Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
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Kontrolle der Versorgungskanäle
Vermutlich nicht, denn Ermittlungen haben ergeben, dass nicht nur die öffentlichen, sondern auch die privaten Kanalisationen massiv geschädigt werden. Der Schaden ist vielschichtig und reicht von Wurzeleinwuchs über Versatz durch fehlerhafte Muffendichtung bis hin zu Rissbildung und Bruch. Diese Leckagen können dazu führen, dass Abwasser in den Boden entweicht und das Grund- und Schichtwasser verschmutzt, während es in den Abwasserkanal eindringt und die Kanalisation und die Abwasserreinigungsanlage unnötigerweise belastet.
Nur wenn neben der Kanalisation auch das viel länger bestehende Privatnetz abgedichtet wird, können diese Aufgaben bewältigt werden. In § 37 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes hat der Gesetzgeber als Entsorgungspflichtiger der Gemeinde die Überwachung des fachgerechten Baus und Betriebs des Versorgungskanals bzw. die Vorlage entsprechender Belege auferlegt.
Je nach Verlauf der Leitung reichen die Versorgungskanäle vom Anschluß an den Öffentlichen Luftkanal bis zur Gebäudeinnenkante oder Bodenplatte oder zu den Regenfallleitungen. Der Versorgungskanal wird in Kooperation mit kompetenten Fachfirmen und Dienstleistungsunternehmen mit Hilfe neuester TV-Inspektions- und Ortungstechnologie aus der Kanalisation durchleuchtet. Den Grundeigentümern fallen keine direkten Nachweise an, da die Gemeinde die Ausgaben aus den Gebühreneinnahmen übernimmt.
Wenn der Versorgungskanal aufgrund von Beschädigungen oder Überlängen nicht komplett genutzt werden kann, muss der zusätzliche Beweis von den Eigentümern auf deren Rechnung erbracht werden. Unmittelbar vor Beginn der Inspektion teilt die Gemeinde den Hausbesitzern und Mietern den Inspektionszeitpunkt und die Kontaktperson des TV-Inspektionsunternehmens mit. Die Inspektions-Kamera mit Spülkopf treibt aus der Kanalisation in die Grundstücksentwässerung.
Wenn die Kamera zurückgezogen wird, werden die Programme mitgeschnitten. Zugleich wird ihre Position durch ein in die Kamera integriertes Positionierungssystem erfasst. Das Personal der Stadtverwaltung prüft die Ergebnisse und bewertet die gefundenen Beschädigungen. Anschliessend erhält der Bauherr einen Geländeplan und den sogenannten Bewirtschaftungsbericht mit einer Liste der vorhandenen Schadensfälle.
Werden reparaturbedürftige Beschädigungen gefunden, müssen diese repariert werden. Prinzipiell wird zwischen der Instandsetzung in offenem Bau und der grubenlosen Instandsetzung (z.B. Inliner-Verfahren) unterschieden. Die Eigentümern sind für die Reparatur der Beschädigung zuständig. Kostenersparnis, wenn sich mehrere Nachbarn zu einem Unternehmen zusammentun.
Wenn auch der im Bereich des Straßenraumes liegende Verbindungskanal sanierungsbedürftig ist, kann die Instandsetzung bei Bedarf auch in Kooperation mit der Stadtverwaltung erfolgen. Der Sanierungserfolg muss der Gemeinde nachweisbar sein. Erfolgt die Renovierung durch ein Bauunternehmen, muss eine Erklärung des Bauleiters und die Abrechnung vorgelegt werden. Den Eigentümern wird empfohlen, den Schaden nach der Instandsetzung durch eine Kamerainspektion ordnungsgemäß beheben zu lassen. 2.