Wasserschutzgebiet Düsseldorf

Gewässerschutzgebiet Düsseldorf

Auskünfte zu Grundwasserständen, Wasserschutzgebieten und Grundwassersanierung in Düsseldorf. Gewässerschutzgebiet Styrum; Wasserschutzgebiet Dohne; Wasserschutzgebiet Essen Kettwig vor der Brücke; Wasserschutzgebiet Düsseldorf Wittlaer.

Die Gewässerschutzverordnung legt in festgelegten Wasserschutzgebieten fest, welche Tätigkeiten erlaubt, genehmigungspflichtig oder verboten sind. Die Wasserwerke Bockum / Wittlaer ? Bauvorhaben im Wasserschutzgebiet IIIa / IIIb. Am Rhein gibt es ein Wasserschutzgebiet.

Gewässerschutzgebiete - Stadt Düsseldorf

Das Wasserwirtschaftsamt der Bundeshauptstadt Düsseldorf hatte eine Verfügung über die weitere Einrichtung des Wasserschutzgebiets für das Wassereinzugsgebiet der Löricker Wasserentnahmeanlage der Stadtwerke Düsseldorf AG erlassen. Es ist am 20.01.2015 in Kraft getreten und galt für 3 Jahre und dient als einstweilige Verfügung über Verbote, Einschränkungen und Pflichten zum Dulden und Handeln. Die einstweilige Verfügung der Gewässerschutzgebietsverordnung war nur bis zum 19.01.2018 befristet, so dass die endgültige Annahme einer weiteren vorl.

Der weitere einstweilige Erlass, der am 30.12.2017 im ABl. Düsseldorf veröffentlicht wurde, ist für ein weiteres Jahr gültig. Es soll den Grundwasserschutz im Einzugsbereich des Wasserwerks gewährleisten. In dieser Zeit wird das Prozedere für die neue Regelung fortgesetzt. Im weiteren Verlauf der einstweiligen Verfügung werden die bestehenden Verordnungen zur Stadtentwicklungsplanung, zu Abwassersystemen, zu Wassergefährdungsstoffen und zur Agrarwirtschaft verabschiedet bzw. an die aktuellen Anforderungen für die Wasserproduktion angepaßt.

An der Neufestlegung des Wasserschutzgebiets für das Gebiet sind auch die Behörden und die Bevölkerung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mitbeteiligt. Durch die Novellierung der Gewässerschutzgebietsverordnung erlischt die weitere einstweilige Verfügung. Er kann mit der Pflanze und dem Schutzgebietsplan während der Bürozeiten im Umweltbüro der Landeshauptstadt Düsseldorf besichtigt werden.

Regierungspräsidium Düsseldorf: Trinkwasserversorgung - Einrichtung von Gewässerschutzgebieten

Abhängig vom Standort der Wasserentnahmeanlagen wird es im Landkreis Düsseldorf aus dem Grund- oder als so genanntes "Uferfiltrat" oder auch mit Oberfl ächenwasser bereichert entnommen. Ein besonderes Problem dabei ist, dass unser Trinkwasser ein "gutes Gedächtnis" hat, so dass in das Grund- bzw. Unterwasser eingedrungene Verschmutzungen nur mit aufwendigen und kostspieligen Prozessen wieder beseitigt werden können.

Das Gewässerschutzgesetz sieht daher vor, dass Gewässerschutzgebiete insoweit ausgewiesen werden können, als es im Sinne der gegenwärtigen oder zukünftigen Trinkwasserversorgung im Allgemeininteresse liegt. Die Quantität und Güte des Wasservorkommens ist für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung angemessen (schützenswert), der mit der Ausweisung des Schutzgebietes angestrebte Sinn und Zweck kann mit den vorgesehenen Maßnahmen und ohne unangemessene Einschränkung der Rechte der anderen verwirklicht werden (Schutzfähigkeit).

