Hausratversicherung Wasserschaden Mieter

Haushalts-Hausratsversicherung für Wasserschäden bei Mietern

Die Mieter haben die Möglichkeit, bei größeren Wasserschäden die Miete zu reduzieren. Die Hausratversicherung versichert die Ausstattung der Mieter. Sind Sie als Mieter von Mietminderung betroffen? wenn Mieter von Wohnräumen aufgrund eines Versicherungsfalles zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben. Der Mieter ist für seinen Hausrat selbst verantwortlich.

Wasserschaden: Von wem wird die Entsorgung bezahlt und durchgeführt?

Es ist destruktiv. Wer schon einmal eine geplatzte Wasserleitung in seinem Haus hatte oder von den Überschwemmungen in den Jahren 2003 und 2013 heimgesucht wurde, ist sich dessen bewusst. Weil oft viel Kohle im Spiel ist, sollten Besitzer oder Mieter wissen, welche Rechte sie haben, welche Versicherungspolicen in Frage kommen und in welchem Umfang Mieter die Mieten reduzieren können.

Der Sachschaden darf nicht durch wirtschaftliche Benachteiligungen erweitert werden. Sie hängt davon ab, wie der Wasserschaden eingetreten ist (Überschwemmung, Leitungsbruch, Stauwasser, Wolkenbruch), in welchem Verhältnis er eingetreten ist (Gebäudeschaden, Hausrat) und wer dafür aufkommen kann. Wenn der Vermieter keine Hausratversicherung hat oder der Mieter keine Hausratversicherung abschließt, wird der Wasserschaden in der Regel vom Mieter getragen.

Ist der Mieter für den entstandenen Sachschaden nicht selbst haftbar, kann er höchstens die Pacht ermäßigen. Wasserschäden können durch Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherungen ausgeglichen werden. Alle Immobilienbesitzer sollten eine Hausratversicherung haben. Bei bankfinanzierten Objekten ist eine Gebäudeversicherungspolice Voraussetzung für die Kreditvergabe. Eine der Grundversicherungen ist die Hausratversicherung, die auch die Trinkwasserversicherung als "verbundene Gebäudeversicherung" umfasst.

Es sind nicht alle vorstellbaren Wasserschäden gleichwertig mitversichert. Wasserschäden können durch Niederschläge, erhöhte Grundwasserstände, Überschwemmungen oder Wassereinbrüche in das Gebäude infolge eines Sturmes sein. Welche Schadensfälle im einzelnen Versicherungsfall gedeckt sind, hängt von Ihrer Versicherung ab. Unversicherte Gefahren finden Sie unter der Rubrik "Nicht gedeckt sind solche Beschädigungen, die....". durch den Austritt von Trinkwasser aus den Zu- oder Ablaufleitungen der Trinkwasserversorgung, aus den Anlagen und Leitungen der an das Leitungssystem angeschlossenen Trinkwasserversorgung hervorgerufen werden.

Gemäß der Festlegung müssen Sie festlegen, ob Ihr Versicherungsfall oder nicht. Das heißt, Trinkwasser ist Trinkwasser, das unbeabsichtigt aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgungs-, Heizungs- oder Sprinkler- und Sprinkleranlagen entwichen ist. Beschädigungen durch Leckagen von Trinkwasser durch Rohrbrüche, Wald, Rost oder andere Leckagen sind abgedeckt.

Unversicherte Beschädigungen durch Spritzwasser, Reinigung, Überflutung und Niederschlagswasser müssen vom Versicherungsfall ausgeschlossen werden. Wenn der Reiniger den Eimer umstößt, wird der Parkett grund nicht durch Wasser aus der Leitung beschädigt. Grundwasserschäden sind ebenfalls nicht gedeckt, da das Wasser nicht aus den Rohrleitungen entweicht. Wetterniederschläge und ein dadurch verursachter Stau in der Abwasserkanalisation sind grundsätzlich nicht mitversichert.

Ausgenommen ist auch das öffnen der Beregnungsanlage durch einen Brand oder das Austreten von Wasser aus einem Fang. Im Regelfall ist sie auch Teil der Gebäudeversicherungen. Anfänglich wurden nur die Wasserrohre innerhalb eines Hauses abgedeckt. Der Deckel beinhaltet Wasserleckagen durch Bruch- und Rostschäden sowie Dichtungs- und Abdichtungsschäden. Drainagerohre für die Trinkwasserversorgung außerhalb des Versicherungsgebäudes sind in der Regel unversichert.

