Verordnung über die Berufsausbildung

Berufsbildungsverordnung

Berufsbildungsverordnung zum Dienstleistungsfahrer. Berufsausbildungsverordnung zum Baumaschinenführer. "Regelung über die Berufsausbildung zum Rollladen- und Sonnenschutz-Mechatroniker/zur Rollladen- und. Full quote: "Verordnung über die Berufsausbildung zum Vermessungstechniker/zur. Berufsbildungsverordnung für Verwaltungsassistenten.

Metzger (m/w) - Verordnung über die Berufsausbildung

Die " Verordnung über die Berufsausbildung " definiert die Ziele der Berufsausbildung und beschreibt die Lehrinhalte und Prüfungsvoraussetzungen. Die Verordnung wird vom Parlament verabschiedet. Metzgereien schlagen Schlachttiere und bereiten ihr Rindfleisch zu Fleischerzeugnissen, Feinkost produkten, Dosenfutter und Speisen auf. Metzgereien sind vor allem in Metzgereien und in der Fleischwarenindustrie, in Metzgereien und im Einzelhandel, auf Fleischgroßhandelsmärkten oder in Metzgereien und Zerlegebetrieben tätig.

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In der Berufsbildungsverordnung Pferdewirt/Pferdewirtin (PfWirtAusbV) wird der Lehrberuf "Pferdewirt/Pferdewirtin" in Deutschland als anerkannter staatlicher Lehrberuf im Sinn des 4 Abs. 1bBiG bezeichnet und bildet die für diesen Lehrberuf erforderlichen Ausbildungsordnungen nach 4BiG ab. Die in der ersten Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt Nr. 2 vom 11.11.1975 (BGBl. I S. 2719) zusammengefaßten Berufsprofile, Ausbildungspläne und Prüfungsvoraussetzungen waren Gegenstand von bisher verstreuten Vorschriften, die im Rahmen des Verwaltungsverfahrens festgelegt wurden.

In der aktuellen Version der Verordnung vom 6. Juli 2010 (BGBl. I S. 728) sind Regelungen zur Ausbildungsdauer ( 2 PfWirtAusbV) und -gestaltung ( 3 PfWirtAusbV), vor allem zu einem Ausbildungs-Rahmenplan ( 4 PfWirtAusbV, Anhang zu 4 Abs. 1 PfWirtAusbV), zur Bildungsdurchführung ( 5 PfWirtAusbV) und zu einer Vorprüfung ((§ 6 PfWirtAusbV) enthalten.

Die Voraussetzungen für die Abschlussprüfung sind in den 7-11 PfWirtAusbV in den Einzelbereichen der Berufsbeschreibung festgelegt, nämlich Haltung und Betreuung, Zucht, klassisches Reittraining, Pferderennsport und spezielle Reitmethoden. Die bestehenden Ausbildungsverträge zum Stichtag der Neuregelung könnten unter Berücksichtigung der bisherigen Ausbildungsdauer ( 12 PfWirtAusbV) fortgeführt werden, wenn die Vertragspartner dies vereinbart hätten.

Die Voraussetzungen für das Ausbildungszentrum für die Ausbildung zum Pferdewirt/-wirtin sind in der Verordnung über die Tauglichkeit des Ausbildungszentrums für die Ausbildung zum Pferdewirt/-wirtin vom 17. Januar 2011 (BGBl. I S. 228) geregelt. Gesetzliche Grundlage für die bereits erlernte Meisterschülerprüfung im Berufsstand "Pferdewirt/Pferdewirtin" ist die Verordnung über die Voraussetzungen für die Meisterschülerprüfung für den Berufsstand des Pferdewirtes vom 4. Feber 1980 (BGBl. I S. 131).

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