Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Hausanschluss
HeimanschlussBeschreibung ">Bearbeiten | | | Quelltext bearbeiten]>
Ein Hausanschluss ist die Schnittstelle zwischen den Strom-, Fernwärme-, Wasser-, Abwasser- und Erdgasleitungen, den Ver- oder Entsorgungsbetrieben und den Zuleitungen der Abnehmer oder Hausanschlüsse. Der Hausanschluss umfasst die Abzweigleitung am Leitungsnetz außerhalb des Hauses, die Wanddurchführung am Haus (Hauseinführung) sowie die Zuleitungen bis zur Netzsicherung oder Hauptabsperrvorrichtung innerhalb des Hauses.
Der Wanddurchlass erfolgt über eine Kern- oder Mantelrohrbohrung. Die Zuleitungen führen durch diese in das Haus. Die Durchführungen der Zuleitungen durch die äußere Oberflächenabdichtung müssen nach DIN 18195 (Bauwerksabdichtung) und DIN 18322 (Leitungsbau), DIN 18366 (Abdichtungsarbeiten) und anderen Vorschriften gas- und dichte sein. Daher sind heute getestete und DVGW zertifizierte Ein- und Mehrsegment-Hausanschlüsse (MSH) üblich, die nicht zwangsläufig mit der Außenflächenabdichtung verbunden sind.
Die Anschlüsse können einzeln oder mit alternativen Systemen mit automatischem Zentrieren und automatischem, druckwasserdichtem Anschluss an jede äußere Oberflächenabdichtung ausgeführt werden. Kann bei einteiligen Hauseingängen jedes einzelne Medien an verschiedenen Punkten getrennt in das Haus eingebracht werden, werden mehrere oder alle Zuleitungen für eine Hausanschlussleitung an einen Punkt im Hausanschlussbereich einer Haustechnikzentrale verlegt.
Die Zuleitungen können durch leere Rohre im Boden geführt werden. Bei einem Neubau muss die Machbarkeit der erforderlichen Hausanschlussleitungen im Vorfeld mit dem verantwortlichen Energieversorger abklärt werden. Die Hausanschlussbeantragung muss bis zum Abschluss eingereicht werden und kann von den kommunalen Versorgern oder einem beauftragter Betrieb durchgeführt werden. Heute ( "2012") wird ein 3-phasiger Hauptabzweig als Hausanschluss als Erdleitung verwendet, der so bemessen ist, dass Überstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Nennstrom von mind. 63 Ampere zum Überlastschutz eingesetzt werden können.
2] Der Betreiber des Netzes bestimmt die eigentliche Auslegung der Hausanschluss-Sicherungen. Als Hausanschluss wird auch die Wasser- und Wärmeversorgung sowie die Schmutz- und Regenwasserleitung eines Wohnhauses bezeichnet. Sämtliche Kanäle verbinden sich innerhalb eines Grundstücks unter der Erde, münden in die Abwasserkanäle und sind von einem Kontrollschacht aus erreichbar. Ausserhalb des Bauwerks muss eine frostsichere Installation der Rohrleitungen gewährleistet sein.