In einigen Fällen sind sie bei einigen Versicherungen auch beitragsfrei bis zu einer gewissen Höhe des Schadens abgesichert, in anderen Fällen müssen sie zudem eine Zusatzversicherung abschließen. Ebenso sind Schadensfälle durch Sturmflut, Grund- oder Dammbrüche auszuschließen. Als Rückstau wird die Überbeanspruchung des Kanalnetzes aufgrund von Überschwemmungen oder starken lokalen Witterungseinflüssen verstanden, die ein plötzliches Austreten von Wasser aus den Anlagen des Hauses entgegen der Zweckbestimmung bewirken.

Diese Gefahr muss auch separat abgesichert werden. Im Regelfall ist dann auch eine Rückstauabsicherung im Untergeschoss erforderlich. Schadensfälle sind nicht mitversichert, solange das Versicherungsgelände nicht bezugsbereit ist oder aufgrund von Renovierungsarbeiten nicht mehr genutzt werden kann. Der Garantienehmer ist vor allem dazu angehalten, ungenutzte Bauten oder Teile von Gebäuden regelmässig zu inspizieren und dort alle Wasser führenden Systeme und Objekte abzuschließen, zu leeren und aufzubewahren.

Dies ist im Sommer besonders im Sommer notwendig, um das Bersten und Gefrieren von Wasserrohren zu verhindern. Andernfalls kann die Versicherungsgesellschaft die Schadenregulierung ablehnen. Gebäudeversicherungen decken in erster Linie Wasserschäden an Gebäuden ab. Bei Beschädigung von Haushaltsgegenständen ist eine Hausratversicherung erforderlich. Die Hausratversicherung ist für Besitzer und Mieter gleichermassen von Bedeutung.

Auch die Leitungswasser-Versicherung zählt zu den versicherungspflichtigen Risiken. Zudem können die Überflutung des Versicherungsstandortes und der Rückstand abgesichert werden. Die Deckungsumfänge der Leitungswasser-Versicherung sind weitestgehend baugleich. Wurde der Wasserschaden durch ein verschuldetes Handeln des Besitzers oder Pächters herbeigeführt, ist der Verschmutzer haftbar und kann auf eine vorhandene Haftpflichtversicherung zurÃ?ckgreifen.

Der Geschädigte wird dadurch für den eingetretenen Sachschaden entschädigt. Versichert sind jedoch nur von Dritten verursachte und nicht von Ihnen selbst verursachte Schadensfälle. Beispiel: Der Mieter im ersten Stock läßt die Wanne auslaufen. Wasser dringt durch den Fußboden und tröpfelt von der Zimmerdecke des Pächters im Keller auf seinen Persianer. Die Mieterin ist selbst haftbar und kann den Mieter über ihre persönliche Haftpflichtversicherung mit dem Vermieter über den persischen Teppich und die Gebäudesubstanz abrechnen.

Wo entsteht der Wasserschaden? Der Wasserschaden ist zweitrangig. Davon hängt die Frage ab, ob, in welchem Umfang und vor allem von wem der entstandene Sachschaden zu erstatten ist. Ein Wasserschaden im Weinkeller kann verschiedene Gründe haben. Bei Grundwasseranstieg gibt es keinen Gebäude- und Hausratschutz wegen nicht bestimmungsgemäßer Ableitung aus einer Abwasserleitung.

Tritt feuchtigkeitsbedingte Schimmelbildung an der Mauer auf, muss auch kein Trinkwasser austreten. Die Hausratversicherung bezahlt auch dann nichts. Wenn der Versorgungsschlauch an der Maschine platzt und das Ziegelmauerwerk zum benachbarten Haus befeuchtet wird, ist Wasser aus der Leitung entwichen. Doch die Gebäude- oder Hausratversicherung regelt den entstandenen Sachschaden nur, wenn Ihnen keine Pflichtverletzung vorzuwerfen ist.

Das kann der Fall sein, wenn Sie einen veralteten und gerissenen Wasserstrahl nicht fristgerecht ausgetauscht haben oder wenn Sie ihn nicht mit einer zusätzlichen Sicherheitsvorrichtung gegen Vibrationen während des Waschvorgangs an der Maschine gesichert haben. Als Bestandteile von Gebäuden können Wasserrohre sowohl Eigentumswohnungen als auch Gemeinschaftsgüter sein.

