Abwasser Notdienst

Kanalisationsnotdienst

Alle Abwasserdienstleistungen rund um Abwasserleitungen in Haushalt, Gewerbe und Industrie. Tann, Poppenhausen, Marbach, Hosenfeld Abwasser-Notdienst Fulda. Abwässer Notdienst Team GmbH, Maintal, Deutschland. Wasser/Abwasser Notdienst der Dresdner Str. Für Notfälle bezüglich Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung wenden Sie sich bitte an uns:

AGB Abwasser-Notdienst Service Teams mbH

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen beziehen sich ausschliesslich auf die Lieferung und Leistung der Abwasser Notdienst-Team GmbH (ANT) in Maintal (nachfolgend auch: AN). Abweichenden oder entgegenstehenden Bestimmungen des Kunden (AG) wird hiermit widersprochen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich deren Gültigkeit ausdrücklich in schriftlicher Form anerkannt. Auch wenn wir in dem Bewusstsein, dass die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen des Bestellers entgegenstehen oder von unseren Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen abweichen, die Lieferung und Leistung an den Besteller bedingungslos erbringt.

Für die Festlegung des Arbeitsumfangs, des Ausgangspunktes, des Einsatzes von Maschinen und Geräten sowie der weiteren Art der Ausführung der Arbeit ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Entspricht die letztendliche Auswahl nicht den Anweisungen unserer Servicetechniker, haftet der Auftraggeber für etwaige daraus resultierende Fehler oder Beschädigungen, die sich aus der Abweichungen des bestellten Leistungsumfanges vom vorgesehenen Leistungsumfang, dem Zeitpunkt des Arbeitsbeginns, dem Einsatz von Maschinen und Geräten und der anderen Art der Ausführung der Arbeit ergeben können.

Die vom Auftragnehmer im Zuge der Auftragsdurchführung erstellten Dokumente (Dokumentation von TV-Inspektionen, Inspektionsberichte etc.) verbleiben im Besitz des Auftragnehmers und dürfen ohne dessen Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern nichts anderes vertraglich festgelegt ist. Vertragsgegenstand sind je nach Absprache zwischen den Vertragspartnern Leistungen im Rohr- und Kanalreinigungsbereich, Kanalsanierungen mit Kurzlinern / Inlinern, TV-Inspektion, Dichtheitsprüfungen, 24-Stunden-Notdienst, Installation & Instandhaltung von Rückstauanlagen, Durchschnitts- und Öl/Fettabscheiderentsorgung.

Sofern zwischen den Vertragspartnern nicht anders geregelt, ist die Abwasser Notdienst Team GmbH Maintal berechtigt, die Anlage und das Entsorgungsverfahren im Sinne der Gesetze und behördlicher Vorschriften auszuwählen sowie die Wiederverwertbarkeit der Abfallstoffe zu prüfen und ggf. zu verwerten.

Unsere Servicetechniker oder sonstige Angestellte sind nur berechtigt, Auskunft oder Empfehlung im Rahmen der Arbeit zu geben, die dem vertragsgemäßen Umfang der Leistung entspricht. Die Ausführungsfristen können aus Organisationsgründen nur mit unserer Betriebszentrale verbindlich festgelegt werden. Der AG wird dem AN alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben ohne Aufforderung zur Einsicht in die bestehenden Planungen des Managementsystems zur Kenntnisnahme bereitstellen.

Gleiches trifft auf alle bisherigen Arbeitsausfälle zur Behebung des derzeitigen Problemes in der Fabrik zu. Der Auftraggeber ist für die Zeit der Arbeit an einer Pflanze im Sinne des Arbeitserfolges und der Schadensprävention dazu angehalten, unseren Beschäftigten Zutritt zu allen Anlagenteilen zu gewähren, d.h. er hat auch dafür zu sorgen, dass während dieser Zeit die ganze Pflanze nicht ausgenutzt wird, vor allem bei der Sanierung mit Kurzlinern / Inlinern kein Abwasser entwässert wird.

Der Auftraggeber muss vor Durchführung unserer Arbeit alle in der Fabrik vorhandenen Gefahrstoffe (auch Gase) von unseren Mitarbeitern dokumentieren und dokumentieren. Gefährliche Substanzen (einschließlich Gase) sind solche, die unseren Mitarbeitern in irgendeiner Form Schaden zufügen können, Explosionsgefahren oder Haftpflicht verursachen können, wenn sie in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet werden und in der Regel nicht in der Kanalisation vorhanden sind, z.B:

In diesem Falle ist der Auftraggeber nach wie vor dazu angehalten, geeignete Reinigungs- und Desinfektionsmittel kostenlos zur VerfÃ?gung zu stellen und bei Gefahrensituationen einen Sicherheitsmitarbeiter unentgeltlich zur VerfÃ?gung zu stellen. 1. Dieselben Pflichten des Kunden bestehen auch für den Falle, dass unsere Angestellten Gefahrstoffe und/oder spezielle Risiken erkennen oder verdächtigen und den Kunden hierüber unterrichten.

