Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Wasserschutzgebiete Rlp
Gewässerschutzgebiete RlpZwischen den Ortschaften liegt das Wasserschutzgebiet.
Die SGD Ostsee | Wasserschutzgebiete | Herzlich Wilkommen in Rheinland-Pfalz
Die SGD North ist eine der bedeutendsten Lebensgrundlagen für Mensch, Tier und Pflanze; eine wichtige Aufgabenstellung ist daher die ökologische Nutzung der Wasservorkommen mit dem Anspruch, sie für zukünftige Generationen dauerhaft zu erhalten. Durch die Einrichtung von Gewässerschutzgebieten als Mittel des präventiven Gewässerschutzes kann eine gefährliche Verunreinigung des für die öffentliche Trinkwasserversorgung verwendeten Wassers besonders gut verhindert werden.
Verboten, Einschränkungen, Toleranzen und Handlungsverpflichtungen, vor allem gestaffelt nach Schutzgebieten, stellen sicher, dass das Gewässer quantitativ und qualitativ vor chemischen, biologisch oder physikalisch bedingten Einflüssen geschützt ist. Bisher wurden auf dem Territorium der SGD Ost knapp 1.000 Wasserschutzgebiete eingerichtet bzw. demarkiert. In der Regel werden Wasserschutzgebiete in drei Bereiche eingeteilt, für die gemäß dem Schutzgebietskatalog gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Die Schaltschrankfläche soll die unmittelbare Nähe des Schaltschranksystems vor Verschmutzung und anderen Einflüssen schützen; in der Regel ist die Schaltschrankfläche I von einem Gitter umgeben. Der nähere Schutzbereich soll den Zugang zu Kontaminationen und anderen Störungen durch verschiedene menschliche Aktivitäten und Anlagen sicherstellen, die aufgrund ihrer Nähe zum Einzugsgebiet besonders bedroht sind.
Der Hauptzweck dieser Region ist der Kampf gegen Bakterienschäden. Der Bereich II erstreckt sich von der Begrenzung der Zonen I bis zu einer Leitung, von der das Wasser etwa 50 Tage bis zum Wassereinzugsgebiet aufnimmt.
Erstreckt sich das Wassereinzugsgebiet weiter als 2 Kilometer vom Wassereinzugsgebiet entfernt, kann eine Einteilung in die Schutzzonen III und III B erfolgen. Der Hauptzweck der Schutz-Zone ist die Vermeidung von chemischen Störungen, da diese sehr nachhaltig sind.
Herzlich Wilkommen im Rheinland
Pur, sauber und wohltuend, wie es aus dem Hahn kommt, ist es für uns ein natürlicher Teil der Lebens- und Gesundheitsqualität. Mehr als 90 Prozent des Trinkwassers in Rheinland-Pfalz stammen aus dem Grund. Der Grund für diese Bevorzugung liegt in der Grundwasserqualität: Das Wasser wird natürlich durch Oberflächenschichten geschont, das Wasser wird beim Durchfluss durch den Baugrund natürlich filtriert, das Wasser hat durch die Lagerung im Baugrund eine konstante Temp.....
Der Bedarf an besonderem Grundwasserschutz im Bereich der Trinkwassersammelsysteme ist in Rechtsverordnungen und Vorschriften, z.B. § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes und § 13 des Landeswassergesetzes (Festlegung von Wasserschutzgebieten), zum Ausdruck gekommen. Basis für die Gestaltung von Gewässerschutzgebieten sind die DVGW-Richtlinien "Richtlinien für Wasserschutzgebiete; erster Teil, Grundwasserschutzgebiete" (Arbeitsblatt W 101, 2/1995).
In der Regel werden Wasserschutzgebiete in drei Bereiche eingeteilt, für die gemäß dem Katalog der Schutzgebiete gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen: Der Rahmenbereich soll die unmittelbare Nähe des Rahmensystems vor Verschmutzung und anderen Einflüssen schützen; der Bereich I ist in der Regel von einem Gitter umgeben.
Der nähere Schutzbereich soll den Zugang zu Kontaminationen und anderen Störungen durch verschiedene menschliche Aktivitäten und Anlagen absichern. Dieser Bereich dient vor allem dem vorbeugenden Bakterienschutz. Der Bereich II erstreckt sich von der Begrenzung der Zonen I bis zu einer Leitung, von der das Wasser etwa 50 Tage bis zum Einzugsgebiet durchläuft.
Erstreckt sich das Wassereinzugsgebiet weiter als 2 Kilometer vom Wassereinzugsgebiet entfernt, kann eine Einteilung in die Schutzzonen III und III B erfolgen. Die drei Schutzzonen können durch Verordnung eingeschränkt und grundwassergefährdende Maßnahmen verboten werden.
In Rheinland-Pfalz wurden Ende 2006 717 Wasserschutzgebiete mit einer Fläche von insgesamt rund 1.476 km² gesetzlich festgelegt. Von diesen sind ca. 532 km den Schutzgebieten I und II und ca. 944 km der Schutzzone III zugeordnet. Bei den Landnutzungen handelt es sich um 191 Wasserschutzgebiete mit einer Fläche von insgesamt ca. 494 km².
In Rheinland-Pfalz gibt es außerdem 7 Mineralquellenschutzgebiete mit einer Fläche von ca. 100 km², 8 Mineralquellenschutzgebiete mit einer Fläche von insgesamt 104 km sind im Benennungsverfahren. Auf einer Fläche von ca. 2.174 km werden auf mittlere Sicht ca. 11% der Fläche des Landes durch Wasserschutz- und Quellschutzgebiete abgedeckt.