Hauptleitungen für die Wasserversorgung und für die Beheizung sowie die Hauptentwässerungsleitungen sind Allgemeingut. Die Gemeinschaftsvorschriften enthalten in der Regel eine Bestimmung, nach der die Gemeinde und der Hausmeister das gesamte Haus gegen Naturgefahren zu sichern haben. Wenn ein solcher Durchgang nicht vorhanden ist, sind nach der Rechtssprechung die Eigentümergemeinschaft und die Verwaltung trotzdem zur Versicherung des gesamten Gebäudes befugt und gezwungen.

Nur durch eine Hausratversicherung kann der Eigentümer seine Eigentumswohnung individuell, z.B. gegen Leitungswasserschaden, versichern. Wenn der Mieter die Verkaufseinheit gemietet hat, kann er dieses mit einer Hausratversicherung nicht versichern, da dies immer nur für selbst genutzte Verkaufseinheiten zutrifft. Der Wasserschaden am Gemeinschaftsgut ist durch eine Hausratversicherung gedeckt. Der Leitungswasserschaden im Sondervermögen ist ebenfalls grundsätzlich mitversichert, ein Teil des Schadensfalls verbleibt jedoch oft nach Maßgabe der Versicherungsbestimmungen ausgeschlossen.

Durch das austretende Leitungswasser entsteht ein Wasserschaden in der Eigentumswohnung des Wohnungseigentümers und in der darunter befindlichen Eigentumswohnung. Der Versicherungsschutz übernimmt den entstandenen Verlust. Ist der Beschlag ebenfalls defekt, muss der Sonderbesitzer diesen Beschlag selbst aufbringen. Die Beschläge sind nur gegen Frostschaden gesichert. Der Wohnungseigentümerverband oder seine Hausratversicherung müssten die anfallenden Aufwendungen für die mangelhafte Montage nur dann aufbringen, wenn deren Vernichtung, Entfernung oder Schädigung erforderlich ist, um einen Versicherungsschaden am Gemeinschaftsgut beheben zu können.

14 IV WEG: Danach hat der Wohnungseigentümer den Zugang und die Nutzung der dem Wohnungseigentümer gehörenden Teile des Gebäudes zu ermöglichen, soweit dies für die Erhaltung und Reparatur des Gemeinschaftseigentums notwendig ist; der daraus resultierende Sachschaden ist ihm zu ersetzen). Was hat den Wasserschaden ausgelöst? Ausschlaggebend ist die Ermittlung der Ursache des Wasserschadens, da die Gebäude- und Hausratversicherung den Wasserschaden nur unter gewissen Bedingungen abdeckt.

In diesem Zusammenhang wird auf die oben genannten Erläuterungen zur Bauversicherung verwiesen. Wird der Wasserschaden durch Trinkwasser hervorgerufen, tritt in der Regel die Gebäude- und Hausratversicherung nach der Festlegung des versicherten Wasserverlustes ein. Wurde der Wasserschaden durch ein leckendes Verdeck oder Niederschlagswasser hervorgerufen, fehlen die maßgeblichen Bedingungen in den Allgemeinen Versicherungskonditionen, nach denen das aus einem Leitungssystem der Wasserzufuhr austritt.

Der Besitzer übernimmt in diesem Falle den entstandenen Sachschaden selbst. Wird ein Mieter in Mitleidenschaft gezogen, so kann die Haftung des Eigentümers und seiner persönlichen Haftpflichtversicherung in Erwägung gezogen werden, soweit er für den entstandenen Sachschaden einsteht. Wasserschäden können jedoch durch die Sturmschadenversicherung gedeckt werden. Er bietet Schutz vor Beschädigungen durch eine Windstärke von mind. 60 km/h.

Durch Niederschlag oder Tauwasser verursachte Beschädigungen sind dann versicherbar, wenn das eingedrungene Regenwasser in ein Bauwerk gelangt, weil durch das Schadenereignis (Sturm) massive Bauteile (Dachziegel) oder richtig geschlossene Scheiben oder Aussentüren geschädigt oder zerschlagen wurden. Der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung ist auch hier nur gegeben, wenn das Leitungswasser aus einem Abflussrohr der Trinkwasserversorgung entwichen ist.

