Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Abwasserkanal Verstopft wer Zahlt
Sewer Clogs, der bezahlt.Verstopftes Hausanschlussrohr Schmutzwasser
Das folgende Problem: Vor etwa 3 Monate bemerkte ich, dass das in der Waschküche nicht mehr abfließt. Die 18m sind bedeutsam, weil das Dilemma weit außerhalb unseres Besitzes liegt. Auf wiederholte Anfragen hin wurde mir auch gesagt, dass Schäden außerhalb des Grundstücks in der Verantwortung der Kommune liegen und keine weiteren Ausgaben anfallen würden.
So zog S. auf Wunsch der Stadtwerke ein und eröffnete den Bürgersteig und die Straße vor dem Gebäude.
Bei der Kamerainspektion wurde außerdem ein Riß in der Hausanschlußleitung im Objektbereich (Fahrbahn oder Wendehammer) entdeckt, der von K. mit Hilfe eines Liners auf Rechnung der Stadtwerke wiederhergestellt wurde. In der vergangenen Handelswoche erhielt ich eine Mitteilung der Stadtwerke, wonach ich folgende Ausgaben zu tragen hätte: zzgl. Mehrwertsteuer und Abgaben.
Nach Angaben der Firma K. wurde die Einstellung des In-Liners von der Kommune mitgenommen. Grund: Nach den Statuten der Kommune hat der Eigentümer der Immobilie für von ihm verursachten Schaden aufzukommen. Die Freifläche betrug ca. 3,5m² Bürgersteig und 1,5m² Straße. Ich habe einige Schwierigkeiten damit: - Ich hatte ein klares - bedauerlicherweise nur verbales - Versprechen, dass mir keine weiteren Ausgaben entstehen würden.
Sollte der Direktor der Ministerien nicht die einschlägigen Statuten wissen und mich darauf aufmerksam machen? - dass die Verstopfungen aus unserer Waschküche entfernt worden sein könnten. Es war kein Abbruch der Fahrbahn notwendig und somit auch nicht notwendig für die Behebung der Absperrung. Das entsprechende Statut gilt meiner Ansicht nach hier nicht für mich, weil ich die Strasse nicht gerissen habe.
- Die Rißstellen in der Hausanschlußleitung sind Sache der Eigentümer. Wieso sollte ich dann für das Abholen der Strasse aufkommen? - Ich bezeichne die Pauschale für den Auf- und Abbau und die Sicherung des Verkehrs (Drehschlag!!!!!) als wucherisch, weil der Wert hier in keinem angemessenen Verhältnis zur Anstrengung steht. Selbst wenn die Kommune dies trägt, greift sie auf den Steuerpflichtigen zurück.
Ich habe natürlich bereits Einspruch erhoben und erläutert, dass ich nicht gewillt bin, die Ausgaben in dieser Größenordnung zu erstatten. Ich würde auch dafür zahlen, die Blockade zu entfernen, aber das ist nur ein kleiner Teil der Summe. Gerade so viel: wir hatten schon den Koffer, als wir selbst noch zur Vermietung lebten, dass ein Pächter die Gemeinschaftsleitung über uns blockiert hatte und auch meine Ehefrau daher wei?
Ich kann trotzdem den vollen Betrag der Ausgaben bei der nÃ?