Wasserschaden durch Vermieter wer Zahlt

Trinkwasserschaden durch den Vermieter, der zahlt

Vor einer Mietminderung sollten Sie jedoch Ihren Vermieter darüber informieren. nicht zu erreichen, helfen Hausverwaltung, Hausmeister oder Vermieter weiter. Bei Wasserschäden muss sich der Vermieter darum kümmern! Das Abwasser schiebt sich nach oben und gelangt durch einen Abfluss in eine Wohnung. Wenn Sie jedoch eine Haftpflichtversicherung haben, können Sie in der Regel mit einer Erstattung durch diese Versicherung rechnen.

Wasserschäden durch undichte Waschbecken: Wer ist haftbar?

Liebe Kollegin W. Wenn der Wasserschaden am Fußboden der gemieteten Wohnung durch einen Defekt in den Ver- oder Entsorgungsleitungen des Lavabo verursacht wird, ist der Vermieter nicht verantwortlich. Wenn Sie als Pächter durch den Wasserschaden auch Schäden am eigenen Haushalt erlitten haben, haben Sie vom Hausbesitzer eine Entschädigung in Höhe des Zeitwertes der Sachen (Wiederbeschaffungswert abzüglich alters-, nutzungs- oder verschleißbedingter Abschreibungen).

Wenn Sie - wie gewohnt - einen Wasserschaden in Ihre private Hausrat-Versicherung aufgenommen haben, bieten wir Ihnen gar eine Versicherung zum Wiederbeschaffungswert an. Wenn Sie keine solche Hausrat-Versicherung haben, würde die Privathaftpflicht-Versicherung Sie nicht decken (Personenschaden). Wenn Sie als Pächter, eines Ihrer Familienmitglieder oder ein Gast für das austretende Gewässer aufgrund Ihrer Handlungen oder Unterlassungen haften, wird die Haftung für die daraus resultierenden Schäden durch Ihre persönliche Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Das wäre z.B. der Fall, wenn das Waschbecken durch Nachlässigkeit überläuft. Müssen ganze Flächen, Fußbodenbeläge etc. renoviert werden, wird bei der privaten Haftpflichtversicherung ein Abschreibungsabzug mitberücksichtigt. Dies bedeutet, dass Sie nur für den aktuellen Wert der geschädigten Bauteile aufkommen. Der Bauherr kann für die Unterschiedsbeträge zwischen Verkehrswert und Wiederherstellungswert seinerseits eine Bauwasserversicherung abschließen.

Entschädigung von Möbeln nach Wasserschäden

Fragestellung: Seit Anfang des Jahres 2014 beschäftigt haben wir einen enormen Wasserschaden, der durch eine undichte Leitung im Bad (in der Toilettenwand, versteckte Schäden) auftritt. Seit es nun um den Austausch unserer Schlafzimmermöbel geht, die durch Schimmelpilzbefall auf Wänden, Gebäudeschmutz und Luftfeuchtigkeit beschädigt geworden sind, fragt sich uns nun die folgende Frage: Wer ist das der Austausch der Möbel schuld?

Den Vermieter oder unsere Hausratsversicherung? Können wir dem Vermieter die Möbel in Rechnung stellen und von der Mietsumme einbehalten? Die zweite Anfrage wäre: Müssen werden unsere Versicherungsangaben an die Gebäudeversicherung unseres Eigentümers weitergegeben? Bei unserer Hausrat-Versicherung haben wir einen Brief mit dem Vermerk "Doppelversicherung" bekommen.

Seitdem wir aber nicht bei der Gebäudeversicherung mitversichert sind, sondern unser Vermieter, stellen wir uns schon jetzt die Frage, ob es legal ist, dass sich die natürlich jetzt an die Hausratsversicherung klammern möchte, woran wir für den Wasserschaden, den auch der Sachverständige der natürlich bereits hat, nicht zu haften haben. Der Vermieter ist nach dem Bundesgerichtshofurteil (BGH) vom 04.11.2004 (Az. VIII ZR 28/04) dazu angehalten, Wasserschäden am Mietgut unabhängig aus der Sachlage und, wenn ja, wer sie verursacht hat, an seine Website unabhängig zu berichten und mit ihr abzurechnen.

Hierfür zahlt der Pächter in der Regel über seine Mehrkosten auch proportional der Versicherungsprämie bzw. dies wird in der Miete des Pächter mit berücksichtigt. und repariert bei Gebäude und die aus Gebäudebestandteilen, Beschädigungen an Haushaltsgegenständen und anderen Dingen resultierenden Mehrkosten und Mehrkosten des Pächter sind durch seine Hausratsversicherung und nicht durch die Wohngebäudeversicherung des Pächter übernommen zur Entschädigung verplichtet, soweit ihm kein Verschulden an dem Eintreten des Wasserverlustes trifft.

Der Vermieter konnte nach Ihrer Beschreibung keine Vorkenntnisse über einen eventuellen Leitungsbruch oder eine Leckage haben, so dass er keiner Schadenersatzpflicht mangels Verschuldens nachkommt. Infolgedessen muss die Beschädigung, die an Ihrem Haushalt und anderen Gegenständen durch den Wasserschaden durch Ihre Hausratsversicherung übernommen verursacht wird. Ein Gleichgewicht zwischen der der Wohngebäudeversicherung und Ihrer Hausratsversicherung zu übernehmenden entstehende Gebühren muss von den Versicherten die entsprechenden Informationen zur anderen Versicherungsgesellschaft einholen können.

Das ist entweder durch Mitteilung des Namens und der Versichertennummer Ihrer Hausrat-Versicherung an Gebäudeversicherung möglich, oder aber, was ich Ihnen empfehlen würde, durch Meldung des mit Ihnen aufgetretenen Schadens an die Hausrat-Versicherung und diese - soweit bekannt - an die Gebäudeversicherung, die aus Ihren Nebenkosten-Abrechnungen müsste resultieren. Sollte dies nicht möglich sein, genügt es, Ihren Vermieter zum Versicherten von Wohngebäudeversicherung zu ernennen.

Ihre Hausratsversicherung kümmert sich um alles andere. Oberhalb ist ausgeführt, dass die Wohngebäudeversicherung hat auch alle zusätzlichen Gebühren zu übernehmen Falls Sie dies noch nicht in Anspruch genommen haben, fragen Sie den Vermieter nach diesen Gebühren, der sie dann an seinen Wohngebäudeversicherung weiterleiten wird. FRAGE: Unser Familienvater hat während seiner Mietperiode in seiner Ferienwohnung Türstopper installieren lassen, das entsprechende Bohrlöcher durch Bohren auf dem Pechkieferparkett hinterlegt hat.

FRAGE: In der gemieteten Wohnung meines Sohns, die aus 3 Zimmern, Küche, Bad und Gäste WC besteht, war die Leitung zum Lavabo fehlerhaft und verursachte Wasserschäden. Die Wasserversorgung muss übe sein.... FRAGE: Wir haben einen Wasserschaden in unserem Schmuckgeschäft, der 2 Jahre ist. FRAGE: Seit 1976 haben wir ein 1936 erbautes Haus. Die ganze Straße und die 6 Häuser haben keine Regenentwässerung.

FRAGE: Der Vermieter hat uns eine Faktura geschickt über â'¬1100, die Reparatur kostet für einen Wasserschaden in der Unterwohnung. Die Anschuldigung: "Da Sie den entstandenen Sachschaden.... "Diese Schande.... FRAGE: Unterzeichnung des Mietvertrags am 16.01. 2013; Vermietungsbeginn 01.04. 2013, noch keine Schlüssel

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