Wasserschaden Verursacht

Gewässerschäden Ursachen

Es ist jedoch Voraussetzung, dass Sie Ihre Wasseranschlüsse regelmäßig überprüfen und keinen Wasserschaden durch Fahrlässigkeit verursacht haben. Bei Wasserschäden sollte der Vermieter immer informiert werden, unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat. Sprung zu Was hat den Wasserschaden verursacht? Ein Brand kann Wasserschäden verursachen. das Eigentum Dritter beschädigt wird oder ein Unfall auf der Straße durch Fahrlässigkeit beim Radfahren verursacht wird.

Verursacht versehentlich Wasserschäden

Ich wollte heute um 12 Uhr ein paar Strümpfe von der Hand spülen, das Spülbecken füllen, kurz darauf im Flur aufklappen. Wieder aufgewacht und mein Bad war eine halbes Saunabad, da lag etwas anderes auf dem Sockel. Die Spüle habe ich gleich abgeschaltet (eigentlich sollte der Ablauf am Spülkopf dies verhindern) und mit der Reinigung begonnen.

Mit meiner Schwesterschwester war die Gendarmerie dort, wo ein Wasserschaden in der Kneipe im Erdgeschoß gefunden wurde. Ich bin kollabiert (ich bin derzeit auch sehr krank, Influenza).

Wasserschäden durch den Sanitärbetrieb

In meinem neuen ETW habe ich ein Sanitärunternehmen beauftragt, mein Badezimmer, meine Toilette und meine KÃ?che zu renovieren. Jetzt ist es unglücklicherweise geschehen, da ich es natürlich nicht gewollt hätte und ich einen Wasserschaden in meiner Ferienwohnung habe. Der " Espresso " ist nun quasi mit viel frischem Trinkwasser gefüllt, was von einer Firma für Bautrocknung belegt wurde.

Nun zum Schaden: Wir haben einen Verschlussstopfen zur Abdichtung eines Rohres vergaßen, an dem ein Wasserhahn abgenommen wurde. Die Pfeife war kalt, weil seit einigen Jahren niemand mehr in dieser Ferienwohnung gelebt hat, dennoch gehe ich als Laien davon aus, dass erstens das Leitungswasser abgestellt werden muss und zweitens ein Leitungsrohr darüber abgedichtet werden muss (Warum sonst der Absperrhahn?).

Ich habe bei der Gesellschaft eine Anzahlung von mehreren tausend Euros geleistet, die ich bedauerlicherweise bereits geleistet habe. Von einem Freund (der auch im Sanitärbereich arbeitet) habe ich erfahren, dass ich Unternehmen wegen Vertragsbruch(?) oder Vertrauensbruch(?) auswechseln kann.

Lieber Frager, Sie müssen sich zuerst an das von Ihnen mit der Behebung der Fehler und der daraus resultierenden Folgen betraute Unternehmen wenden. Außerdem droht man damit, ein anderes Unternehmen auf Rechnung des von Ihnen beauftragenden Unternehmens zu erteilen. Das von Ihnen gemietete Sanitärunternehmen wird für solche Beschädigungen versichert sein.

Bitten Sie die Gesellschaft, den entstandenen Sachschaden dieser Versicherungsgesellschaft zu berichten. Sie können dann zuerst eine andere Gesellschaft einstellen. Wenn das Sanitärunternehmen mit nichts einverstanden ist, haben Sie das Risiko, dass, wenn der Defekt von einem anderen Unternehmen repariert wird, der Defekt wiederhergestellt wird.

Sollte das Sanitärunternehmen nicht antworten, empfehle ich Ihnen, sich für weitere Maßnahmen an einen Anwalt zu wenden. Zuerst müssen Sie das von Ihnen mit der Behebung der Fehler und der daraus resultierenden Schäden betraute Unternehmen ersuchen. Außerdem droht man damit, ein anderes Unternehmen auf Rechnung des von Ihnen beauftragenden Unternehmens zu erteilen.

Das von Ihnen beauftragte Sanitärunternehmen wird für solche Beschädigungen mitversichert. Bitten Sie die Gesellschaft, den entstandenen Sachschaden dieser Versicherungsgesellschaft zu berichten. Sie können dann zuerst eine andere Gesellschaft einstellen. Wenn das Sanitärunternehmen mit nichts einverstanden ist, haben Sie das Risiko, dass, wenn der Defekt von einem anderen Unternehmen repariert wird, der Defekt wiederhergestellt wird.

Sollte das Sanitärunternehmen nicht antworten, empfehle ich Ihnen, sich für weitere Maßnahmen an einen Anwalt zu wenden. Lieber Frager, wenn die Versicherungsgesellschaft bereits eine Trockenfirma in Auftrag gegeben hat, ist das in Ordnung. Vereinbaren Sie vorsorglich das weitere Vorgehen mit der Versicherungsgesellschaft, z.B. wenn Sie selbst andere Unternehmen mitarbeiten.

Erkundigen Sie sich bei der Gegenseitigkeitsgesellschaft/Versicherungsgesellschaft, ob die vollständige Haftpflicht übernommen wird. Bei Bedarf entsendet die Versicherungsgesellschaft auch einen Experten.

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