Es kann sich dabei um einen undichten Abwasserkanal handeln, aber nicht um das durch Rückstau entweichende Nass. Oftmals gibt es keine direkte Ursache für den Wasserschaden. Wenn eine Wasserleitung in der Mauer bricht, bekommt der Bauherr eine Entschädigung von seiner Hausratversicherung, bei Schäden am Hausrat von seiner Hausratversicherung. Wenn der Mieter vergisst, die Wasserzufuhr zur Wanne abzustellen, ist er sicher die Ursache und muss den entstandenen Sachschaden mit dem Wirt abrechnen.

Sind die eigenen Hausratbestände in Mitleidenschaft gezogen, kann eine eigene Hausratversicherung in Erwägung gezogen werden. Wenn der Wasserschlauch an der Maschine platzt, ist die Person, die die Maschine bedient, mitverantwortlich. Die Hausratversicherung überprüft in diesem Falle je nach Schadensart, ob sie überhaupt bezahlt und, wenn sie bezahlt, ob sie Regress gegen den Täter einlegen kann.

Bei der Maschine kommt es darauf an, wie lange der Schlauch veraltet ist und wie hoch die Gefahr ist, dass er ausläuft. Jeder, der von Wasserschäden heimgesucht wird, muss rasch handeln. Das trifft besonders zu, wenn man bedenkt, dass der entstandene Sachschaden zunimmt, solange das Leitungswasser nicht entfernt wird. Fotografieren Sie vor dem Entfernen des Wassers, wenn möglich, Fotos und Zeitzeugen.

Wie werden Wasserschäden behoben? Wenn möglich, sollten Sie sofort mit der Entsorgung des Wassers anfangen. Diese kosten jedoch kostbare Zeit, in der sich das Leitungswasser in Ihren Haushalt frisst und den Sachschaden jede Minute erhöht. Wo wird der Wasserschaden behoben? Ein nasser Staubsauger, der auch Feuchtigkeit aufnehmen kann, ist optimal.

Andernfalls müssen Sie das Badewasser mit Lumpen aufsaugen und mühevoll mit Kübeln entfernen. Nach der Beschädigung im Weinkeller kann das anfallende Abwasser im besten Falle mit einem Ginster in einen Kanal geleitet werden. Bei der Wasserentnahme sollten Sie alle Tore und Scheiben aufmachen und für Zugluft Sorge tragen. Im Falle eines großen Schadens sollten Sie eine Trocknungsanlage kaufen, die so bemessen ist, dass sie die Feuchte buchstäblich ausbläst.

Es ist auch darauf zu achten, dass Sie alle getränkten Haushaltsgegenstände (insbesondere Pappkartons, Kleidung, Büchern und Zeitschriften) herausnehmen, damit sich die verdampfende Luftfeuchtigkeit nicht in den Zimmern ablagert. Das Beseitigen und Trocknen des Wassers ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Menge an Wasser und wie stark und mit welcher fachlichen und persönlichen Betreuung Sie sich auseinandersetzen.

Der Mieter hat Anspruch auf Minderung, wenn seine Lebensqualität durch Wasserschäden verschlechtert wurde, sofern er den Wasserschaden nicht selbst zu vertreten hat. Eine Deckung des Trinkwasserschadens durch eine Leitungswasser-Versicherung verändert nichts daran, dass der Mieter die Pacht ermäßigen kann. Selbst wenn der Wasserschaden durch ein nicht versichertes Risiko (undichtes Verdeck, überlaufendes Bad des darüber lebenden Nachbarn) entstanden ist, kann der Mieter eine Mietzinsminderung einfordern.

Liegt der Weinkeller unter der Wasseroberfläche, gewährte das Amtsgericht Osnabrück (ZMR 1987, 342) eine Ermäßigung von 5 % der Mieten. Das vollständige Eindringen von Feuchtigkeit in die Wohnungen durch Wasserschäden und die damit verbundene Bewohnbarkeit wurde auf 100 Prozent reduziert (LG Berlin MM 1988, 148). Im Falle von Schimmelpilzbefall durch Wasserschäden wurde einem Mieter eine Mietreduzierung von 80 Prozent durch den Einsatz von zwei Trocknungsanlagen über einen Zeitraum von 1,5 Monate gewährt; darüber hinaus wurde ein außerordentliches Recht zur fristlosen Kündigung zugesagt.

Mehr zum Thema