Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Abwasser Schleswig Holstein
Schmutzwasser Schleswig-HolsteinThema und Aufgabenstellung
Verantwortlich für dieses Thema: Bevor Abwasser aus Haushalt, Industrie und Handel in Gewässer, Kuestengewaesser oder Binnenseen gelangt, muss es in einer Aufbereitungsanlage ( "Kläranlage") von seiner Verschmutzung und Schadstoffbelastung soweit wie moeglich nach dem neuesten Erkenntnisstand der Wissenschaft befreien werden.
Aus ökonomischen Erwägungen können alle anderen Haushalten nicht an die Zentralkanalisation angebunden werden und ihre Abwasser in kleinen dezentralisierten Kläranlagen aufbereiten. Als Abwasser bezeichnet man hauptsächlich häusliche und/oder industrielle/gewerbliche Abwasser und Niederschlagswasser, das von gepflasterten Bereichen abfließt. Durch die Fertigstellung der anstehenden Bau- und Erweiterungsmaßnahmen für kommunale Zentralentwässerungssysteme in ländliche Gebiete wird sich dieser Prozentsatz in den kommenden Jahren nur leicht steigern.
Aus ökonomischen Erwägungen kann der Rest der Bevölkerung nicht an eine Zentralkläranlage angebunden werden. Dabei findet die Abwasserreinigung dezentral in kleinen Klärwerken statt. Bei der Analyse nach Bezirken zeigen sich deutliche regionale Unterschiede: Trotz der zunehmenden Anbindung an die zentralen kommunalen Klärwerke in den letzten Jahren ist die Menge der gereinigten und abgeleiteten Abwässer seit der Jahrhundertwende stetig zurückgegangen.
Die Ableitung von Abwasser sowie der Aufbau und das Betreiben von Abwasserbehandlungsanlagen unterliegen wasserrechtlichen Vorschriften. Die Unterwasserbehörden sind für die Kontrolle der Ableitungen und der zugehörigen Einrichtungen (z.B. Klärwerke und Abwassersysteme) verantwortlich. In der Regel sind die Kommunen für die Abwasserentsorgung der Stadt zuständig. Dazu können sie private Firmen nutzen, sie in den lokalen Wasser- und Bodenverbund überführen oder sich mit anderen Kommunen zu Zweckgesellschaften zusammentun.
Die beim Bau und Betreiben von Anlagen anfallenden Bau- und Betriebskosten (z.B. Kanalisation, Pumpstationen, Kläranlagen) werden durch Abwasserabgaben und Gebühren erstattet. Diese werden von den Kommunen oder dem Wasser- und Bodenverein ausgestellt. In der Regel wird das in Wirtschaft und Handel erzeugte Abwasser über die öffentlichen Kanalisationen eingeleitet und in städtischen Klärwerken aufbereitet.
Ist eine Einleitung in die öffentlichen Kanäle nicht möglich oder ist eine gemeinsame Reinigung in städtischen Klärwerken aus energetischen oder ökonomischen Gesichtspunkten nicht zumutbar, wird dieses Abwasser in unseren eigenen Privatkläranlagen behandelt.