Werden Gefahrstoffe der vorgenannten Gattung nicht spezifiziert und von Arbeitnehmern des AN einbezogen und ist kein Beauftragter für besondere Risiken bestellt, so stellt der AN den AN von jeglicher Verantwortung für die durch die Ausführung der Arbeit entstandenen Folgen der Gefährdung der Stoffe und/oder ihrer speziellen Risiken frei, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer Arbeitnehmer zurückzuführen.

Ein Haftungsausschluss wird auch für den Falle getroffen, dass unsere Angestellten die Ausführung von Tätigkeiten aufgrund der Spezifikation von Gefahrstoffen verweigern, der Auftraggeber jedoch darauf drängt. Liegen in Betrieben, die vor Beginn der Arbeit nicht erkannt werden konnten, bestimmte Erfolgshemmnisse (z.B. Rohrbruch, fehlende oder falsche Verbindung, etc.) vor, kann der AN nicht garantieren, dass der Erfolg mit den ursprünglich vom AN vorgesehenen und gebotenen Massnahmen erreicht werden kann.

Unsere Verkaufspreise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, nur für Arbeit mit Motorspirale, mit Handwerkzeug oder Hand. Arbeit mit anderen Anlagen und Ausrüstungen (....) Gleiches trifft auf spezielle Aufgaben zu, die nicht direkt zu unseren firmenspezifischen Aufgaben zählen, z.B:

Gleiches trifft auf Leiter, Gerüst und dergleichen zu. Bei Bestellungen, deren Durchführung mehr als 7 Werktage in Anspruch nimmt, ist der Auftraggeber zur Bezahlung der nach 7 Werktagen geschuldeten Ratenrechnung in Hoehe des Werts der geleisteten Arbeit bereit. In diesem Falle werden die Dienstleistungen des Auftragnehmers nur zu den geänderten Tarifen ausgeführt.

Der Auftragnehmer haften nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern er schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzen sollte (Verpflichtung, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Vertragserfüllung überhaupt erst möglich macht und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf); in diesem Falle ist aber die Schadenersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

Der Auftragnehmer haftet nicht für alle direkten und indirekten Schadensfälle - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit -, die sich ergeben aus: a) Arbeit an fehlerhaften, verfaulten (z.B. c ) Arbeit an Einrichtungen, die gefährliche Stoffe oder besondere Gefährdungen enthalten, unter den Bedingungen der Ziffern 2; d) Arbeit an Einrichtungen, sofern diese nicht aus Gußeisen, Steingut, Beton und/oder Eisen sind; e) Arbeit an Einrichtungen mit Materialablagerungen und/oder Verstopfungen, die beständiger sind als die Einrichtung selbst, z. B.

B.: bei Kunststoff- oder Eternit-Drainagesystemen mit Betonverschmutzung; f) undichte Inhalte der Systeme; g) Wendel, Schlauch und andere Hilfsmittel, die ohne unser Zutun im System stecken bleiben oder verloren gehen; h) Arbeit an Rohrstutzen und Doppelstutzen mit einem Eintrittswinkel von 45°, wenn diese das eingesetzte Gerät (z.B. Motorspirale, HD-Schlauch oder Glasfaserstab) in die verkehrte Drehrichtung umlenken oder dessen weitere Penetration vollständig blockieren.

Durch die ständige Nutzung oder die Möglichkeit der Nutzung der Systeme besteht auch ein ständiges Risiko von Fehlfunktionen durch unsachgemäßen Gebrauch. Der Gerichtsstand ist der Firmensitz des Auftragnehmers. Die Anwendbarkeit von deutschem Recht wird ausdrücklich schriftlich geregelt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der abgeschlossenen Verträge, einschließlich der vom Auftragnehmer angewandten Allgemeinen Bedingungen, lässt die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Allgemeinen Bedingungen unberührt.

Gleiches ist der Fall, wenn die Vertragsparteien im Rahmen eines dauerhaften Vertragsverhältnisses mit einer zu füllenden Lücke konfrontiert werden.

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