Gewässerschutzgebiete werden in Nordrhein-Westfalen durch Verordnungen definiert - die so genannte "Gewässerschutzgebietsverordnung". Die Gewässerschutzverordnung kann, wenn und soweit dies zum Schutz erforderlich ist, einzelne Akte verbieten oder nur bedingt für erlaubt erklären. Schließlich kann der Betreiber des Wasserwerks auch dazu gezwungen werden, die unter c ) zu tolerierenden Massnahmen zu ergreifen. Das Wasserschutzgebiet sollte nach den Fachregeln für Gewässerschutzgebiete in der Regel den gesamten unterirdischen Einzugsbereich einer Wasserentnahmeanlage und bei Entnahme aus Dämmen den gesamten oberirdischen Einzugsbereich einbeziehen.

Dieses Einzugsgebiet wird regelmässig im Zuge einer vom zuständigen Wasserversorgungsunternehmen in Auftrag gegebenen Hydrogeologieuntersuchung eruiert. Auf der Grundlage von anerkannten wissenschaftlichen Verfahren werden - unter Berücksichtigung der wassergeologischen Standortverhältnisse - die durch ungünstige Rahmenbedingungen und die volle Nutzung des Wasserrechtes bedingten Außengrenzen des Wassereinzugsgebietes der Wasserentnahmeanlage errechnet.

Im Anschluss an die Erstellung des wasserbaulichen Berichts wird ein Schutzkonzept erstellt, in dessen Verlauf die Beurteilungskriterien für die Schutzgebiete, die Begrenzung des Gewässerschutzgebietes und die Erstellung eines Katalogs von Einschränkungen und Verbote unterschieden und an die jeweilige örtliche Situation angepaßt werden. In einem Wasserschutzgebiet sind die Nutzungseinschränkungen daher nicht pauschal festgelegt, sondern jedes Wasserschutzgebiet wird nach seinen erd- und wasserwirtschaftlichen Bedingungen sowie seinen Vorbelastungs-, Belastungs- und Sanierungsanforderungen berücksichtigt.

Auf der Grundlage der Analyseergebnisse werden die jeweiligen Verboten, Genehmigungs-, Melde- und Toleranzverpflichtungen für die jeweiligen Schutzgebiete des Gewässerschutzgebietes einzeln ermittelt und der Vorschlag für eine Gewässerschutzgebietsverordnung erarbeitetet. Die zuständigen Stellen des öffentlichen Interesses und anerkannte Naturschutzverbände haben dann die Möglichkeit zur Äußerung, und der Verordnungsvorschlag wird in den betreffenden Kommunen veröffentlicht, so dass jeder, dessen Anliegen vom Wasserschutzgebiet betroffen wäre, Einwände vorbringen kann.

Diese Einwände und Kommentare werden dann in einer Sitzung mit den Beteiligten, den Einsprechenden, den Behörden, den Naturschutzverbänden und dem Betreiber der Wasserwerke diskutiert. Ziel dieser Diskussion ist es, die mögliche und zu erwartende Wirkung zu ermitteln, vor allem die Bedenken und die Aspekte, die für und gegen das Gewässerschutzgebiet sprechen.

Eine endgültige Entscheidungsfindung - einschließlich aller Einwände und Erklärungen sowie der Diskussionsergebnisse - kann erst nach Ablauf des Diskussionstermins nach eingehender Prüfung aller öffentlicher und privater Bedenken erfolgen, ob und mit welchen konkreten Verbots-, Genehmigungs-, Melde- und Duldungsverpflichtungen für die jeweiligen Schutzgebiete ein Wasserschutzgebiet festgelegt werden soll.

Hier können Sie die aktuell gültige Gewässerschutzgebietsverordnung der Landesregierung Düsseldorf nachlesen. Die Gebietskörperschaften sind nur dann für die Einrichtung des Wasserschutzgebiets verantwortlich, wenn die jährliche Abnahmemenge 600.000 Kubikmeter übersteigt. Gewässerschutzgebiete für kleine Wasserproduktionsanlagen werden von den Landkreisen und Gemeinden festgelegt. Informationen dazu erhalten Sie bei den zuständigen Unterwasserbehörden.

Daneben gibt es auch Gewässerschutzgebiete für Wasserentnahmeanlagen, deren Einzugsbereich hauptsächlich in einem anderen Landkreis gelegen ist, sich aber zum Teil bis in den Landkreis Düsseldorf ausdehnt. Entsprechende Gewässerschutzbestimmungen finden Sie auf den Webseiten der zuständigen Gebietskörperschaft.

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