Wasserschaden Eigentumswohnung Hausverwaltung

Gewässerschäden in der Wohnungseigentumsverwaltung

Beratung bei der Bewirtschaftung von Wasserschäden im Mietrecht, Wohnungseigentum. Der Wasserschaden gehört zu den häufigsten Schäden in Deutschland. Es wird erklärt, wer für Wasserschäden aufkommt. Wasserschäden können Ihr Haus und Ihre Wohnung ruinieren. Wasserschäden in der Wohnung können teuer werden.

Wasserschäden Wohnungseigentumsverwaltung nach Pachtrecht, Eigentumswohnungen

lch habe eine gemietete Eigentumswohnung erworben. ..... Das geschah über die Hausverwaltung erst nach mehreren Nachfragen. Das Gebäudemanagement will nun warten, ob es wieder zu einem Wasserschaden kommt, aber keinen dringenden Bedarf hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit dem Erwerb meiner Eigentumswohnung, in einem Mehrfamilienhaus, bin ich an eine Hausverwaltung angebunden.

Es gab einen Wasserschaden am Haus letztens. .... Wäre es nicht notwendig gewesen, dass die Hausverwaltung bei Vertragsabschluss dafür sorgt, dass der Schaden gedeckt ist - wenn ja, ist es möglich, den uns entstandenen finanziellen Schaden von der Hausverwaltung oder von deren Versicherungen zu ersetzen? Meine sehr geehrten Damen im 8-Familienhaus. ....

Die Hausverwaltung meldete den entstandenen Sachschaden bei der Trinkwasserversicherung der Eigentümergemeinschaft und die Versicherungen deckten ebenfalls zwei Drittel des Schadens und bezahlten die Hausverwaltung. Der Rückerstattungsbetrag wurde mir erneut von der Hausverwaltung übertragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beschreibung meines Falles: Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem Apartmenthaus. ....

Es gab Wasserschäden auf der Fassade meines Balkon. Von der Eigentümergemeinde, repräsentiert durch unsere Hausverwaltung, werde ich nun gebeten, den entstandenen Mangel zu beheben. In einer Kleinstadtvilla mit 6 Wohneinheiten lebe ich und habe derzeit einen Wasserschaden (das von der Zimmerdecke tropfende Dachwasser tropfte in unregelmässigen Intervallen in kleinen Stückzahlen im Badezimmer).

Die Hausverwaltung (wohnt neben ihm) hat zwar einen eigenen Hausschlüssel, aber nach seinen Anweisungen dürfen Handwerksbetriebe nur im Extremfall leben (z.B. Liebes Anwaltsteam, wir leben in einer Eigentumswohnung eines Mehrfamilienhauses). Die Mieterin in der über uns liegenden Ferienwohnung hat vor ein paar Wochen einen Wasserschaden verursacht, weil der Wasserschlauch an seiner Geschirrspülmaschine platzt ist.

Nach dem dritten Schadenfall haben wir von der Hausverwaltung zum ersten Mal gelernt, dass die neue Leitungswasser-Versicherung genau diesen 2000 Euro Selbstbehalt vorgibt. Eine defekte Zisterne in der Ferienwohnung über meiner Eigentumswohnung hat am vergangenen Donnerstag ausgelaufen (hätte ich Ferien gehabt), in die Mauer im Gang versickert und dort erhebliche Wasserschäden verursacht, d.h. die Mauer ist nass.

Um 13:00 Uhr kam eine Montagefirma und machte ein Bohrloch (ca. 30 x 30 cm) in der Mauer, um die Ursachen zu lokalisieren. Meine sehr verehrten Gäste, in meiner gemieteten Eigentumswohnung ist ein Wasserschaden entstanden. Die von der Hausverwaltung beauftragter Dacheindecker kam zu dem Schluss, dass in diesem Gebiet alles getrocknet sei, sagte aber, dass noch Wasser reste in der Zimmerdecke sein könne, da die neue Abdichtung erst vor kurzem durchgeführt wurde.

Die anfänglichen kleinen Wasserschäden nahmen jedoch stetig zu, während die unteren Wohnungen nicht bewohnbar sind, ist der Pächter bereits seit mehreren Jahren ausgereist. Ausgangssituation: Es handelt sich um eine EG-Wohnanlage, die einst vom Besitzer genutzt und nun verpachtet wurde (daher kannte ich alle Besitzer selbst und habe versucht, das Problem gütlich zu lösen, das nun an seine Grenze kommt).

Dies geschah in Absprache mit der Hausverwaltung und wurde bei der Wohngebäude-Versicherung registriert. .... Weil ich den Wasserschaden weder unmittelbar noch mittelbar selbst herbeigeführt habe oder hätte verhindern können, sehe ich mich weniger in der Selbstverpflichtung. Guten Tag an alle, vor ca. 6 Jahren haben wir eine Altbau-Wohnung (erbaut 1898) im Erdgeschoß in einem 4-geschossigen Wohnhaus erworben, jede Etage hat eine Eigentumswohnung.

Der Hausverwalter möchte von uns unabhängige Besichtigungstermine mit Fachleuten wahrnehmen und benötigt von uns einen Key. .... Wir haben gerade erst von dem Wasserschaden erfahren: Können wir den bisherigen Besitzer wegen des stillen Wassers noch zur Verantwortung ziehen? Zur Zeit des Schadensfalls (Juni 2010) war ich Besitzer einer Eigentumswohnung im Erdgeschoß eines 6-Familienhauses....

Am 20.09. 2010 schickte ich eine schriftliche Mahnung an die Hausverwaltung für die Teilinstandsetzung. Im Jahr 2008 beschloss die Eigentümergemeinde, bei einem Rohrbruch/Wasserschaden ganze Rohre nachzubessern.

Eine vergleichbare Schädigung in einer anderen Eigentumswohnung wurde bereits 2011 ermittelt und wiederhergestellt. Verursacher 1 für den Wasserschaden war ein defektes Heizkabel. Der Hausverwaltung beschuldige ich eine schwere Pflicht- und Vertrauensverletzung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft.

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