden Sachschaden haftbar. Das heißt aber nicht, dass immer der Umweltverschmutzer für den verursachten Verlust aufkommen muss. Für die Verantwortlichkeit gilt § 278 BGB. Dementsprechend obliegt die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber für alle von ihm selbst, seinen Mitarbeitern oder anderen von ihm mit der Durchführung eines Auftrages beauftragten Dritten verursachten Schadensfälle dem Unter-nehmer.

Wenn ein Handwerker einen Schlag mit einem Hammerschlag ein Löcher in die Wanne wirft, der Lehrling beim Bemalen der Zimmerdecke aus Versehen eine Glasvase umstößt oder Farben auf die Liege tröpfelt, dreht sich der Kunde an den Handwerker, dem er den Zuschlag erteilte. Dieses Handwerksunternehmen als Vertragspartei des Kunden muss für den Schaden haften.

Im Übrigen auch dann, wenn der Handwerker gewisse Leistungen an einen Unterauftragnehmer vergeben hat. Aus rechtlicher Sicht sind sowohl Angestellte als auch Erfüllungsgehilfen so genannte Erfüllungsgehilfen und der Unternehmer als Vertragspartei des Auftraggebers für das Handeln und die Auswirkungen seiner Erfüllungsgehilfen verantwortlich. Im Schadensfall ist der Betrieb des Handwerkers, mit dem der Auftraggeber den Auftrag erteilt hat, stets der geeignete Kontakt für Schadenersatzansprüche.

Die Höhe der Kosten ist abhängig vom jeweiligen Schadensumfang. Die Handwerksbetriebe können jedoch das Schadenregulierungsgeld pro rata oder in voller Höhe von dem Verursacher zurückfordern. Geringfügige Nachlässigkeit liegt vor, wenn der Handwerker z.B. bei der Türdrückermontage ausrutscht und einen kleinen Riss im Material anrichtet.

Der Handwerker kann in solchen Faellen nicht haftbar gemacht werden. Vernachlässigt der Handwerker dagegen die nötige Pflege, obwohl er weiss, dass er Schäden anrichten kann, handelt es sich um leichte Nachlässigkeit. Das wäre z.B. der Fall, wenn der Handwerker weiss, dass Strom- oder Wasserrohre durch eine Mauer verlaufen und er den Drill noch immer ohne Vorprüfung anbringt.

Führt dies zu einem Schadensersatz, kann der Auftraggeber vom Mitarbeiter einen Teil des Schadenersatzes einfordern. Das bedeutet, wie groß das Gefahrenpotential ist, dass bei den Arbeiten Schäden auftauchen. Wer regelmässig in Wohnzimmern, auf dem Gerüst oder auf dem Dach tätig ist, hat natürlich ein erhöhtes Beschädigungsrisiko als jemand, der einen Schreibtischarbeitsplatz hat.

Aus diesem Grund muss der Unternehmer ein höheres Sicherheitsrisiko z. B. durch eine Haftpflichtversicherung absichern. Bei grober Fahrlässigkeit des Handwerkers besteht eine hohe Nachlässigkeit. Wenn der Handwerker zum Beispiel betrunken ist, stolpert und eine Fensterscheibe mit der Treppe zerschlägt, muss er den entstandenen Sachschaden aus der eigenen Hosentasche zahlen.

In manchen Fällen kann es aber auch sein, dass die Haftpflichtversicherung den durch grobe Fahrlässigkeit entstandenen Sachschaden übernimmt und ausgleicht. Motiv: Wer ist für die von Handwerkern angerichteten Beschädigungen verantwortlich?

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