Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Din en 10246
Lärm de 10246DE 10246-7 - 2005-12
Im Vergleich zur DIN EN 10246-7:1996-04 wurden folgende Veränderungen vorgenommen: a) neben den Querwellen sind auch Blechwellen für die Prüfung mit Ultraschall freigegeben; b) es wurde ein Frequenzumfang für den Einsatz von Blechwellen angegeben; c) auf die Qualifikation des Testpersonals wurde verzichtet, da in der Produktnorm entsprechend spezifiziert werden muss; d) Die Prüfsensibilität darf nur um maximal 3 dB zur Kompensation der Systemabweichung angehoben werden. e) Editoriale Adaption an die in 2000-03 herausgegebenen Teilbereiche der EN 10246.
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Zum Testen muss das Bauteil magnetisch sein. Durch die Aufmagnetisierung entstehende Magnetfeldlinien laufen planparallel zur Mantelfläche. Rissbildung und Oberflächenunebenheiten, die transversal zu den Magnetfeldlinien anliegen, führen zu einem magnetischen Fremdkörper. Dies bedeutet, dass die Feldleitungen das ferromagnetische Gut auf der einen Fehlerseite verlassen und auf die andere wieder aufsteigen.
Parallele Spalten zu den Feldgrenzen bilden kein Störfeld und können daher nicht erkannt werden. Während des Stromflusses fliesst ein elektrischer Impuls durch das zu untersuchende Teil. Durch diesen elektrischen Impuls wird ein Ringmagnetfeld aufgebaut. Der Feldfluss produziert im Gegensatz zum Stromfluss einen magnetischen Fluß im Prüfling, ohne daß dieser durchfließt.
Die Werkstücke werden in diesem Bügeleisen gespannt. Das Prüfgerät ist so konzipiert, dass der elektrische Anschluss über die Polung des Magnetjochs erfolgt. Magnetpulverrissprüfung kann bei Tag oder bei Dunkelheit mit Hilfe von Fluoreszenzprüfgeräten erfolgen. Um einen kontrastreichen Rissanzeiger zu erzielen, werden bei Tag meist schwarze oder hoch fluoreszierende Prüfmittel eingesetzt.
Für Fluoreszenztests im Dunklen (< 20 Lux Umgebungshelligkeit) werden nur Fluoreszenztestgeräte verwendet. Fluoreszente Magnetpulverpartikel werden mit Buntpigmenten kombiniert, die im Bereich von ca. 300 - 500 nm hellgelb, hellgrün oder dunkelrot aufleuchten. Gemäß EN ISO 3059 muss für einen normgerechten Fluoreszenztest eine UV-A-Strahlungsquelle oder ein Blaulicht zur Fluoreszenzerregung verwendet werden.
Zusätzlich zur Fluoreszenz-Anregung mit UV-Licht kann auch blaues Laserlicht (450 nm) mitverwendet werden. UV-Strahlen und blaues Laserlicht können ernsthaft die Gesundheit von Mensch und Tier bedrohen, daher sind eine angemessene Risikoanalyse und angemessene Schutzmassnahmen sehr notwendig. UV-Strahlen sind eine Gefahr für Mensch und Tier. Durch mangelnde Schutzmassnahmen, z.B. im Sonnenstudio (ohne Schutz), wo auch viel UV-B- und UV-C-Strahlung abgegeben wird, kann es zu einer Entzündung der Augenhornhaut sowie einer Katarakterkrankung (Katarakt) auf der Oberhaut über mehrere Wochen, Jahre oder sogar Dekaden mit einer höheren schutzlosen Dosierung kommen.
Das blaue Streulicht befindet sich im Sichtbereich des Spektrums und gelangt unbehindert durch die Linse auf die Augen. Blaulichtsysteme, wie sie seit Jahren in der Fluoreszenzrissdetektion verwendet werden, verwenden deshalb einen Schutzfilter, der das energiereiche (aktinische) blaue Laserlicht (420 - 480 nm) dämpft. Durch sehr energiereiches blauem Laserlicht (bekannt durch Schweißen) kann die Retina ohne Protektion (Photoretinitis) beschädigt oder sogar verbrannt werden, was innerhalb kürzester Zeit zu einer nicht heilbaren vollständigen oder partiellen Blindheit (Minutenbereich) oder einer Beeinträchtigung des Farbsehens (Sekundenbereich) führt.
Blaulichtsysteme stellen keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Die DGZfP hat ein Faltblatt (EM 6) für den Gebrauch an Standard-Arbeitsplätzen erstellt, das eine leichte und gefahrlose Klassifizierung nach dem Arbeitsschutzgesetz erlaubt.